Partnerschaftskarte 24free

  • Hallo,
    ich bin neu hier und brauche mal eure Hilfe.
    Habe am 23.6.12 von Mobilcom-Debitel eine kostenlose Partnerschaftskarte zugesandt behommen. Da wir schon einen Handyvertrag bei Mobilcom haben wurde uns diese als Treuegeschenk geschickt.Wir brauchen diese Karte nicht und so habe ich sie in die Schublade gesteckt.
    Jetzt kommst!!!
    Heute gehe ich Online auf mein Mobilcom Rechnung und sehe das sie mir Sperrgebüren ( für einen Tag 18,50 €Da ich angeblich zuspät bezahlt hätte.) 2 x berechnet haben. Habe dann dort angerufen und nachgefragt warum das zwei mal berechnrt wird , die eine Karte ist doch gar nicht aktiviert und die wollten wir ja auch nicht. Darauf hin sagte man mir sie hätten am 07.06.12 bei uns angerufen und wir hätten diesen zugestimmt. Wir waren gar nicht hier, sind erst abends aus dem Urlaub zurück gekommen. Die stellen sich total quer. Wir sollen die Karte dann zurück schicken und einen Widerruf vornehmen, dann wird das ganze geprüft. Wenn ich keinen Widerruf mache würde ich den Vertrag stillschweigend annehmen und damit wäre er auch rechtsgültig. Das kann doch nicht sein! Habe keinen Auftrag erstellt ,keine Unterschrift oder sonstiges.
    Was soll man da machen???????? :motz:
    Danke für alle antworten porettaterme

  • AW: Partnerschaftskarte 24free


    Wenn sowas kommt, am besten eintüten und gleich zurück damit. Damit dir keiner sowas unterstellen kann... Im Prinzip bedarf ein Vertrag keiner Schriftform oder Unterschrift. Allerdings sind der Geschichte "Zustimmung durch Nichtmelden" meines Wissens nach rechtlich auch ein paar Grenzen gesetzt und wohl nur bei langjährigen Geschäftsbeziehungen möglich bzw. rechtmäßig. Wie man "langjährig" definiert, weiß ich aber nicht.


    Ich würde einen Widerruf schreiben, formulieren, dass die Karte weder bestellt noch gewünscht wurde, sie sofort storniert/deaktiviert werden soll und entsprechend alle Beträge, die dadurch angefallen sind, gutgeschrieben werden...

  • AW: Partnerschaftskarte 24free


    ...Im Prinzip bedarf ein Vertrag keiner Schriftform oder Unterschrift....


    hallo,


    seit wann?


    diese aussage verwirrt mich einigermaßen. wenn ohne mein wissen irgend ein unternehmen auf meinen namen einen vertrag aufstellt ohne eine unterschrift von mit für genau diese konditionen besitzt oder sich ein vertragsbestandteil eines laufenden vertrages ändert, dies mir aber nicht in schriftlicher form mitteilt, so gibt es vor dem gesetz auch keine gültige vertragsverbindung.
    sollte die genannte "partnerkarte" allerdings ein FESTER bestandteil für diese art von verträgen (allgemein und nicht auf einzellverträge bezogen) werden, so muß dem kunden zumindest die änderung über eine mitteilung mit neuen agb`s zukommen.
    zumindest war das so bisher meine auffassung vom rechtsbereich bei verträgen aller art.


    kurz und bündig, sollten dem kunden keine geänderte agb`s mit erhalt der zusätzlichen karte zugekommen sein (beweislast liegt beim provider) oder hat der kunde dem ganzen nicht mit seiner unterschrift zugestimmt, so ist der vermeintliche vertrag nichtig...


    falls ich mich irre und die rechtsform anders ist möge man mich bitte korrigieren und mich nicht weiterhin dumm durchs leben laufen lassen, danke...:D


    gruß
    proofman

  • AW: Partnerschaftskarte 24free


    Und wenn man Privatkunde ist?

    Gilt dies nicht. Es kommt nur bei Kaufleuten zu tragen.


    Im Rahmen von Handelsgeschäften zwischen Kaufleuten kommt dem Schweigen eine stärkere Bedeutung zu. Dem im HGB nicht ausdrücklich geregelten kaufmännischen Bestätigungsschreiben muss ein Kaufmann unter bestimmten Voraussetzungen unverzüglich widersprechen, wenn er den Inhalt dieses Schreibens nicht gegen sich gelten lassen will. Reagiert er nicht auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben und schweigt, so darf dies als Annahme gewertet werden.


    Quelle

  • AW: Partnerschaftskarte 24free


    Zitat

    diese aussage verwirrt mich einigermaßen. wenn ohne mein wissen irgend ein unternehmen auf meinen namen einen vertrag aufstellt ohne eine unterschrift [...] so gibt es vor dem gesetz auch keine gültige vertragsverbindung.


    In Deutschland herscht Vertragsfreiheit. Theoretisch könntest du so einen Vetrag auch mündlich schliessen.
    ( Das man mit einem Stück Papier immer besser dasteht, ist dabei ausser Acht gelassen.)


    Zitat

    oder sich ein vertragsbestandteil eines laufenden vertrages ändert, dies mir aber nicht in schriftlicher form mitteilt,


    Dieser Part muss mitgeteilt werden.
    (Tarif-Änderung=Angebot .... Annahme der Änderung=Annahme des Angebots)
    (das wenn man sie nicht akzeptiert die Kündigung kommt ist eine andere Sache und in den AGB geregelt)


    Zitat

    Wir sollen die Karte dann zurück schicken und einen Widerruf vornehmen, dann wird das ganze geprüft. Wenn ich keinen Widerruf mache würde ich den Vertrag stillschweigend annehmen und damit wäre er auch rechtsgültig.


    Ich würde folgendes Machen. Dies ist keine Empfehlung oder Rechtsrat, sondern eine Beschreibung wie ich vorgehen würde.
    Zuerst diesen Wiederruf senden. SimKarte (und was dabei war) zurücksenden.


    Dabei gleichmal einen Vermerk als Einzeiler dazu, das diese Sachen nicht bestellt waren,
    und somit keine Ansprüche gegen dich begründet sind. Wichtig: du darfst sie wirklich nicht bestellt haben und du musst Endverbraucher (kein Unternehmer) sein.

  • AW: Partnerschaftskarte 24free


    In Deutschland herscht Vertragsfreiheit. Theoretisch könntest du so einen Vetrag auch mündlich schliessen.
    ( Das man mit einem Stück Papier immer besser dasteht, ist dabei ausser Acht gelassen.)...


    hallo,


    ok und danke für die info dowser. aber ich denke doch das wenn es vors gericht geht und außer einer evtl. mündlichen abmachung nichts besteht was die vertragsform bestätigt (zeugen, aufzeichnungen, ect.) wird kein richter in deutschland gegen den vertragsanfechter/wiederrufer urteilen, und genau das hab ich gemeint.
    handschlaggeschäfte früherer viehandelsitten gemäß gibt es aus genau diesem grund nicht mehr, leider fehlt in heutiger machtgesellschaft das wort EHRE an allen ecken und enden. vielmehr wird auf biegen und brechen, auch wenns moralisch verwerflich ist, geschaut das die vorgegebenen abschlüße geschaft werden.
    dein einzeiler zum schluß macht zumindest hoffnung das man im endeffekt evtl. doch noch aus so ner misere kommt.


    nochmal danke für die info


    gruß
    proofman

  • AW: Partnerschaftskarte 24free


    Zitat

    wird kein richter in deutschland gegen den vertragsanfechter/wiederrufer urteilen, und genau das hab ich gemeint.


    proofman, damit hast du völlig recht.


    Die Rechtslage ist nunmal so, ist aber eben nur die Theorie.
    Was in der Praxis (Rechtsstreit) dabei rauskommt, steht auf einem anderen Blatt Papier.

  • AW: Partnerschaftskarte 24free


    Hallo porettaterme,


    das klingt ja gar nicht gut!


    Hast du bereits Kontakt mit unserem Kundenservice aufgenommen?


    Du kannst uns gern eine E-Mail mit Deinen Kundendaten an foren@md.de senden. Schildere uns nochmal kurz den Vorfall und wir kümmern uns drum!


    Viele Grüße
    Dein mobilcom-debitel Team

    Dies ist der offizielle Account von mobilcom-debitel. Wir stehen Euch in allen Fragen rund um Smartphones, Tarife oder Service zur Verfügung .

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