Anrufe ohne Verbindung / Nachweis

  • Hallo,


    ich weiß nicht, ob ich im richtigen Forum gelandet bin, falls unpassend bitte ich höflich um Verschiebung der Frage :)


    Können Anrufe, bei denen keine Verbindung durch Anrufannahme/Abweisen des Anrufs zustande gekommen ist (Anrufe in Abwesenheit) in irgendeiner Art und Weise nachvollzogen werden?
    Nachweis über Rechnung/Einzelverbindungsnachweis ist ja nicht möglich, da eben keine Verbindung zustande kam - eine Nachfrage beim Provider ergab, dass bei nicht-angenommenen Anrufen keine Daten in irgendeiner Form gespeichert werden - ist dem wirklich so?


    Hat z.B. die Polizei die Möglichkeit, festzustellen, ob von einem Handy Anrufversuche stattgefunden haben?
    Grund der Frage ist, dass Person A Anrufe in Abwesenheit von Person B in der Anrufliste hat, Person B dies aber abstreitet und behauptet, A habe diese Anrufe in Abwesenheit seiner Verbindungsübersicht irgendwie hinzugefügt - wäre das denn technisch möglich?


    Lange Rede, kurzer Sinn: Können Anrufversuche ohne zustandegekommene Verbindung in irgendeiner Art und Weise nachvollzogen/nachgewiesen werden?


    Vielen Dank im Voraus,


    Gruß,
    qwertzchen

  • AW: Anrufe ohne Verbindung / Nachweis


    Technisch möglich und sehr wahrscheinlich ist auf jeden Fall, dass Person B bei sich die zuletzt gewählten Nummern gelöscht hat. Die Behauptung, Person B hätte die bei sich hinzugefügt, ist schon sehr gewagt. Vielleicht bringt ja ein Anruf beim Netzbetreiber Klarheit.

  • AW: Anrufe ohne Verbindung / Nachweis


    Hallo,


    vielen Dank für die Antwort.


    Ein Anruf bei der Hotline des Netzbetreibers brachte die Info, dass Daten von nicht angenommenen Anrufen nicht gespeichert werden und somit solche Anrufe nicht nachgewiesen werden können.


    Allerdings ist Otto Normalverbraucher ja von Krimis und Crimeserien vorbelastet... Dort werden ja immer die tollsten Dinge herausgefunden, z.B. kann dort nachvollzogen werden, wann sich ein Handy wo in welches Netz eingewählt hat und/oder versucht hat, eine Verbindung herzustellen.
    Ist dies in der Realität möglich - wenn schon nicht für Otto Normalverbraucher, dann vielleicht für Polizei & Co.?

  • AW: Anrufe ohne Verbindung / Nachweis


    Möglich, aber rechtfertigt die Situation wirklich den Einsatz der Polizei?


    Leider ja, da die Anrufe nur einen kleinen Teil eines perfiden Stalkings darstellen.
    Allerdings ist der Anrufer sich seiner Sache sehr sicher und der Meinung, sich äußerst geschickt anzustellen, sodass man ihm die Taten nicht nachweisen könne.
    Daher meine Frage, ob es generell möglich ist, Anrufversuche nachzuweisen, bzw. wie hoch der Aufwand für einen solchen Nachweis ist (Polizei beruft sich auf Verhältnismäßigkeit für die Ermittlungen, und da es bisher "nur" bei Drohungen und Belästigung geblieben ist, "darf" der Aufwand nicht groß sein ^^)

  • AW: Anrufe ohne Verbindung / Nachweis


    Nicht angenommende Anrufe werden vom Netzbetreiber nicht gespeichert(so meine Info, wenn die Mailbox deaktiviert ist).Gewählte Nummern werden bzw. müssen vom Netzbetreiber zumindest in einer unvollständigen Speicherung(letzte 3 Ziffern) gespeichert werden. So viel ich weiss gibt es da ein Urteil, um z.B. Zahlungsansprüche nachweisen zu können.

  • AW: Anrufe ohne Verbindung / Nachweis


    Man kann ja durch die Einstellungen am Handy bei Abweisung bzw. Nichterreichbarkeit auf die Mailbox umleiten. Dann kommt auch eine Verbindung zustande, und die ist nachweisbar. Hilft allerdings bei Ping-Anrufen auch nicht weiter.

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