Hallo,
ich habe in meinem Bekanntenkreis einen sehr unverschämten Fall. Ein Freund von mir wurde per Hotline ein Vertragsangebot eines Netzbetreibers gemacht, dort wurden im eine mtl. Grundgebühr von mtl. 20€ versprochen.
Nach der ersten Rechnung stellte sich herraus, das die mtl. Grundgebühr über die 24 Monate durchgängig bei 30€ liegt. Der Vertrag wurde direkt bei einem Netzbetreiber abgeschlossen, also nachträgliche Vergütungen wie bei Sparhandy oder Mobilcom-Debitel fallen mit Sicherheit weg.
Nun hat er beim Unternehmen Einspruch eingelegt, weil der zuständige Mitarbeiter ihm falsche Vertragsinformationen am Telefon genannt hatte. Nun kam vom Unternehmen ein Schreiben, das der zuständige Mitarbeiter nicht mehr im Unternehmen arbeitet und das Unternehmen nicht mehr für den Mitarbeiter verantwortlich sei, mein Bekannter müsse trotzdem die mtl. Grundgebühr von 30€ bezahlen, weil es jetzt keine Möglichkeit mehr gebe das ganze mit dem ehemaligen Mitarbeiter zu klären.
Natürlich ist er jetzt stinksauer und überlegt sich rechtliche Schritte gegen das Unternehmen einzuleiten. Ich möchte ihm etwas zur Seite stehen und habe deswegen die Frage.
Haftet ein Unternehmen für seine Mitarbeiter, auch wenn diese nicht mehr in der Firma sind? Der Vertrag wurde ja noch bei der Anstellung des Mitarbeiters abgeschlossen. Es kann doch nicht sein, dass der Netzbetreiber für das handeln seines ehemaligen Mitarbeiters keinerlei Verantwortung übernehmen möchte :down:
Danke für eure Hilfe!