Handy Reparatur

  • Moin zusammen,


    mir ist das Display von meinem Nokia 5800XM gerissen und habe dies zur Reparatur geschickt. Nun wollte ich dafür ein Ersatz Handy haben weil ich ja schließlich monatlich das Handy bezahle. Als Ersatz Handy habe ich so ein Uhr altes gebrauchtes Nokia C1 bekommen. Als nicht mal im ansatz ein gleichwärtiger Ersatz.
    Nun meine Frage was steht mir zu? Muss das Esatz Handy gleichwärtig sein?

  • AW: Handy Reparatur


    In der Regel hast du keinen Anspruch auf ein Leihgerät während der Reparatur. Sei also froh, wenn du eines bekommen hast ;)


    Ich kenne mich zwar mit den AGB von Base nicht so genau aus, aber würde mich wundern, wenn es da einen Passus gibt, der ein Leihhandy zusichert. Dadurch das es keinen Anspruch auf ein Leihgerät gibt, gibts natürlich auch keinen Anspruch darauf, dass es gleichwertig mit dem zu reparierenden sein muss ;)

  • AW: Handy Reparatur


    Ich würde es jetzt nicht so hart ausdrücken...


    Ich denke aber, dass du da sicher eine Kulanzgutschrift oder so bekommst, wenn du nett nachfragst. Versprechen kann ich es natürlich nicht, aber ich würde da einfach bei Base mal nachfragen, ob es da eine Möglichkeit gibt :)

  • AW: Handy Reparatur


    Das ist doof. Kenne ich aber von anderen Anbietern auch so, dass es da nur im Ausnahmefall eine Gutschrift oder Rechnungsrabattierung gibt.


    Allerdings wird bei denen das Handy auch zum Vertrag dazu gekauft und durch ein Leihhandy in der Regel ja gewährleistet, dass zumindest der genutzt werden kann (zumindest SMS und Telephonie^^).


    Du hast sicherlich einen Handyratenkauf oder sowas bei Base, oder? Da ist das natürlich doof, weil du das Handy ja in dem Sinne abbezahlst.

  • AW: Handy Reparatur


    wie arme sau schon fragt- war es eigenes Verschulden oder ein Werksfehler mit dem Riss?
    Im Falle eigenes Verschulden hast Du keinerlei Rechte-im anderen Falle siehe Beitrag Kirschpuddig.

  • AW: Handy Reparatur


    Leihgeräte sind ein Service der jeweiligen Betreiber oder Handywerkstätten.


    Kein Kunde hat Anspruch auf ein Leihgerät für die Zeit der Reparaturdauer.
    Auch wenn Du das Handy in Raten abbezahlst, Du bekommst es ja wieder.


    Kannst ja auch kein Auto auf Ratenkauf kaufen und nur weils dann 3 Wochen in der Werkstatt steht, dafür ne Gutschrift bekommen...

  • AW: Handy Reparatur


    Kannst ja auch kein Auto auf Ratenkauf kaufen und nur weils dann 3 Wochen in der Werkstatt steht, dafür ne Gutschrift bekommen...


    Genau deshalb gibt es bei uns regulär auch keine Gutschriften ;)

  • AW: Handy Reparatur


    du Hast mit deinem Vertrag auch die AGB`s unterschieben und in absatz Mängel steht!

    3.2 Ausfallzeiten des Mietgegenstands, die auf vom Kunden zu vertretende, unsachgemäße Bedienung bzw. Behandlung zurückzuführen sind, oder sonstige Mängel, die durch den nicht vertragsgemäßen, vom Kunden zu vertretenden Gebrauch entstanden sind, berechtigen den Kunden nicht zur Mietpreisminderung

    Displaybruch = unsachgemäße Bedienung bzw. Behandlung

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