Hallo,
ich weiß nicht, ob ich im richtigen Forum gelandet bin, falls unpassend bitte ich höflich um Verschiebung der Frage
Können Anrufe, bei denen keine Verbindung durch Anrufannahme/Abweisen des Anrufs zustande gekommen ist (Anrufe in Abwesenheit) in irgendeiner Art und Weise nachvollzogen werden?
Nachweis über Rechnung/Einzelverbindungsnachweis ist ja nicht möglich, da eben keine Verbindung zustande kam - eine Nachfrage beim Provider ergab, dass bei nicht-angenommenen Anrufen keine Daten in irgendeiner Form gespeichert werden - ist dem wirklich so?
Hat z.B. die Polizei die Möglichkeit, festzustellen, ob von einem Handy Anrufversuche stattgefunden haben?
Grund der Frage ist, dass Person A Anrufe in Abwesenheit von Person B in der Anrufliste hat, Person B dies aber abstreitet und behauptet, A habe diese Anrufe in Abwesenheit seiner Verbindungsübersicht irgendwie hinzugefügt - wäre das denn technisch möglich?
Lange Rede, kurzer Sinn: Können Anrufversuche ohne zustandegekommene Verbindung in irgendeiner Art und Weise nachvollzogen/nachgewiesen werden?
Vielen Dank im Voraus,
Gruß,
qwertzchen