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Sind ohne Einwilligung verschickte Verträge gültig?

  • Svenner81
  • 7. März 2011 um 10:07
  • Antworten
  • Svenner81
    Gast
    • 7. März 2011 um 10:07
    • #1

    Moin!
    Nachdem Eplus schon mehrmals versucht hat (ich haben einen Time & More Web 200 Vertrag) mich mittels der Warteschleife bei der Hotline abzuzocken haben die Verbrecher jetzt das Faß zum Überlaufen gebracht.

    Ende Dezember erhielt ich einen Anruf von Eplus ob ich Interesse an dieser Partnerkarte hätte. Ich bat, da ich auf Arbeit war und keine Zeit privat zu telefonieren hatte, um zusendung von "Infomaterial" um dies mit meiner Freundin besprechen zu können. Die freundliche Dame teilte mir dann mit das ich bitte kurz bescheid geben mag wenn ich kein Interesse habe dieses Angebot wohl limitiert sei und es dann einem anderen Kunden unterbreitet werden könne.
    Ca. 2 Wochen später hatte ich dann auch Post von E-Plus.
    Da wir aber gerade am renovieren waren habe ich die Post erstmal bei Seite gelegt, Infomaterial läuft ja nicht weg. Nach etwas über einer Woche habe ich es dann endlich geschafft die Post zu öffnen. Gestutzt habe ich dann als die die Sim-Karte sah und habe mir das Infomaterial dann genauer angesehen ...
    Es war tatsächlich ein Vertrag mit einem Widerrufsrecht von 14 Tagen.
    Da ich mir nicht sicher war/bin wie es rechtlich mit Verträgen ohne Unterschrift aussieht habe ich dann schnell die Kündigung bzw. den Widerruf an E-Plus geschickt. Da ich üner diese Masche extrem verärgert war/bin habe ich dann auch gleich meinen im Dez. verlängerten Time & More Vertrag mit gekündigt und bat um keine Weiteren Überredungsversuche.
    Auf diesen Brief hat E-Plus schnell reagiert, nach nichteinmal einer Woche hatte ich die Kündigungsbestätigung im Briefkasten.

    Jetzt der Oberhammer!!!
    Der Time & More Vertrag wird wie erwartet und auch Vertragsgemäß zu Dezember 2012 aufgelöst. Aber der mir untergejubelte und auch innerhalb der 2 Wochen Widerrufsrechts (Der Brief wurde 4 Tage vorher bei der Post abgegeben) gekündigte Vertrag wurde mit 2 Jahren Frist gekündigt!
    Hat Eplus so dringend geld nötig?

    Ich habe dann ein Einschreiben mit Rückbrief aufgesetzt bitte der Bitte um Korrektur sowie Androhung von Einsatz meines Anwaltes.
    Den Rückbrief habe ich erhalten, eine Antwort steht seit mittlerweile ca. 6 Wochen aus! Ein 2. Brief (diesmal nur als Brief verschickt) mit der Bitte um Aufklärung sowie Fristsetzung für eine schriftliche Antwort von einer Woche bleibt seit 2 Wochen auch bislang unbeantwortet.

    Jetzt bin ich an einem Punkt angelangt an dem ich nicht weiter weiß.
    In der letzten Rechnung (Januar 2011) taucht der Family & Partner Tarif zwar auf, aber mit 0,-€.
    Wer weiß wie es in der Febr. Rechnung aussieht ...
    Soll ich nun den Weg über einen Anwalt gehen?!
    Ich habe zwar eine Rechtsschutzversicherung, ein Anwaltseinsatz kostet mich aber dennoch Geld und vor allem Zeit.

    Habt Ihr von ähnlichen Fällen gehört?!

    Gruß, Sven

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  • xkaaay
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    • 7. März 2011 um 15:10
    • #2

    AW: Sind ohne Einwilligung verschickte Verträge gültig?

    Ohne jetzt näher auf das Problem einzugehen: Wenn du kündigst (auch innerhalb der Widerrufsfrist), dann kündigst du immer zum Laufzeitende. Du musst E-Plus einen Widerruf oder einen Stornierungswunsch zukommen lassen. Solltest du das getan haben, kann es sein das dieser einfach zwei Tage zu spät angekommen ist - Kläre dies also kurz in einem telefonischem Gespräch. Die Abarbeitung erfolgt meist elektronisch, so dass hier das Versanddatum (Poststempel), was zur Einhaltung der Frist gilt, nicht berücksichtigt wird. Klar, erkennt nur ein Mensch :D

    Noch etwas: Mit einem Anwalt zu drohen bringt nichts. Ich zum Beispiel kenne genug Statistiken aus denen hervorgeht, dass nicht mal 5 % aller Leute, die mit einem Anwalt drohen, sich diesen überhaupt leisten könnten. Du machst dich mit solch einer Androhung also eher lächerlich (möchte dir jetzt nicht zu nahe treten, meinte dies eher allgemein). Wenn ein Fehler gemacht wurde, wird dieser auch ohne die Androhung korrigiert.

    Aber hier siehst du den Unterschied. Das erste Schreiben war sicherlich eine Kündigung (zumindest die Worte die du verwendet hattest), daher kam eine Antwort auch sehr schnell (sicherlich automatisch).

    Wie schon gesagt, ruf am besten kurz an - dann sollte sich das Problem ruck zuck klären lassen. Viel Erfolg

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  • Svenner81
    Gast
    • 7. März 2011 um 18:41
    • #3

    AW: Sind ohne Einwilligung verschickte Verträge gültig?

    Moin!
    Also für mich ist ein Kündigungsschreiben während der Widerrufsfrist ein Widerruf. Nirgend steht geschrieben das ich "Widerruf" anstelle von "Kündigung" schreiben muss.
    Außerdem habe ich doch auch nie eine Unterschrift getätigt.
    Und wenn man sich das Band (es werden doch Aufzeichnungen von den Telefonaten zu "Qualitätszwecken" gemacht) anhört dann gibt es von mir ganz eindeutig lediglich die Bitte um Zusdendung von "Infomaterial"!

    Das was E-Plus abzieht ist ganz klar Illegal!
    Genauso wie das zappeln lassen in der Warteschleife was für Web-Nutzer mal eben bis zu 1,99 € die Minute kostet. Daher rufe ich da auch nicht an.
    Das Problem mit der Warteschleife war sogar schon in einer TV-Reportage bei der E-Plus gaaaaanz schlecht abgeschnitten hat.

    Gruß, Sven

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  • xkaaay
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    • 7. März 2011 um 18:59
    • #4

    AW: Sind ohne Einwilligung verschickte Verträge gültig?

    Zitat von Svenner81

    Also für mich ist ein Kündigungsschreiben während der Widerrufsfrist ein Widerruf. Nirgend steht geschrieben das ich "Widerruf" anstelle von "Kündigung" schreiben muss.


    Darauf wird schon verwiesen mit den Worten im Widerrufstext. Dort steht, wohin der Widerruf zu richten ist.

    Zitat von Svenner81

    Und wenn man sich das Band (es werden doch Aufzeichnungen von den Telefonaten zu "Qualitätszwecken" gemacht) anhört dann gibt es von mir ganz eindeutig lediglich die Bitte um Zusdendung von "Infomaterial"!


    Du sagst es, zu Qualitätszwecken, nichts anderem. Man kann sich die Aufzeichnungen (sofern überhaupt welche existieren) nicht anhören, um ein Kundenanliegen zu klären.

    Zitat von Svenner81

    Genauso wie das zappeln lassen in der Warteschleife was für Web-Nutzer mal eben bis zu 1,99 € die Minute kostet. Daher rufe ich da auch nicht an. Das Problem mit der Warteschleife war sogar schon in einer TV-Reportage bei der E-Plus gaaaaanz schlecht abgeschnitten hat.


    Verständlich - Jedoch Bestandteil des Vertrages. Von daher kann ich Reportagen nicht nachvollziehen, die darauf rumreiten. Ist aber ein anderes Thema ;)

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  • Kirschpudding
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    • 8. März 2011 um 08:34
    • #5

    AW: Sind ohne Einwilligung verschickte Verträge gültig?

    Zitat von Svenner81

    Moin!
    Außerdem habe ich doch auch nie eine Unterschrift getätigt.
    Und wenn man sich das Band (es werden doch Aufzeichnungen von den Telefonaten zu "Qualitätszwecken" gemacht) anhört dann gibt es von mir ganz eindeutig lediglich die Bitte um Zusdendung von "Infomaterial"!

    Das was E-Plus abzieht ist ganz klar Illegal!

    Du musst auch nicht unbedingt unterschreiben. Ein solcher Vertrag ist nach Ablauf der Widerrufsfrist auch ohne Unterschrift gültig. Aus diesem Grund gibt es ja die gesetzliche Widerrufsfrist.

    Es besteht im übrigen ein Unterschied zwischen Widerruf und Kündigung.

    Kündigung --> zum Laufzeitende
    Widerruf --> Sofortige Deaktivierung aufgrund des Widerrufsrechts

    Wenn du eine normale Kündigung schreibst, muss man nunmal davon ausgehen, dass du diese erst nach 24 Monaten wünschst. Und wie XKayyyy schon sagte, dass steht so auch in der Widerrufsbelehrung drin.

    Zitat

    Genauso wie das zappeln lassen in der Warteschleife was für Web-Nutzer mal eben bis zu 1,99 € die Minute kostet. Daher rufe ich da auch nicht an.
    Das Problem mit der Warteschleife war sogar schon in einer TV-Reportage bei der E-Plus gaaaaanz schlecht abgeschnitten hat.

    Gruß, Sven

    Dann schließe deine Verträge halt im Shop ab. Alles billig wollen, jeden Rabatt über den Webshop mitnehmen, aber dann nicht mehr für Service bezahlen wollen... Dann investier halt gleich ein bisschen mehr, wenn dir eine kostengünstige Hotline wichtig ist. Alles zusammen geht halt nicht...

    lg Kirschpudding 8)

    Unser Newsbereich: Mobilfunk, Handy, DSL & Festnetz News

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  • Svenner81
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    • 8. März 2011 um 19:51
    • #6

    AW: Sind ohne Einwilligung verschickte Verträge gültig?

    STOP!
    Hier geht es nicht darum eine kostengünstige Hotline zu haben!
    Für eine Hotline kann/soll/muss bezahlt werden, die Arbeitnehmer kosten schließlich Geld.
    ABER ... eine Warteschleife in der der Kunde keinen Service erhält darf auch nichts kosten! Dies ist bei Eplus z.Zt. leider aber der Fall!

    Zur Info:
    XKayyyy konnte mir bereits helfen. Vielen Dank nochmals dafür!

    • Zitieren
  • Kirschpudding
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    • 9. März 2011 um 08:28
    • #7

    AW: Sind ohne Einwilligung verschickte Verträge gültig?

    Zitat

    ABER ... eine Warteschleife in der der Kunde keinen Service erhält darf auch nichts kosten! Dies ist bei Eplus z.Zt. leider aber der Fall!



    Zum Glück ist Service keine Auslegungssache des Kunden....

    Für die einen ist es Service, wenn der Mitarbeiter freundlich ist, für die anderen, wenn der rote Teppich ausgerollt wird und der Mitarbeiter auf Knien rutscht.

    Du siehst, nur weil du den Service als schlecht empfindest, muss das nicht heißen, dass er es tatsächlich ist...

    lg Kirschpudding 8)

    Unser Newsbereich: Mobilfunk, Handy, DSL & Festnetz News

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  • BASE-Botschafter
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    375
    • 9. März 2011 um 18:46
    • #8

    AW: Sind ohne Einwilligung verschickte Verträge gültig?

    @Kirschpudiing
    xkaaay

    Es ist sehr wohltuend, dass ihr dieses Problem auf die sachliche Ebene und in einen sachlichen Tonfall bringt. Das bringt den Lesern hier bestimmt mehr als wilde Beschimpfungen und Unterstellungen. Sicher kann man so auch mit einer Hotline ein Problem besser lösen. Für eure Tipps wird sicher so mancher mobilfunk-talk-Leser dankbar sein.

    Sehr interessant finde ich den Hinweis von xkaay auf die Statistiken über den Erfolg mit einer Anwaltsandrohung.

    @Svenner81:
    1. Mit Vokabeln wie "illegal" und "Verbrecher" kommt man bei einer Hotline sicher nicht sehr weit. Versuch es mal über die Adresse mein@base.de, bei einem sachlich geschilderten Problem können die vielleicht besser helfen als die normale Hotline (bei einigen hat dieser Tipp von mir tatsächlich zu einer Lösung geführt). Ist sicher billiger als Anwaltskosten so ein Mail.
    2. Sooo mies kann die Hotline von E-Plus nicht sein, sonst hätte E-Plus bei 2 Tests in den letzten Monaten nicht als einer der besten abgeschnitten (hab ich schon mal hier im Forum erwähnt).

    Rainer
    BASE-Botschafter
    (bin hier im Auftrag von BASE/E-Plus, um mit zu diskutieren, Fragen zu beantworten und Infos zu liefern)
    base-netzbotschafter.de

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  • Classic1973
    Gast
    • 10. März 2011 um 17:04
    • #9

    AW: Sind ohne Einwilligung verschickte Verträge gültig?

    Hallo Leutz,

    wollte auch noch mal schnell meine Senf hinzugeben, denn das immer nur über die Hotline oder die Backoffice Mitarbeiter geschimpft wird, macht mich echt traurig. Ich weiss von meiner Seite her, dass wir in der Hotline echt unser Möglichstes tun um die Kunden zufrieden zu stellen. Arbeite da schliesslich nun schon mehrere Jahre.
    Diese Anwaltsdrohungen finde ich zu 90% auch immer nur in Foren. Wenn ich dann persönlich mit den Kd. spreche sind diese immer sehr freundlich. Ich sehe das auch in den Backofficebereichen. Erst schrift. ziemlich grosse Klappe und wenn man den Kd. selber am Ohr hat, zuckersüß. eplus ist bestimmt nicht fehlerfrei und die Mitarbeiter auch nicht. Doch warum wollen verschieden Sachen einfach nicht in den Köpfen der Leute reingehen????
    Widerrufsfrist = ich trete von diesem Vertrag zurück
    Kündigung = bitte zum Ende der Laufzeit meine Karte deaktivieren....

    Kann doch nicht so schwer sein.
    Wir haben leider noch keine Kristallkugel unter dem Tisch und können auch noch keine Gedanken lesen.
    Daher gibt es ja diese schönen Wörter.

    Sorry...aber ich musste mir nun mal ein bissl Luft machen. Ist echt nicht böse gemeint.

    • Zitieren
  • proofman
    Gast
    • 10. März 2011 um 22:30
    • #10

    AW: Sind ohne Einwilligung verschickte Verträge gültig?

    Zitat von Svenner81


    Zur Info:
    XKayyyy konnte mir bereits helfen. Vielen Dank nochmals dafür!

    hallo leute,

    ich glaub jetzt ist es gut oder;)?


    in diesem sinne

    proofman

    • Zitieren
  • Gast
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