Prüfprotokoll §45i TKG

  • Hallo zusammen!
    Trotz zeitaufwändiger Recherche finde ich einfach kein Beispiel für ein richtiges Prüfprotokoll. Dieses muss aber laut Telekommunikationsgesetz bei Beanstandungen der Rechnung innerhalb von 8 Wochen vorgelegt werden. Hat jemand schon einmal ein solches Protokoll erhalten? Wer arbeitet bei einem Anbieter und weiß, wie so etwas auszusehen hat?
    Vielen Dank vorab für Eure Antworten!

  • Soweit mir bekannt, gibt es keine festgelegte Form oder einen wirklich festgelegten Inhalt. Das Prüfprotokoll muss eine mehr oder minder eindeutige Auskunft über das tatsächliche Zustandekommen einer Verbindung geben. Aber wie das genau auszusehen hat, entscheidet jeder Richter aufs neue.


    Ich hatte schon ein paar davon in den Händen und die sahen alle verschieden aus. Mal war alles super verständlich und nachvollziehbar aufgeschlüsselt, mal nur eine Sammlung von Werten ohne Bezugspunkt.


    Was wohl nicht geht, ist quasi nur ein "erweiterter Einzelverbindungsnachweis". Der reicht für sowas nicht aus. Außerdem müssen wohl die CDRs (CallDataRecord) und der gleichen vorhanden sein, aber da streiten sich zT wie gesagt die Geister.


    Am Ende sollte man mit sowas wohl am ehesten mal zur Verbraucherzentrale oder einem entsprechenden Fachanwalt. Die wissen da im Zweifel eher Bescheid.

  • Vielen Dank für die Info!


    Bei mir sieht es eher nach erweitertem Einzelverbindungsnachweis mit Pauschalen Aussagen wie "alles hat funktioniert" aus. Ich will mich ja wegen 30€ nicht groß rumstreiten, aber wenn man bedenkt, dass jede vierte Abrechnung falsch sein soll und jeder seinem Anbieter alles durchgehen lässt...


    Ich soll 999kB verbraucht haben zu 0,99€/50kB, rechnet man das aus, kommen ca. 20€ raus, berechnet wurden 30€. Vom Anbieter keine Erklärung dazu.

  • Dann schnapp dir das Ding samt Rechnung und geh mal zum Verbraucherschutz. Die können dir da am ehesten helfen und übernehmen auch die Kommunikation mit dem Anbieter. Klar, kostet auch was, aber wenn das nie einer macht, kommen die Anbieter ja damit auch immer wieder durch.

  • Auch mit Rechtschutzversicherung laufe ich für 30€ nicht zum Anwalt, die Kommunikation traue ich mir schon selber zu. Außerdem ist aufgrund der ganz klar falschen Abrechnung der Fall relativ klar.


    Es wäre nur wirklich schön zu wissen, ob dieses Prüfprotokoll so korrekt ist. Ich kann überhaupt nicht verstehen, dass es im Netz keine Beispiele dafür gibt. Offensichtlich fordert das niemand an, trotz geschätzter 25% falscher Rechnungen und den Verpflichtungen des §45i TKG.


    Ich habe das mal bereinigt hochgeladen. Was meint ihr, ist das ein zulässiges Prüfprotokoll?

  • Zitat

    Außerdem ist aufgrund der ganz klar falschen Abrechnung der Fall relativ klar.


    Das ist es oft - dennoch haben viele Kunden ohne Anwalt keine Chance. Aber versuch dein Glück. Manchmal hat man das ja wirklich.


    Zu dem Protokoll: Ich würds sagen, das Ding ist ein Witz.
    Da hat jemand was (angeblich) geprüft und dann da rein geschrieben, dass alles iO ist. Aber was er genau geprüft hat und welche genauen Ergebnisse diese Prüfung erbracht hat, steht da nicht. In meinen Augen reicht das nicht aus. So einen Wisch kann ja jeder ausstellen...


    Aber: Ich bin kein Anwalt. Ich kann das nur mit meiner Laienmeinung beurteilen.

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