Sollte man (bei Drillisch) einen Tarif mit oder ohne Einzelverbindungsnachweis bestellen?

  • Vielleicht passiert das in den nächsten Tagen. Glaube, man zahlt ja jeweils den letzten Monat, also nicht vorher. Ensprechend mit dem Einzelverbindungsnachweis.


    Wurde denn schon die Einmalgebühr, falls es eine gab, abgebucht?

  • Vielleicht passiert das in den nächsten Tagen. Glaube, man zahlt ja jeweils den letzten Monat, also nicht vorher. Ensprechend mit dem Einzelverbindungsnachweis.


    Wurde denn schon die Einmalgebühr, falls es eine gab, abgebucht?


    Jupp. Bzw. Nein.
    Es kam eine Rechnung über 0,00€.

  • EVN immer mitbestellen. Der listet im Zweifel zwar nur das auf, was extra kostet, aber man sieht dann auch, was man wann bezahlt hat. Ohne EVN hat man im Zweifel eine Rechnung, die man sich nicht erklären kann und findet nicht heraus, was da wie gekostet hat.


    Was ich schon Leute hatte, die genau dieses Problem hatten. Bestellt den EVN immer mit. Das erspart viel Ärger, wenn doch mal was sein sollte.

  • Ja, das zu tun kam mir eigentlich so naheliegend vor bzw. kam es mir völlig abwegig vor, auf einen verzichten zu sollen, weshalb ich überhaupt nicht verstehen konnte, warum das überhaupt angeboten wird, die Möglichkeit also zur Wahl gestellt wird, so dass mir der Gedanke kam, dass es doch einen guten Grund geben könnte, keinen zu nehmen. Bei Drillisch sagte man, es gebe eben einfach Kunden, die keinen wollten.


    Habe ihn gottseidank mitbestellt. Aber das hätte man nach Bestellung vielleicht auch noch ändern können.

  • Das liegt daran, dass § 99 des Telekommunikationsgesetz festlegt, dass dem Kunden lediglich ein EVN angeboten werden muss. Ob er den nimmt oder nicht liegt dann bei ihm. Sprich, der ist vom Gesetz her freiwillig.


    Und ja, es gibt Kunden, die den nicht mitbestellen und nicht wollen. Warum auch immer. Manchmal hatte ich den Eindruck, einige Kunden wollten nicht, dass andere (etwa die Ehefrau) sehen könnte, wer da so angerufen wird ;)

  • Zitat

    Das liegt daran, dass § 99 des Telekommunikationsgesetz festlegt, dass dem Kunden lediglich ein EVN angeboten werden muss.


    Ja, aber trotzdem könnte Drillisch ja die Option weglassen, ihn einfach immer mitliefern. Aber möglicherweise verursacht der ja Kosten, CPU-Leistung, Server-Leistung, Speicherkapazität etc.


    Zitat

    Manchmal hatte ich den Eindruck, einige Kunden wollten nicht, dass andere (etwa die Ehefrau) sehen könnte, wer da so angerufen wird


    Ja, einen derartigen Gedanken habe ich auch bei Drillisch geäußert. Klingt aber
    auch tatsächlich plausibel, wenn man bedenkt, dass viele Probleme entstehen, weil jemand das Handy des anderen kontrolliert, das Gleiche eben mit vielleicht leichter und unauffäliger zugänglichen EVNn.

  • Zitat

    Ja, aber trotzdem könnte Drillisch ja die Option weglassen, ihn einfach immer mitliefern.


    Dürfen sie halt nicht. Das Gesetz legt fest, dass Kunden die Wahl haben, ob sie einen wollen oder nicht. Entsprechend muss Drillisch diese Wahl auch anbieten. Den EVN einfach verpflichtend festzulegen widerspricht dem Gesetz.

  • Es ist halt eine freiwillige Leistung. Das Gesetz gibt das ja recht verklausuliert wieder. Heißt am Ende nur, dass Kunden frei wählen dürfen, ob sie den EVN nutzen möchten oder nicht. Diese Wahl müssen sie aber immer haben. Da darf der Anbieter nichts vorgeben.

  • Habe mir gerade bei Bildconnect, was zu Drillisch gehört den Tarif Allnet Flat 10GB LTE50

    inkl. Bildplus für 12,99€ monatlich geholt. Habe aber den Haken bei EVN auf OHNE gelassen. Geht da noch was?

  • Habe mir gerade bei Bildconnect, was zu Drillisch gehört den Tarif Allnet Flat 10GB LTE50

    inkl. Bildplus für 12,99€ monatlich geholt. Habe aber den Haken bei EVN auf OHNE gelassen. Geht da noch was?

    Nachdem der Tarif aktiv ist kann der EVN unter dem Punkt Rechnungen noch nachträglich beauftragt werden.

    So zumindest bei handyvertrag.de

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