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Sonderkündigungsrecht?

  • Denizlispor
  • 21. Juni 2011 um 21:21
  • Antworten
  • Denizlispor
    Gast
    • 21. Juni 2011 um 21:21
    • #1

    Hallo Zusammen,

    Ich habe vor knapp 2 Monaten einen Base-Vertrag abgeschlossen mit SE Xperia Arc. Leider ist das Arc von anfang an kaputt gewesen ich habs einschicken lassen über meinen händler und es dauertes jeweils 1,5-2 wochen bis es zurück kam ohne das das problem behoben war...mittlerweile ist es seit etwas über 3 wochen weg und mein händler bekommt noch nciht mal infos wo das handy gerade ist bzw was sache ist und auch nciht ob es endlich ausgetauscht wird...da ich kein zweites handy mehr habe kann ich daher die sim nicht nutzen...ist es hier möglich eine sonderkündigung auszusprechen, da ich ja keine leistungen geboten bekomme und trotzdem zahlen MUSS da mir maximal 10€ rabatt pro verstrichenen monat ohne handy angeboten werden?

    LG Dennis

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  • dowser
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    • 21. Juni 2011 um 21:26
    • #2

    AW: Sonderkündigungsrecht?

    [COLOR="#ffffff"]pp[/COLOR]

    Nein. Allerdings würde ich da mal ein bisschen Druck machen wegen des Handy.

    Übrigens, nach der 2.Reparatur und anschliessendem erneuten Defekt hast du das Recht auf Umtausch des Gerätes.


    [COLOR="#ffffff"]kk[/COLOR]

    Einmal editiert, zuletzt von dowser (21. Juni 2011 um 21:31)

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  • Denizlispor
    Gast
    • 21. Juni 2011 um 21:45
    • #3

    AW: Sonderkündigungsrecht?

    Ist Base verpfilchtet mein Handy zu ersetzen, oder der Händler bei dem ich den Vertrag gemacht habe? weil der auch nur ab und an mal anruft und dann war nix und dann wars das für ihn wieder!

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  • Kirschpudding
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    • 21. Juni 2011 um 21:49
    • #4

    AW: Sonderkündigungsrecht?

    Nach 2 erfolglosen Reparaturen und erneuten Defekt hast du das Anrecht auf Wandlung, sprich ein neues Gerät gleichen Typs. Also ein neues Arc. Das sollte dein Händler für dich durchführen...

    lg Kirschpudding 8)

    Unser Newsbereich: Mobilfunk, Handy, DSL & Festnetz News

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    • 24. Juni 2011 um 21:37
    • #5

    AW: Sonderkündigungsrecht?

    Stopp: Einen Anspruch auf Tausch des Handys gibt es nicht - so etwas gibt es nirgendwo.

    • Der Käufer hat das Recht das Gerät reparieren zu lassen (Nacherfüllung) oder vom Kaufvertrag zurückzutreten (nur der Vertrag vom Handy, nicht der Mobilfunkvertrag).
    • Jedoch kann der Verkäufer aus wirtschaftlichen Interessen drei mal die Reparatur vorziehen.

    Das bedeutet also, dass bei E-Plus ein Gerät drei mal repariert werden muss und erst beim vierten Defekt darf man dann vom Kaufvertrag zurücktreten:

    • man kann dann das defekte Gerät wegen des Rücktritts zurückgeben und alle bisher gezahlten Hardwarezuschläge zurückverlangen (wobei der Verkäufer das Recht hat eine Nutzungsgebühr geltend zu machen)
    • auf Wunsch kann man dann ein neues Handy des gleichen Wertes erhalten

    Eine Sonderkündigung des Mobilfunkvertrages ist wegen eines defekten Gerätes in keinem Fall möglich!

    Technische Störannahme
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    Einmal editiert, zuletzt von xkaaay (24. Juni 2011 um 21:42)

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    • 24. Juni 2011 um 21:41
    • #6

    AW: Sonderkündigungsrecht?

    Yop, st eigentlich bei jedem Anbieter so, das Handy und Vertrag voneneinander getrennt sind. Ein Defket des Gerätes bedingt da keine Auflösung des Vertrages an sich...

    lg Kirschpudding 8)

    Unser Newsbereich: Mobilfunk, Handy, DSL & Festnetz News

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  • dowser
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    • 24. Juni 2011 um 21:42
    • #7

    AW: Sonderkündigungsrecht?

    Zitat

    Stopp: Einen Anspruch auf Tausch des Handys gibt es nicht - so etwas gibt es nirgendwo

    Doch na klar, das gilt bei jedem Kauf, der Händler darf erst nachbessern, dann Tausch/Wandlung,

    nennt es wie ihr wollt. Schreibst du ja selber in deinem Punkt 2

    Zitat

    man erhält ein neues Handy des gleichen Wertes

    Das bezieht sich im Mobilfunkkbereich natürlich nur aufs Handy, der Vetrag läuft weiter.

    Einmal editiert, zuletzt von dowser (24. Juni 2011 um 21:43)

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    • 24. Juni 2011 um 22:02
    • #8

    AW: Sonderkündigungsrecht?

    Zitat von dowser

    Doch na klar, das gilt bei jedem Kauf, der Händler darf erst nachbessern, dann Tausch/Wandlung.


    Es ging ja nur darum, dass man einfach kein Recht auf einen Tausch hat. Es ist ein Rücktritt vom alten Kaufvertrag und schließt einen neuen Kaufvertrag. Für den Verbraucher mag es das Selbe sein, rechtlich ist es das aber nicht ;)

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    • 24. Juni 2011 um 22:42
    • #9

    AW: Sonderkündigungsrecht?

    Zitat

    Der Käufer hat das Recht das Gerät reparieren zu lassen (Nacherfüllung) oder vom Kaufvertrag zurückzutreten (nur der Vertrag vom Handy, nicht der Mobilfunkvertrag).

    Nein,
    der Käufer hat grundsätzlich 2 Rechte,
    1.das Recht auf Nacherfüllung (Reparatur, Beseitigung d.mangels) oder 2. auf Neulieferung
    der mangelfreien Sache. Allerdings kann der Verkäufer aus Kostengründen (Unverhältnismäßigkeit)
    die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung ablehnen.

    [COLOR="#808080"]Beispiel: Kunde möchte wegen defekt neues Gerät, Händler lehnt ab, repariert lieber, weil Reparatur günstiger. Bei einem sehr günstigen Gerät könnte dies auch anders herum sein.[/COLOR]

    Sollte der Verkäufer beidem (Nacherfüllung oder mangelfreier Nachlieferung) nicht nachkommen,
    kommt das 3.Recht des Käufers ins Spiel, nämlich der Rücktritt vom Kaufvertrag.


    Zitat

    ...Jedoch kann der Verkäufer aus wirtschaftlichen Interessen drei mal die Reparatur vorziehe...
    ...
    Das bedeutet also, dass bei E-Plus ein Gerät drei mal repariert werden muss und erst beim vierten Defekt darf man dann vom Kaufvertrag zurücktreten...

    Macht eplus/Base das so?
    Würde ich sofort gegen angehen, denn eine Reparatur ist ja eine Nachbesserung,
    und die gilt nach dem 2. erfolgslosem Versuch als fehlgeschlagen.

    Zu deutsch: 2x repariert, dann wieder Fehler, Nachbesserung fehlgeschlagen.


    Zitat

    Es ist ein Rücktritt vom alten Kaufvertrag und schließt einen neuen Kaufvertrag

    Grundsätzlich könnte man das so abwickeln,

    aber in dem Fall, wenn 2x vergeblich repariert wurde und dann wieder fehlerhaft,
    gilt dies als fehlgeschlagen, und der Verkäufer
    ist zur Neulieferung (mangelfreie lieferung) verpflichtet.
    Das ist dann eine Nacherfüllung, kein neuer Kaufvertrag.

    Alternativ kann der Käufer auch ganz vom KV zurücktreten.
    .

    Einmal editiert, zuletzt von dowser (24. Juni 2011 um 23:04)

    • Zitieren
  • proofman
    Gast
    • 24. Juni 2011 um 23:20
    • #10

    AW: Sonderkündigungsrecht?

    hallo,

    dabei darf man aber nicht außer acht lassen das es sich bei den reparaturen(versuchen) immer um den selben fehler handeln muß.
    unterschiede gibt es auch in hardwarefehler u. softwarefehler, da zweiteres oft als bug angesehen wird gilt da das wandlungrecht nicht (der kunde ist soviel wie ein betatester).


    in diesem sinne

    proofman

    • Zitieren
  • Webmaster 11. Dezember 2020 um 16:00

    Hat das Thema aus dem Forum Base Forum nach E-Plus + Base Forum verschoben.
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