Vertragsbruch durch md, außerordentliche Kündigung, md lehnt Portierung 2x ab

  • AW: Vertragsbruch durch md, außerordentliche Kündigung, md lehnt Portierung 2x ab


    Vielleicht hast D ja im Bekanntenkreis jemanden der ein Fratzenbuch-Konto hat. Das Du freiwillig keins hast, spricht allerdings für Dich. Die Alu-Hut Fraktion hat halt noch nicht begriffen, das sie doch was zu verbergen haben.


    Aber egal @ Kirsche hat Recht Foren@md.de wäre noch eine Möglichkeit auf Dein Problem aufmerksam zu machen, aber beschränke Dich auf vordringliche Details wie die Rufnummerportierung. Empfangsprobleme brauchst D gar nicht erst zu erwähnen, da in den meisten AGB´s der Empfang außerhalb umbauten Raumes gemeint ist.


    Ein paar db mehr Empfangsgewinn erreichst Du auch mit einem UMTS'/W-LAN Router und externer Antenne.

    ✂ - - - - - - - - - - - - - - - - HIER ABTRENNEN - - - - - - - - - - - -

    Zitat

    Nobody belongs anywhere, nobody exists on purpose,
    everybody's going to die. Come watch TV...!

  • AW: Vertragsbruch durch md, außerordentliche Kündigung, md lehnt Portierung 2x ab


    Hallo Kirschpudding,


    zuerst hatte ich gedacht, daß jemand von md sich um Foren kümmert und auch mal jemandem hilft. So jemanden (das Profil mobilcomdebitel) hat es hier ja mal gegeben. Doch das Profil ist seit mehr als einem Jahr nicht mehr genutzt worden.
    Die meisten großen Firmen lesen in den wichtigsten Foren mit. Dabei geht es den Firmen vor allem darum, Beiträge, die dem Ruf schaden, auf ein Mindestmaß zu reduzieren. So wird über die Foren manch einem Kunden geholfen. Außerdem erhält eine Firma ein ganz gutes Bild von dem, was sich die Kundschaft wünscht. Dieser Teil wird wohl heute über Facebook abgedeckt.


    Nun, md hat schon einen schlechten Ruf. So leben sie nach dem bekannten Motto: Ist der Ruf erst mal ruiniert so lebt es sich völlig ungeniert.


    Es ist mir doch klar, daß Privatleute nichts im Namen von md entscheiden können. Da reicht es mir, irgendeinen Kontakt zu md zu bekommen. md-noob scheint einen guten Draht zu md zu haben. Da hätte einfach ein kleiner Hinweis gereicht, bei Kunde Soundso mal die Angelegenheit zu überprüfen. Nicht mehr. Und dazu hätte ich hier jemanden meine md-Kundennummer gegeben. Der Rest wäre Angelegenheit von md gewesen. Deshalb kein Problem mit dem Datenschutz.


    Auch eine E-Mail-Adresse konnte mir helfen, wieder Kontakt zu md zu bekommen. Deshalb danke ich Dir nochmals sehr für foren@md.de . Die anderen kennen diese e-Mail-Adresse bestimmt auch. Aber statt mir damit zu helfen konnten sie nur rumlabern.


    Und die Adresse hat mir geholfen. Nach gerade mal 18 Stunden habe ich heute Morgen eine Antwort vom md-Facebook-Team erhalten. Dazu gleich mehr.
    Diese Mail ist die erste Reaktion von md seit drei Wochen!


    @ Edebeton
    Noch einmal für Dich (und alle anderen alle Begriffsstutzigen):
    Ich habe hier bei D2 eine hervorragende Netzabdeckung. Überall im Haus H bzw. H+. Selbst im Keller noch H. Innerhalb des schnellen Internetvolumens beträgt die Download-Geschwindigkeit zwischen 2.000 und 9.000 kBit je Sekunde. Nach Verbrauch des 1 GB wird die Geschwindigkeit des Internets auf nahe 0 reduziert. Eine noch so große Antenne wird daran nichts ändern. Wo nix ist kann man mit dem größten Aufwand nix reinbekommen.


    Zum Thema Facebook:
    Hast Du Dir mal die Geschäftsbedingungen angesehen? Ich würde Dir dazu raten.
    Die Nutzung von Facebook bezahlst Du mit Deinen Daten. Hier mal zwei Beispiele, was Du Facebook erlaubst:
    Facebook hat das Recht, Dein Profilbild für Werbung zu verkaufen. Beispielsweise könnte Dein Bild eine Packung Damenbinden zieren.
    Seit Ende Januar darf Dich Facebook auf Schritt und Tritt verfolgen. Nun ist viel mehr zielgerichtete Werbung möglich. Wenn Du beispielsweise an einem Sexshop vorbeiläufst, kannst Du beispielsweise das Angebot eines Gerätes erhalten, Dein bestes Stück zu verlängern. Also, wenn ich Dich begleiten würde und so eine solche Werbung sähe, würde ich mich glatt wegschmeißen vor Lachen.
    Ich habe für mich entschieden, daß ich auf so etwas gerne verzichte. Ich möchte nicht mehr als notwendig mit meinen Daten bezahlen. Deshalb bin ich lieber vorsichtig. Übrigens: Zu verbergen habe ich nichts.


    Allgemein:
    Gestern Abend war mein Auftrag bei md (meine Mail vom 7.2. um 13:20 Uhr, wo es um die Abbuchung von Rechnungen ging) auf „Auftrag abgeschlossen“ gesetzt.


    Ulrich

  • AW: Vertragsbruch durch md, außerordentliche Kündigung, md lehnt Portierung 2x ab


    Vom md-Facebook-Team habe ich heute (11.02.2015) um 8:47 Uhr folgende Mail erhalten:



    „Guten Morgen Ulrich,


    gern habe ich den von dir geschilderten Sachverhalt geprüft.


    Bitte erlaube mir vorerst den Hinweis, dass die Aufhebung der Drosselung das Datenvolumen von 1 GB immer zum 22. des Monats vom Netzbetreiber vorgenommen wird.
    Den mir vorliegenden Informationen beträgt Dein derzeitiger Datensatz bereits 1167 MB.
    Einem Tarifwechsel in einen unserer neuesten Tarife wie zum Beispiel RED 3 GB oder RED 8 GB würde ich Dir hier empfehlen. Auf unserer Homepage Mobilfunk: Handys, Tarife und Datentarife - mobilcom-debitel kannst du dich gern über diese Tarife informieren.


    Bezüglich der Portierung der Rufnummer innerhalb der Laufzeit bitte ich Dich, erneut bei Deinem neuen Anbieter den Portierungsauftrag zu starten. Seit dem 02.02.2015 ist nun die entsprechende Markierung dazu vermerkt. Die Unannehmlichkeiten hierzu bitte ich zu entschuldigen.


    Bereits mit unserer E-Mail vom 28.01.2015 wurdest du über die Vorgehensweise zur Rufnummernportierung informiert.
    Gern füge ich Dir unsere Nachricht hierzu noch einmal bei.


    Viele Grüße,
    XXXXX
    Dein mobilcom-debitel Facebook-Team



    Anfragenummer: XXXXXXXX (Falls vorhanden, bitte bei Rückfragen angeben)


    Ihre Mobilfunk-Rufnummer: 0175/XX XX XX X
    Ihre Kundennummer: XXXXXXXX
    Rufnummernmitnahme


    Hallo Herr XXXXX,


    mit Zugang dieses Schreibens können Sie innerhalb von 30 Tagen die Übernahme Ihrer Mobilfunk-Rufnummer bei Ihrem neuen Anbieter beantragen. Dieser veranlasst alles Weitere für Sie.


    Bitte beachten Sie:


    Die Laufzeit Ihres Mobilfunkvertrages bei mobilcom-debitel bleibt durch die Rufnummernmitnahme unberührt. Ihr Vertrag endet, gemäß dem in Ihrer Kündigungsbestätigung ausgewiesenen Datum, am 12.01.2016.


    Um eine weitere Abrechnung Ihres Anschlusses zu gewährleisten, beachten Sie bitte, dass wir - je nach gewähltem Mobilfunknetz - entweder Ihrem Vertrag nach erfolgter Rufnummernmitnahme eine neue Mobilfunk-Rufnummer zuweisen oder Ihnen zusätzlich eine neue SIM-Karte zusenden müssen. Ferner kann Ihnen ein gleichwertiger Tarif bzw. ein gleichwertiges Zusatzprodukt zur Verfügung gestellt werden, sofern die bisher gebuchten Leistungen nicht mehr angeboten werden. Die monatlichen Grundbeträge sowie die Inklusivleistungen bleiben jedoch unverändert.


    Die Rufnummernmitnahme wird mit einer einmaligen Gebühr in Höhe von brutto 29,95 € berechnet.


    Ich bedauere Ihren Wunsch zum Wechsel Ihres Mobilfunkanbieters. Was kann ich tun, um Sie auch weiterhin zu unseren zufriedenen Kunden zählen zu dürfen?


    Rufen Sie mich gern unter 040/55 55 41 00 0 an, gemeinsam finden wir für Sie ein attraktives Angebot.


    Viele Grüße nach XXXXX


    Ihr mobilcom-debitel Kundenservice“



    Meine Antwort und mein Kommentar dazu später.


    Ulrich

  • AW: Vertragsbruch durch md, außerordentliche Kündigung, md lehnt Portierung 2x ab


    Meine heutige Mail (11.02.2015) an das md-Facebook-Team um 13:34 Uhr:



    „Hallo XXXXX,


    ich danke Dir sehr für Deine Antwort. Endlich wieder eine Reaktion von md. Und der Hinweis, daß man meine Rufnummer frei läßt. Ein großer Fortschritt.


    Zuerst zur Portierung:
    Geht mein Wunsch auf vorzeitige Portierung nun wirklich durch?
    Wurde trotz der Mail von md vom 28.1. (vorzeitige Portierung genehmigt) der Portierungsversuch von Penny Mobil am 31.01. von md aktiv verhindert? Das empfände ich als sehr unfair. Warum hat md mich nicht von sich aus informiert, daß man mich seit dem 2.2. nun doch gehen lassen will?
    Mein Hinweis an md: Nach § 46 Abs. 4 Satz 3 TKG habe ich das Recht, meine Rufnummer jederzeit zu einem anderen Anbieter mitzunehmen. Die Weigerung war rechtswidrig.
    Ich werde heute oder morgen wieder nach XXXXX fahren und eine neu SIM-Karte bei Penny kaufen. Ich denke, wieder eine zu erhalten, nachdem ich bereits vor anderthalb Wochen die letzte gekauft hatte. Für die Fahrt nach XXXXX werde ich wieder 20 Euro an Schaden geltend machen. Falls Penny Mobil nicht wieder den Kaufpreis der SIM-Karte kulanterweise übernimmt, werde ich auch diesen als Schaden geltend machen.


    Zu meiner außerordentlichen Kündigung:
    Mir ist bekannt, daß ich Internetkontingente dazubuchen kann. Normalerweise benötige ich zum Spielen, für Nachrichten oder zum Einkaufen kein schnelles Internet. Ich habe auch die Zeit, etwas länger zu warten. Deshalb habe ich nichts dazugebucht.
    Laut dem mit md abgeschlossenen Telekommunikationsvertrag habe ich eine Internet-Flatrate. Diese ist vom Datenvolumen her nicht limitiert. Laut dem Vertrag habe ich einen Anspruch auf ein funktionierendes mobiles Internet auch jenseits von monatlich 1 GB Datenverbrauch. Doch md drosselt die Geschwindigkeit auf nahe 0. So ist es meist nicht nutzbar. Eine so weitreichende Drosselung ist rechtswidrig und widerspricht dem eingegangenen Vertrag. md erfüllt nicht die im Vertrag eingegangene Verpflichtung, mir den ganzen Monat ein ausreichend nutzbares Internet zur Verfügung zu stellen.
    Ich habe md lange auf diesen Mangel hingewiesen und um eine Behebung gebeten. Monatelang wurde ich nur hingehalten. md behob den Mangel nicht.
    Mit Schreiben vom 19.12.2014 räumte ich md eine letzte Frist bis 15.01.2015 ein, den Mangel beim mobilen Internet zu beheben. Doch auch diese Frist ließ md unverrichteter Dinge verstreichen.
    So war mir unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis 12.01.2016 nicht zuzumuten. Warum soll ich noch ein Jahr lang für eine Internet-Flatrate bezahlen, die md mir zu beträchtlichen Teilen des Monats nicht zur Verfügung stellt? Wenn md gewollt hätte, wäre es md leicht gefallen, mir den ganzen Monat ein funktionierendes mobiles Internet zur Verfügung zu stellen.
    Deshalb kündigte ich mit Schreiben vom 16.01.2015 den Telekommunikationsvertrag mit md außerordentlich.


    Ich verweise noch einmal darauf, daß ich md wegen meiner Schadenersatzansprüche untersagt habe, etwas von meinem Konto abzubuchen. Ich bitte md, sich daran zu halten. Ich würde mich freuen, wenn Du das an die entsprechende Stelle bei md weitergibst.


    Tschüß
    Ulrich XXXXX“



    Mein Stellungnahme:
    Es geht etwas voran. Ich versuche erneut eine Portierung.
    Es überrascht mich, daß man mir am 28.1. per Mail mitteilt, daß die Portierung meiner Rufnummer erfolgen könne. Aber intern erst am 2.2. das entsprechende Zeichen setzt. Es ist verdammt link von md, Penny Mobil und mich dermaßen und absichtlich auflaufen zu lassen.
    So recht traue ich dem Braten immer noch nicht. Ich werde hier berichten, wie es mit meiner Portierung weitergeht.
    Bezüglich meiner außerordentlichen Kündigung kommt der Hinweis, daß ich in einen anderen Tarif wechseln könne. Ich brauche wohl nicht erwähnen, daß die angesprochenen Tarife ein Mehrfaches meines aktuellen Vertrages kosten.
    Kein Wort darüber, warum md meint das Recht zu haben, nach Verbrauch von 1 GB mir die Nutzung des mobilen Internets trotz Flatrate meist nicht zu ermöglichen (Ich habe einen Vertrag mit md, nicht mit Vodafone.). Kein Wort darüber, aus welchen Gründen man meine außerordentliche Kündigung nicht anerkennt. Kein Wort zu meinem Schadenersatzanspruch. Kein Wort von md, warum man von meinem Konto abbucht, obwohl nicht (mehr) dazu berechtigt.
    Aber insgesamt ein gewaltiger Fortschritt. Endlich wieder mal etwas von md. Und die Aussicht auf Portierung. Was würde ich mich freuen, endlich wieder über meine Mobilfunknummer verfügen zu können. Mit dieser Rufnummer hatte ich vor ganz langer Zeit bei TelePassport und einem blauen Siemens M35i angefangen.


    Ulrich

  • AW: Vertragsbruch durch md, außerordentliche Kündigung, md lehnt Portierung 2x ab


    Lieber Ulrich - bitte berichte woanders! Dein Blödsinn verursacht Brechreiz!


    Edit:
    Der Fall mag seine Berechtigung haben, aber die Art und Weise ist einfach für die Tonne. Ich möchte vermeiden, dass sich weitere Personen mit ähnlichen Schwierigkeiten sich an Ulrich ein Beispiel nehmen.

  • AW: Vertragsbruch durch md, außerordentliche Kündigung, md lehnt Portierung 2x ab


    Zitat von md-noob:

    Lieber Ulrich - bitte berichte woanders! Dein Blödsinn verursacht Brechreiz!


    Auch wenns ein bisschen schwierig zu lesen ist,
    aufgrund der vielen Daten und Fakten,
    interressant ist es aber allemal.

  • AW: Vertragsbruch durch md, außerordentliche Kündigung, md lehnt Portierung 2x ab


    Wie gesagt - interessant mag es sein bzw. seine Berechtigung haben, wenn auch nur hinsichtlich der vorzeitigen Portierung.


    Dieses Datendrosselgedöns geht mir tierisch auf den Senkel und dann die Paragraphenreiterei dazu.... mit außerordentlicher Kündigung. Da fällt mir einfach nichts mehr zu ein. Ich hoffe nur, dass andere Leute sich daran kein Beispiel nehmen.

  • AW: Vertragsbruch durch md, außerordentliche Kündigung, md lehnt Portierung 2x ab


    Lieber md-noob,


    mir scheint Dir kommt langsam die Erleuchtung. Mit Betonung auf „langsam“.


    Wie ich schon darauf hinwies leben wir in einem Rechtsstaat. Da gelten für alle Regeln. Es ist besser, sich daran zu halten. Das Gute ist eine weitreichende Rechtssicherheit für jeden.


    md hatte so viel Zeit, sich um meine Beschwerde zu kümmern. Ende Juli oder Anfang August 2014 habe ich erstmals bei md angerufen und mich über das mobile Internet beschwert. Das eingebremste Internet funktionierte von Beginn an schlecht und laufend schlechter werdend.
    Erst als man nicht mehr mit mir kommunizierte und meinen Portierungswunsch 2 x torpedierte, wandte ich mich an dieses Forum. Es blieb mir kein anderer Weg. Es ist schon richtig fies von md mir mitzuteilen, daß eine Portierung nun erfolgen könne, wohl wissend (und sich ins Fäustchen lachend), daß sie dank Verweigerung von md scheitern muß.
    Es ist nicht mein Wunsch und auch nicht mein Ziel, Staub aufzuwirbeln. Deshalb habe ich mich immer noch nicht an die Bundesnetzagentur und die Verbraucherberatung gewandt.
    Natürlich kann ich nicht verhindern, wenn andere von mir abschreiben. Dies ist nicht von mir beabsichtigt. Ich werde hier niemandem Rechtshilfe geben. Auch nicht in einer privaten Nachricht.


    Für md wäre es immer noch besser, die Vertragsprobleme ohne größere Schwierigkeiten zu lösen. Doch davon scheint man bei md noch weit entfernt zu sein. Mit dem schlechten Image scheint man kein Problem zu haben. Denn schlechter kann es ja eh nicht mehr werden.
    Ich wußte vor Vertragsabschluß von den Problemen mit Mobilcom. Ich dachte, daß ich das Risiko einfach eingehe. Die versprochenen Leistungen des Vertrages waren einfach ideal für mich gewesen. Und sollte es zu Problemen kommen, kenne ich mich gut genug aus. Doch inzwischen habe ich alles sehr bereut. Ich hätte nie gedacht, daß mir ein Mobilfunkvertrag so viel Zeit kosten würde. So viel Frust mit der Internet-Flatrate. Diese Erfahrung wird mich eine lange Zeit beeinflussen.


    Es wäre immer noch für md von Vorteil, wenn dort jemand mit Kompetenz die Sache in die Hand nehmen würde. md-noob, Du scheinst die dazu notwendigen guten Kontakte zu md zu haben. Du könntest md helfen. Aber Du mußt nicht. Das ist alles freiwillig.


    Das würde eine richtige Lachnummer werden, wenn man bei md einen Rechtsstreit vom Zaun bricht wegen dem von mir vorzeitig gekündigten Vertrag. Die Leute an der Front sind mit den rechtlichen Zusammenhängen einfach überfordert. Da wäre es einfach besser gewesen, meinen Fall an eine höhere Stelle weiterzugeben anstatt gar nicht mehr zu reagieren.
    Also, ich werde nichts gegen md unternehmen, wenn am Ende wegen meiner Schadenersatzforderung eine kleine Forderung meinerseits gegen md offen bleibt.
    Wird man bei md weiterhin auf meine außerordentliche Kündigung nicht eingehen und intern den nicht mehr bestehenden Vertrag fortführen, als wäre nichts geschehen? Wird man dann nach Schema F die angeblich offenen Beiträge beitreiben wollen? Muß das sein?


    Es ist md nicht erlaubt, das mobile Internet bis zur Unbenutzbarkeit einzubremsen um zu erreichen, daß ich weitere Kontingente an schnellem Internet dazu buche oder gleich in einen wesentlich teureren Tarif wechsle. Sollte md den Vertrag mit Internet-Flatrate abgeschlossen haben mit der Absicht ihn nicht erfüllen zu wollen (Internet verlangsamen mit dem Ziel, mich kostenpflichtige Zusatzkontingente dazu buchen zu lassen), so wäre das arglistige Täuschung. Das wäre natürlich schwer nachzuweisen. Aber trotzdem nicht erlaubt.


    So wie ich hat auch md das Recht, den Mobilfunkvertrag außerordentlich (= fristlos) zu kündigen, wenn ich meinem Teil des Vertrages (Bezahlen) nicht nachkomme. Dann würde md mit Paragraphenreiterei beginnen. Und Du würdest es bestimmt gut finden. Es gilt einfach gleiches Recht für beide Vertragspartner.
    Ich habe immer bezahlt und habe bis jetzt noch keine der monatlichen Rechnungen angefochten. Das kann sich aber noch ändern.


    Allgemein:
    Heute am frühen Abend habe ich telefonisch einen 3. Versuch der vorzeitigen Portierung unternommen. Nun warte ich, ob er durchgegangen ist. Die Frau bei Penny Mobil meinte, ich sei mutig. Nach erfolgreicher Portierung soll ich die Kosten der beiden nun nutzlosen SIM-Karten (erfolglose Portierung) als Gutschrift erstattet bekommen.
    Ich bin sehr gespannt. Was wird das Ergebnis des Portierungsversuchs sein?


    Ulrich

  • AW: Vertragsbruch durch md, außerordentliche Kündigung, md lehnt Portierung 2x ab


    Hallo,


    heute (11.02.2015) um 22:31 Uhr erhielt ich von Penny Mobil folgende Mail:



    „Kundennummer: XXXXXXXX
    Vertragsnummer: XXXXXXXX


    Rufnummernmitnahme abgelehnt auf Grund verfrühter Anfrage


    Hallo XXXXX,


    am 11.02.2015 haben Sie die Mitnahme Ihrer Mobilfunkrufnummer 0175XXXXXXX beauftragt.


    Von Ihrem bisherigen Anbieter MobilCom erhielten wir folgende Rückmeldung:
    Portierungsauftrag zu früh gestellt.


    Daher ist eine Rufnummernmitnahme nicht möglich.


    Damit Sie dennoch schnellstmöglich günstig mit PENNY MOBIL telefonieren können, haben wir Ihnen eine PENNY MOBIL Rufnummer freigeschaltet. Falls Sie bereits eine Sim-Karte vorliegen haben wird diese automatisch für Sie freigeschaltet. Falls Sie noch keine Sim-Karte vorliegen haben wird Ihnen eine Sim-Karte mit PENNY MOBIL Rufnummer zugeschickt. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in Kürze.


    Sie können nach der Aktivierung Ihrer PENNY MOBIL SIM-Karte bei Ihrem bisherigen Diensteanbieter die vorzeitige Rufnummernmitnahme zu PENNY MOBIL erneut beantragen.


    Es grüßt Sie


    Ihr PENNY MOBIL Team“



    Ich bin einfach sprachlos. Ich bin stinksauer! Was hatte ich an die Portierung geglaubt und mich gefreut. Und dann so eine Enttäuschung.


    Mit Einschreiben vom 16.01.2015 beantragte ich die vorzeitige Portierung. Am Abend des 28.01.2015 wurde mir von md per Mail mitgeteilt, daß ab jetzt für die nächsten 30 Tage die vorzeitige Portierung möglich sei. Am 31.01.2015 wurde mir von der Hotline von md mitgeteilt, daß die Portierung ab sofort möglich sei. Heute wurde mir vom Facebook-Team von md mitgeteilt, daß seit 02.02.2015 die vorzeitige Portierung möglich sei. Und auf meiner Februar-Rechnung von md steht folgender Posten: 1 Absicht zur Rufnummernmitnahme


    Trotzdem wurde die Portierung wieder verweigert. Einfach unglaublich! Bei md scheint man zu glauben, tun und lassen zu können was man will. Die scheinen sich auf dem Mond zu wähnen.
    Meine Geduld ist zu Ende. Morgen werde ich mich an die Bundesnetzagentur und an die Verbraucherberatung wenden. Da gehen dann Beschwerden raus.



    Heute um 23:33 Uhr habe ich das Facebook-Team per Mail über die erneute Ablehnung der Portierung informiert:



    „Hallo XXXXX,


    die Portierung wurde von md auch zum 3. Mal verweigert. Der Antrag sei zu früh gestellt worden.
    Morgen werde ich mich an die Bundesnetzagentur und an die Verbraucherberatung wenden. Da gehen dann Beschwerden raus.


    Tschüß
    Ulrich XXXXX“



    Jetzt droht md langsam richtig Ärger!
    Morgen werde ich der Februar-Rechnung widersprechen. Dazu habe ich jetzt keine Lust mehr. Und am Freitag werde ich nach meinem Girokonto sehen müssen. Bestimmt hat md rechtswidrig wieder abgebucht. md ist stur wie ein Panzer und kümmert sich um nix. Was für ein Geschäftsgebaren!


    Ulrich

  • AW: Vertragsbruch durch md, außerordentliche Kündigung, md lehnt Portierung 2x ab


    Kleiner Tipp - nach 5 falschen Anfragen muss die Portierung sogar neu eingegeben werden :lol:

  • AW: Vertragsbruch durch md, außerordentliche Kündigung, md lehnt Portierung 2x ab


    Heute (12.02.2015) Vormittag um 9:28 Uhr habe ich vom Facebook-Team folgende Mail erhalten:



    „Guten Morgen Ulrich,


    die Ablehnung zur Portierungsanfrage vom 11.02.2015 habe ich erfasst. Selbstverständlich habe ich gleich mit dem entsprechenden Fachteam Rücksprache gehalten und folgende Information erhalten, die ich dir nicht vorenthalten möchte.


    Dein neuer Anbieter fragt eine Portierung der Rufnummer mit einem falschen Laufzeitende an.


    In deinen Unterlagen wurde unsererseits vermerkt, dass du die Rufnummer vorzeitig, vor dem regulären Laufzeitende, portieren möchtest. Der neue Anbieter muss somit die Anfrage so starten, dass dies übereinstimmt. Daher wurde hierzu als Ablehnungsgrund vermerkt: Portierungsauftrag zu früh (0700).


    Bitte stell das bei Deinem neuen Anbieter richtig.


    Deinen Wunsch auf außerordentliche Kündigung des Vertrages zur Rufnummer 0175/XX XX XX X kann ich nicht entsprechen. Dein Vertrag endet gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen am 12.01.2016.


    Ich gehe davon aus, dass du Dich bei Vertragsabschluss umfangreich über den Tarif „Smart Surf“ informiert hast. So heißt es in der Tarifübersicht, dass das zum Tarif inbegriffene Datenvolumen 1 GB entspricht und für nationalen Datenverkehr im Vodafone Netz über den WEB- und WAP-APN in einem Abrechnungszeitraum mit einer maximalen Bandpreite von 7,2 Mbit/s zur Verfügung steht. Mit erreichen des Datenvolumens wird die Geschwindigkeit im jeweiligen Monat auf maximal 64kbit/s für Downloads und
    16 kbit/s für Uploads gedrosselt.


    Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass es durch landschaftliche Gegebenheiten, bauliche Veränderungen, Abschattungen von Gebäuden oder durch Witterungseinflüsse es zu Störungen und damit zu vorübergehenden Beeinträchtigungen des mobilen Netzes kommen kann. Hierauf haben wir jedoch keinen Einfluss und ich bitte dafür um Dein Verständnis.


    Wie ich Dir bereits mitgeteilt habe, steht Dir immer zum 22. des Monats das Datenvolumen wieder voll zur Verfügung.


    Entsprechend Deiner Beauftragung wurden die hinterlegten Bankdaten deaktiviert. Bedingt dadurch, dass zu diesen Zeitpunkt bereits eine neue Rechnung vor lag und somit der Abbuchungsauftrag automatisch an Deine Bank bereits übermittelt wurde, wird dieser Rechnungsbetrag noch von deinem Konto abgebucht.


    Zukünftig veranlasse bitte die Zahlung der Rechnungen per Überweisung. Bitte vermerke dabei stets die Rechnungsnummer und die Kundennummer auf dem Überweisungsträger.


    Zahlungseingänge mit fehlerhaften bzw. unvollständigen Angaben verursachen einen manuellen Buchungsaufwand, welcher mit zusätzlichen Kosten in Rechnung gestellt werden kann.


    Abschließend erlaube mir noch den Hinweis, dass durch eine Zahlungsverweigerung weitere Kosten entstehen können.


    Viele Grüße,
    XXXXX
    Dein mobilcom-debitel Facebook-Team“



    Ahhh, erstmals eine Äußerung von md zu meiner außerordentlichen Kündigung. Jetzt, am 25. Tag nach Eingang meines Einschreibens geht man bei md erstmals auf meine außerordentliche Kündigung ein. Dazu nur ein dürrer Satz, daß man diese ablehne. Kein einziges Wort der Begründung, warum man das Recht habe den Vertrag fortzuführen ohne ausreichend zu leisten. Einfach so, weil man der Stärkere ist? Man läßt mein Schreiben vom 16.01.2015 erst einmal „reifen“.
    Ja, man hat einfach den 12.01.2016 weiterhin als Vertragsende in meinen Kundendaten drin gelassen ohne mich, den kündigenden Kunden, über die Ablehnung meiner außerordentlichen Kündigung zu informieren.


    Ich habe dann auch vom Penny Mobil folgende Information erhalten:
    Penny Mobil könne nur die Portierung am Laufzeitende beantragen. Eine vorzeitige Portierung könne nicht beantragt werden.
    Nun ist alles klar. Bei md hat man auf meine außerordentliche Kündigung bisher nicht reagiert. Vertragsende blieb der 12.01.2016. Penny Mobil fragte nach der Portierung zum Laufzeitende (12.01.2016). Dafür kam der Antrag natürlich zu früh. Selbstverständlich muß die Portierung so scheitern.
    Da war der Service beider Seiten suboptimal. Beide Firmen haben aneinander vorbeigeredet.
    Den wesentlich größeren Anteil am Mißerfolg trägt aber eindeutig md. Entweder man reagiert bei md auf meine außerordentliche Kündigung und weist diese zurück (sollte schon ein wenig begründet werden) oder man setzt ein früheres Laufzeitende, z. B. Mitte oder Ende Februar 2015. Und schon wäre die Portierung ohne Probleme geglückt.


    Und trotzdem zeigt sich der Kontakt zu facebook als sehr hilfreich. Ich erfahre davon, daß man meine außerordentliche Kündigung zurückweist und heute auch der Hinweis, daß man künftig nichts mehr von meinem Konto abbucht. Das ist so viel mehr als ich direkt von md in den letzten Wochen erfahren habe.
    Insgesamt ist das Verhalten von md für mich als Kunde nicht hinnehmbar. Wie soll ich denen noch vertrauen können?


    Noch ein kurzer Hinweis:
    In meinen Kundendaten steht der Vertragsbeginn und ab wann ich eine Verlängerung meines Vertrages beantragen könne. Kein Hinweis auf das Ende meines Vertrages. Und dies trotz meiner ordentlichen Kündigung mit Schreiben vom 19.12.2014 und meiner außerordentlichen Kündigung mit Schreiben vom 16.01.2015.


    Nein, so geht das nicht. Ich werde reagieren. Und bald wird die Angelegenheit an einen Rechtsanwalt gehen. Dann kommen auf md noch wesentlich höhere Kosten zu.
    Ich werde berichten.


    Ulrich

  • AW: Vertragsbruch durch md, außerordentliche Kündigung, md lehnt Portierung 2x ab


    Zitat

    In meinen Kundendaten steht der Vertragsbeginn und ab wann ich eine Verlängerung meines Vertrages beantragen könne. Kein Hinweis auf das Ende meines Vertrages. Und dies trotz meiner ordentlichen Kündigung mit Schreiben vom 19.12.2014 und meiner außerordentlichen Kündigung mit Schreiben vom 16.01.2015.


    Das Ende des Vertrages ist für keinen Kunden im Onlineportal einsehbar, unabhängig ob sie gekündigt oder vorzeitig gekündigt haben ;)


    Das hat nichts mit deinem Fall zu tun, diese Anzeige gibt es online einfach nicht.

  • AW: Vertragsbruch durch md, außerordentliche Kündigung, md lehnt Portierung 2x ab


    Hallo Kirschpudding,


    ich wollte nur klarstellen, daß es mir als Kunde nicht möglich war, das von md angenommene Vertragsende zu erkennen. Ich finde das nicht gut. Bei Vodafone wurde das End-Datum gesetzt und war auch als solches zu sehen.


    Viele Grüße nach Chemnitz
    Ulrich

  • AW: Vertragsbruch durch md, außerordentliche Kündigung, md lehnt Portierung 2x ab


    Heute (12.02.2015) um 14:10 Uhr habe ich folgende Mail an md und an das Facebook-Team von md geschrieben:



    „Widerspruch gegen Ihre Rechnung Nr. XXXXXXXX vom 06.02.2015 über 14,99 Euro
    Bitte um Überprüfung der Rechnung
    Bitte um Portierung meiner Rufnummer zu Penny Mobil
    Vertragspartner: XXXXX
    Kundennummer: XXXXXXXX
    Mobilfunk-Rufnummer: 0175 XXXXXXX
    Tarif: Smart Surf Vodafone Okt 2013
    Vertragsnummer: XXXXXXXX



    Sehr geehrte Damen und Herren,


    hiermit teile ich Ihnen mit, daß ich der oben benannten Rechnung widerspreche, und diese daher zunächst nicht bezahlen werde.


    Ich begründe meinen Widerspruch wie folgt:
    Ab Verhinderung der von mir beantragten vorzeitigen Portierung haben Sie nur noch einen Anspruch auf 50 % der monatlichen Gebühren (§ 46 Abs. 2 Satz 2 TKG). Es ist taggenau abzurechnen (§ 46 Abs. 2 Satz 3 TKG). Auf Antrag hat eine vorzeitige Portierung innerhalb von 10 Arbeitstagen zu erfolgen.
    Im übrigen verweise ich auf Ihre Pflichten nach § 46 Abs. 1 TKG. Ich bitte Sie, sich daran zu halten.


    Ich bitte Sie um eine Überprüfung der Rechnung und um anschließende Korrektur. Als Kunde habe ich einen Anspruch auf Erstellung einer ordnungsgemäßen und richtigen Rechnung, als auch auf die Begründung der vertraglichen Forderungsgrundlage.


    Bitte teilen Sie mir innerhalb von drei Wochen ab Zugang dieser e-Mail mit, was Ihre Überprüfung ergeben hat, und inwieweit der Betrag korrigiert wird. Sollten Sie an dem ursprünglichen Rechnungsbetrag in voller Höhe festhalten, so bitte ich Sie um eine nachvollziehbare und verständliche Erläuterung, warum die Forderung in Ihren Augen korrekt ist.


    Ich bitte darum, mir den Eingang und auch das Bearbeiten dieser Mail möglichst bald zu bestätigen.
    Sollte Ihr schwerfälliger und überforderter Verwaltungsapparat mit dieser Mail ein Problem haben, kann ich Ihnen auch noch ein Einschreien schicken.


    Meine außerordentliche Kündigung mit Einschreiben vom 16.01.2015 war berechtigt. Deshalb bitte ich Sie, diese anzuerkennen und umzusetzen.
    Noch einmal:
    Sie haben mit mir einen Mobilfunkvertrag einschließlich einer Internet-Flatrate abgeschlossen. Deshalb sind Sie dazu verpflichtet, mir zu jeder Zeit ein ausreichend funktionierendes Internet zur Verfügung zu stellen.
    Laut Vertrag soll mit Erreichen des Datenvolumens die Geschwindigkeit im jeweiligen Monat auf maximal 64 kBit je Sekunde für Downloads reduziert werden. Sie verringern jedoch die Geschwindigkeit rechtswidrig zumeist auf nahe Null. Das Internet ist so nicht nutzbar. Doch es ist Wesen des mobilen Internets, daß man Internetseiten aufrufen kann, e-Mails abrufen kann und auch Apps auf einem Smartphone nutzen kann.
    Nach § 308 Nr. 4 BGB ist es Ihnen nicht erlaubt, die Geschwindigkeit von 64 kBit je Sekunde laut dem abgeschlossenen Vertrag nachträglich (egal ob intern oder durch eine nachträgliche Vertragsänderung) zu reduzieren. Sie haben diese Internetgeschwindigkeit zu liefern. Darum kommen Sie nicht herum.
    Mein Vertrag wurde zwischen Ihnen und mir abgeschlossen. Ich habe kein Vertragsverhältnis mit Vodafone. Sie sind mit mir die Verpflichtung eingegangen, mir eine Internet-Flatrate bereitzustellen. Bei Vodafone war das eingebremste Internet nach Verbrauch des Volumens auch etwas langsam. Aber es war fast immer ohne Einschränkung nutzbar. Nur an besonderen Tagen (z. B. Neujahr) gab es Probleme. Für mich als Kunde gab es nie einen Grund, mich über das eingebremste mobile Internet im D2-Netz direkt bei Vodafone zu beschweren. In der ersten Januarhälfte 2014 war es viel besser als bei Ihnen im Februar 2014. Doch es war damals selbst bei Ihnen noch wesentlich besser als heute.
    Auch wenn ich mich wiederhole:
    Die Netzabdeckung in meinem Haus ist hervorragend. Innerhalb des Kontingentes von monatlich 1 GB ist die Geschwindigkeit des mobilen Internets meistens sehr hoch. Zu Geschwindigkeitseinbußen kommt es bei starker Nutzung (werktags zur Mittagspause bzw. am frühen Abend oder sonntags am Nachmittag). Folglich liegt die Unbenutzbarkeit des Internets an Ihrem übermäßigen Einbremsen und nicht an landschaftlichen Gegebenheiten, baulichen Veränderungen, Abschattungen von Gebäuden oder an Witterungseinflüssen. Außerhalb des Hauses ist es genauso langsam. Immer nur Schneckentempo oder totaler Stillstand.
    Für eine ausreichende Nutzung des Internets scheint mir als Untergrenze 20 bis 30 kBit je Sekunde auszureichen. Würde Ihr mobiles Internet dies hergeben hätte ich mich nicht beschwert.


    Ein dürres „Deinen Wunsch auf außerordentliche Kündigung des Vertrages zur Rufnummer 0175/XX XX XX X kann ich nicht entsprechen“ ist nicht ausreichend. Dieses Verhalten entspricht nicht dem im Geschäftsverkehr üblichen Vorgehensweise. Ein ablehnendes Verhalten ist gegenüber einem Kunden zu begründen. Sie scheinen zu meinen, nach Gutsherrenart entscheiden zu können.


    Schön, daß man nach 25 Tagen auch mal auf den Entzug der Abbuchungsvollmacht reagiert. Ich hatte echt nicht mehr damit gerechnet. Es ist für mich unbegreiflich, daß man nach so langer Zeit immer noch unberechtigt auf mein Girokonto zugreift. Ich werde mir die Abbuchung natürlich zurückholen.
    Ich werde mich bemühen, mein Koto gegen weitere unberechtigte Abbuchungen Ihrerseits sperren zu lassen.
    Ich weise darauf hin, daß fortgesetztes unberechtigtes Abbuchen den Tatbestand des Betruges nach § 263 Strafgesetzbuch (StGb) erfüllen kann. Daneben könnte ich mit der Erhebung einer negativen Feststellungsklage oder mit einer Unterlassungsklage gegen unberechtigtes Abbuchen vorgehen. Ich bitte Sie darum, dies zu berücksichtigen.
    Aktuell bin ich Ihnen nichts schuldig. Stattdessen habe ich eine Forderung gegen md. Zu den bisherigen 41,08 Euro kommen weitere 20 Euro für das gestrige Herumfahren zum Kaufen der nächsten SIM-Karte dazu. Sollte die Portierung meiner Rufnummer nicht bis 15.02.2015 erfolgen, so werde ich die Kosten für meine zusätzliche Internet-Flatrate am 16.02.2015 wieder als Schadenersatz geltend machen.
    Zur Zeit nutze ich zu Hause mein funktionierendes Internet von Penny Mobil (über Surfstick und WLAN) zum Spielen und für schwierigere Internetseiten. Natürlich bin ich auch noch in Ihrem Netz unterwegs, da ich mich über den aktuellen Stand der Dinge informieren möchte. An der unzureichenden Internetgeschwindigkeit hat sich nichts geändert. Die folgende Anzeige ist nach wie vor normal: Die Seite kann nicht angezeigt werden.
    Ihre Rechnung vom 06.02.2015 kann ich nicht berücksichtigen, da sie falsch ist.


    Inzwischen ist mit das Fortführen des Telekommunikationsvertrages mit Ihnen auch aus folgenden Gründen nicht mehr zuzumuten:
    Sie buchen unberechtigt von meinem Konto ab.
    Sie reagieren kaum bis gar nicht auf meine Schreiben und Mails.
    Sie gehen wochenlang nicht auf meine außerordentliche Kündigung ein.
    Sie gehen nicht auf meine Schadenersatzforderung ein.
    Ihre Hotline ist kaum bis gar nicht erreichbar. Beim letzten Anrufversuch wurde ich rausgeworfen. Bei einem meiner letzten Anrufe bei Ihrer Hotline wurde einfach aufgelegt.
    Die Portierung meiner Rufnummer zu Penny Mobil wurde 3 x verhindert.
    Sie stellen mir mit Datum vom 06.02.2015 eine fasche Rechnung.
    Ich vertraue Ihnen nicht mehr. Das ist wirklich kein Wunder.


    Ich bitte Sie, mir möglichst bald mitzuteilen, wann und wie die Portierung zu Penny Mobil erfolgen soll. Zur Zeit habe ich natürlich keine dazu verfügbare SIM-Karte von Penny Mobil. Bevor ich wieder in der Gegend herumfahre (wieder eine SIM-Karte kaufen), bitte ich Sie einen Teil meiner Schadenersatzforderung gegen md zu begleichen. Dazu bitte ich Sie, 50 Euro auf mein Ihnen bekanntes Girokonto zu überweisen.


    Meine Geduld geht zu Ende.
    Wenn md weiterhin nicht in die Gänge kommt, werde ich die Angelegenheit innerhalb der nächsten 14 Tage einem Rechtsanwalt übergeben.


    Heute Nachmittag werde ich mich voraussichtlich an die Bundesnetzagentur und den Verbraucherschutz wenden. Es ist echt notwendig, daß man Ihnen mal mitteilt, was alles an Ihrem Gebaren rechtswidrig ist.


    Mit freundlichen Grüßen
    Ulrich XXXXX“

  • AW: Vertragsbruch durch md, außerordentliche Kündigung, md lehnt Portierung 2x ab


    Zitat

    Ab Verhinderung der von mir beantragten vorzeitigen Portierung haben Sie nur noch einen Anspruch auf 50 % der monatlichen Gebühren (§ 46 Abs. 2 Satz 2 TKG). Es ist taggenau abzurechnen (§ 46 Abs. 2 Satz 3 TKG).


    Ich glaube mit dem § 46 des TKG verwechselst du was. Dort heißt es unter Absatz 2: "Das abgebende Unternehmen hat ab Beendigung der vertraglich vereinbarten Leistung bis zum Ende der Leistungspflicht nach Absatz 1 Satz 1 gegenüber dem Teilnehmer einen Anspruch auf Entgeltzahlung. Die Höhe des Entgelts richtet sich nach den ursprünglich vereinbarten Vertragsbedingungen mit der Maßgabe, dass sich die vereinbarten Anschlussentgelte um 50 Prozent reduzieren, es sei denn, das abgebende Unternehmen weist nach, dass der Teilnehmer das Scheitern des Anbieterwechsels zu vertreten hat."


    Die "Beendigung der vertraglich vereinbarten Leistung bis zum Ende der Leistungspflicht" ist bei dir jedoch nicht das vorfristige Portierungsdatum, sondern das Ende des Vertrages Anfang 2016. Auch bei einer erfolgreichen Portierung musst du - solange die vorfristige Beendigung deines Vertrages nicht geklärt ist - den vereinbarten Preis weiterzahlen, auch dann wenn die Nummer schon woandershin portiert wurde.


    Absatz 2 bezieht sich nicht auf vorfristige Portierungen, sondern auf die Aufrechterhaltung eigentlich bereits beendeter Verträge bis die Rufnummer beim neuen Anbieter ordnungsgemäß übernommen und aktiviert wurde.


    Zitat

    Sollten Sie an dem ursprünglichen Rechnungsbetrag in voller Höhe festhalten, so bitte ich Sie um eine nachvollziehbare und verständliche Erläuterung, warum die Forderung in Ihren Augen korrekt ist.


    Die Erklärung wird wohl in etwa wie meine oben ausfallen... Dir steht zwar die Mitnahme einer Rufnummer jederzeit während der Laufzeit zu, an den bis Laufzeitende zu zahlenden Kosten ändert die Portierung jedoch nichts - die 50 Prozent greifen erst, wenn die Portierung über das Enddatum hinaus schief geht und der abgebende Anbieter die Verzögerung nicht mutwillig herbeiführt.


    Zitat

    Sie haben diese Internetgeschwindigkeit zu liefern. Darum kommen Sie nicht herum.


    So nicht ganz richtig. Eine fixe Datenrate wirst du nirgendwo vereinbart haben. Du hast lediglich die Reduzierung auf GPRS-Geschwindigkeit mit maximal 64 Kbit/s vertraglich festgehalten. "Bis zu" heißt jedoch nicht, dass 64 Kbit/s konstant erreicht werden müssen - solange MD GPRS-Niveau mit bis zu 64 Kbit/s bereitstellt, sind die vetraglichen Vereinbarungen eingehalten. Das kann im Zweifel also auch weniger sein... Wie viel weniger muss sicher ein Gericht klären, da wirst du ohne Rechtsbeistand nicht viel weiter kommen.


    Zitat

    Bei Vodafone war das eingebremste Internet nach Verbrauch des Volumens auch etwas langsam. Aber es war fast immer ohne Einschränkung nutzbar.


    Irrelevant, da anderes Unternehmen...


    Da du mittlerweile mit Schadensersatzforderungen drohst, wirst du ohne Rechtsbeistand nicht mehr groß weiterkommen. Wenn du das ganze ernsthaft bis aufs Blut weiterverfolgen willst, wirst du um einen Anwalt mit Spezifikation auf dieses Themengebiet nicht mehr herum kommen. Die Schreiben sind zwar gut und schön, fordern kannst du viel und auch drohen wie du magst - wird aber keinen groß interessieren, solange da nicht auch Taten folgen. Ob du Aussicht auf Erfolg hast, kann ich nicht sagen - so wie ich das einschätze, könnte es jedoch eng werden, da dir vertraglich zwar GPRS-Niveau aber keine fixe KB-Zahl zugesichert wurde. Aber ich bin kein Jurist, ich kann nur mit meiner Erfahrung in dem Bereich arbeiten...

  • AW: Vertragsbruch durch md, außerordentliche Kündigung, md lehnt Portierung 2x ab


    Danke Kirschpudding - ich hätte nicht die Ruhe dazu gehabt. Ulrich wird sich noch umgucken, wie da was läuft. Scheinbar denkt er ja weiterhin das er die außerordentlich Kündigung durchbekommt. Kleiner Tipp: Klappt nicht.

  • AW: Vertragsbruch durch md, außerordentliche Kündigung, md lehnt Portierung 2x ab


    Hallo Kirschpudding,


    vielen Dank für Deine sachlichen Mails. Von den anderen kommt ja nix brauchbares. Nur mit der Adresse foren@md.de habe ich ja heute erfahren, daß man meine außerordentliche Kündigung zurückweist und alsbald nichts mehr von meinem Girokonto abbucht.


    Ein Vertrag endet mit ordentlicher Kündigung oder mit außerordentlicher Kündigung. Der Vertrag endet dann. Auch vorzeitig. Schluß und Ende.
    Eigentlich wollte ich fristlos kündigen. Dann hätte mein Vertrag zum 19.01.2015 (Eingang meines Einschreibens) geendet. Aber ich wollte vermeiden, daß md einfach meinen Anschluß sperrt. md muß man alles zutrauen.
    Eine Firma hat gefälligst auf eine außerordentliche Kündigung zu reagieren. Einfach darüber hinwegsehen geht nun wirklich nicht. Ansonsten kann ich davon ausgehen, daß man meine Kündigung anerkennt.
    Und dann hat md wirklich nur noch Anspruch auf die Hälfte der normalerweise fälligen Grundgebühren.


    Nun, seit heute weiß ich, daß md meine außerordentliche Kündigung nicht hinnimmt. Aber eine Begründung gibt es nicht. Da ist man wohl überfordert.


    Das Wesen des Internets ist, daß man es nutzen kann. Eine Reduzierung auf nahe 0 ist rechtswidrig. Das muß ich nicht hinnehmen.
    In einem Fall hat o2 vor Gericht verloren und mußte eine fristlose Kündigung hinnehmen, als nach Beendigung des Roamings über t-Mobile das o2-eigene Netz nicht genug hergab.
    In einem anderen Fall mußte ein DSL-Anbieter eine fristlose Kündigung hinnehmen, da die tatsächliche Geschwindigkeit des Internets wesentlich unter den versprochenen bis zu 16.000 kBit je Sekunde lag. Denn
    „der DSL-Anbieter hat die vertraglich vereinbarte Verbindungsgeschwindigkeit zur Verfügung zu stellen. Darauf, dass die Verbindungsgeschwindigkeit als Maximalgeschwindigkeit deklariert wird, kann sich der Anbieter nicht berufen. Denn eine Bezeichnung als Maximalgeschwindigkeit ist bei Massengeschäften nach der Rechtsprechung nach § 308 Nr. 4 BGB unwirksam, da der Anbieter sich keine Abweichung von der zugesagten Leistung vorbehalten kann (Urteil vom …). Nach anderer Auffassung muß der Anbieter eine Verbindungsgeschwindigkeit zur Verfügung stellen, „die jedenfalls durchschnittlich im Bereich der angegebenen Leistungen liegen" (Urteil vom …). Da dauerhaft nur 1/4 der vereinbarten Maximalgeschwindigkeit erreicht wird, wäre auch nach dieser Auffassung ein Grund zur fristlosen Kündigung gegeben“ (Antwort eines Rechtsanwaltes zu einer Userfrage).
    Bei mir kommen um die 10 bis 15 kBit je Sekunde an. Das ist in jedem Fall zu wenig für eine Erfüllung der vertragsgemäßen Verpflichtungen, die md mit mir einging. Immer wieder messe ich mit einer App auf meinem Smartphone eine Geschwindigkeit von 0 kBit je Sekunde. Manchmal ist mein Internet ganz tot. Dann lassen sich nicht einmal mehr Apps öffnen.
    Bei t-Mobile habe ich nach dem Verbrauch des schnellen Kontingentes immer 64 kBit je Sekunde. So sollte es sein. Direkt bei Vodafone war das gedrosselte Internet langsam aber nutzbar. Bei md ist das gedrosselte Internet im D2-Netz viel langsamer als bei Vodafone selbst. Das Problem liegt nicht am D2-Netz von Vodafone, sondern an md selbst. Ich gehe davon aus, daß md zu viel Verträge gemacht hat in Bezug auf das bei Vodafone gebuchte Volumen. Eine wundersame Geldvermehrung (immer mehr Mobilfunkverträge verkaufen) ohne Gegenleistung (mehr Datendurchsatz bei Vodafone buchen) ist nicht möglich.


    Das mir von md zur Verfügung gestellte mobile Internet ist so eindeutig vertragswidrig wie es nur möglich ist. Deshalb ging ich davon aus, daß man es bei md einsieht. Aber ich habe mich getäuscht.


    Die Angelegenheit müßte bei md einem „höheren Tier“ vorgelegt werden. Dann könnte es erledigt werden. Doch die Leute an der Front ziehen es vor, die Sache auszusitzen. Nun, ich habe leider keinen Einfluß auf die internen Verfahrensweisen bei md.
    Warum hat md mich nicht vom D2-Netz ins D1-Netz transferiert? Dann wäre alles gut gewesen.


    Ich bin jemand, der lieber selbst die Fäden in den Händen hält. Deshalb kümmere ich mich (noch) darum. Was bin ich froh, daß ich mit Gesetzen und Google zurechtkomme.
    Von Rechtsanwälten habe ich schon sehr viel Mist gesehen. Ich selbst habe auch schon Rechtsanwälte benötigt. Für gute Anwälte muß man dann etwas mehr bezahlen. Ich mußte für eine Sitzung bei einem Landesgericht in Bayern und die Vorbereitung dazu etwas über 2.000 Euro zuzahlen. Also zusätzlich zu meiner Rechtsschutzversicherung. Aber es ging dabei um eine viel wichtigere Angelegenheit als ein Mobilfunkvertrag. Die Sache hier ist einfach nur ärgerlich. Mehr nicht.


    Ich bin einfach nicht der Typ, dem man irgendeinen Quatsch erzählen kann.


    Die Bundesnetzagentur ist erst morgen Vormittag wieder telefonisch erreichbar. Bei der Verbraucherberatungsstelle ist besetzt oder es geht niemand ran. Also bis morgen vertagt.


    md-noob täuscht sich „ein wenig“.


    Tschüß
    Ulrich

  • AW: Vertragsbruch durch md, außerordentliche Kündigung, md lehnt Portierung 2x ab


    Zitat

    Ein Vertrag endet mit ordentlicher Kündigung oder mit außerordentlicher Kündigung. Der Vertrag endet dann. Auch vorzeitig. Schluß und Ende.


    Eine außerordentliche Kündigung muss allerdings eine entsprechende Grundlage haben und von der Gegenseite unter Wahrung der rechtlichen Eckpunkte angenommen werden.


    Einfach mal so außerordentlich kündigen und dann alles als erledigt ansehen, funktioniert nicht ;)


    Zitat

    Eine Firma hat gefälligst auf eine außerordentliche Kündigung zu reagieren. Einfach darüber hinwegsehen geht nun wirklich nicht. Ansonsten kann ich davon ausgehen, daß man meine Kündigung anerkennt.


    Reagiert wurde ja mittlerweile, du hast die Antwort erhalten, dass man deine Kündigung nicht anerkennt. Was ja prinzipiell bei außerordentlichen Kündigungen auch das Recht des Empfängers ist... Ob er diese Ansicht aufrecht erhalten kann oder dir eine außerordentliche Kündigung zusteht, muss dann jemand anderes entscheiden.


    Zitat

    Und dann hat md wirklich nur noch Anspruch auf die Hälfte der normalerweise fälligen Grundgebühren.


    Wenn sich beide Seiten - ob nun ordentlich oder außerordentlich - auf ein gemeinsames Beendigungsdatum geeinigt haben bzw. ein Umstand vorliegt, der rechtlich eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt. Das ist hier aber aktuell nicht der Fall, also ist der Verweis auf lediglich 50 Prozent hinfällig.


    Auch wenn du den Grund als gegeben ansiehst, sehen ich und einige andere durchaus Zweifel an der Legitimation des Kündigungsgrundes. Ich sage ja, dass muss wohl wirklich jemand Außenstehendes entscheiden. Derzeit sehe ich die Gestaltung des Vertrages noch nicht als handfesten Grund, eine rechtmäßige außerordentlice Kündigung auszusprechen - auch wenn du das gern anders sehen möchtest.


    Zitat

    Das Wesen des Internets ist, daß man es nutzen kann. Eine Reduzierung auf nahe 0 ist rechtswidrig.


    Das Wesen des Internets ist eine reine Definitionssache ;)


    Zitat

    In einem Fall hat o2 vor Gericht verloren und mußte eine fristlose Kündigung hinnehmen, als nach Beendigung des Roamings über t-Mobile das o2-eigene Netz nicht genug hergab.


    Einzelfallentscheidung - wenn du auch sowas willst, muss du dir einen Anwalt nehmen und vor Gericht prozessieren...


    Zitat

    In einem anderen Fall mußte ein DSL-Anbieter eine fristlose Kündigung hinnehmen, da die tatsächliche Geschwindigkeit des Internets wesentlich unter den versprochenen bis zu 16.000 kBit je Sekunde lag.


    DSL-Urteile kannst du nicht 1 zu 1 auf Mobilfunk übertragen, durch den Unterschied zwischen stationärer und mobiler Nutzung ergeben sich ganz andere Voraussetzungen und Entscheidungen.


    Zitat

    Bei t-Mobile habe ich nach dem Verbrauch des schnellen Kontingentes immer 64 kBit je Sekunde. So sollte es sein. Direkt bei Vodafone war das gedrosselte Internet langsam aber nutzbar. Bei md ist das gedrosselte Internet im D2-Netz viel langsamer als bei Vodafone selbst.


    Wie schon gesagt, was andere Unternehmen machen, ist völlig Wurst. Es zählt das, was du mit deinem Unternehmen vereinbart hast und was dort als "üblich" im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben angesehen wird...


    Zitat

    Das mir von md zur Verfügung gestellte mobile Internet ist so eindeutig vertragswidrig wie es nur möglich ist. Deshalb ging ich davon aus, daß man es bei md einsieht. Aber ich habe mich getäuscht.


    So eindeutig ist das leider nicht, das haben dir ja nun schon einige versucht zu erklären. Ob es wirklich so ist, wie du es einschätzt, können weder wir noch du richtig beurteilen. Das muss eine höhere Stelle machen - deswegen der Rat mit dem Anwalt.


    Zitat

    Die Angelegenheit müßte bei md einem „höheren Tier“ vorgelegt werden. Dann könnte es erledigt werden. Doch die Leute an der Front ziehen es vor, die Sache auszusitzen. Nun, ich habe leider keinen Einfluß auf die internen Verfahrensweisen bei md.
    Warum hat md mich nicht vom D2-Netz ins D1-Netz transferiert? Dann wäre alles gut gewesen.


    Weil das auch nicht so einfach ist. Nicht nur du hast 2 Jahre Vodafone gekauft, auch MD hat für dich 2 Jahre Vodafone gekauft - Vodafone besteht natürlich auch auf Einhaltung der Vereinbarung ;)


    Zitat

    Ich bin jemand, der lieber selbst die Fäden in den Händen hält. Deshalb kümmere ich mich (noch) darum. Was bin ich froh, daß ich mit Gesetzen und Google zurechtkomme.


    Ganz ehrlich, alleine kommst du hier nicht mehr weiter. Auch wenn du keinen Anwalt hast, die Gegenseite hat definitiv einen... Des Weiteren ist das ein Umstand, der von einem Dritten geklärt werden müsste...


    Zitat

    md-noob täuscht sich „ein wenig“.


    Was erwartest du denn von jemanden, der nicht bei MD arbeitet und hier in seiner Freizeit unterwegs ist? Er hat dir ja nun schon erklärt, dass er kein Mitarbeiter ist und auch keine näheren Kontakte hat... Hexen kann er ja nun auch nicht und auch nichts an Leute weiterleiten, die er gar nicht kennt ;)

  • AW: Vertragsbruch durch md, außerordentliche Kündigung, md lehnt Portierung 2x ab


    Oh ja....bitte, bitte, bitte - nimm dir nen anwalt! ich möchte auch in Zukunft gut was zu lachen haben :lol:

  • AW: Vertragsbruch durch md, außerordentliche Kündigung, md lehnt Portierung 2x ab


    Hallo Kirschpudding,


    Du hast Dir ganz viel Mühe gegeben. Ich dagegen bin es langsam leid zu argumentieren. Es ist einfach klar, daß beide Seiten den Vertrag erfüllen müssen. Ich muß bezahlen. Und md muß mir das mobile Internet zur Verfügung stellen. Dabei darf die gelieferte Internetgeschwindigkeit nicht zu sehr von der versprochenen abweichen. Das ist nicht zulässig. Deshalb werde ich dagegen vorgehen.


    Ich habe heute Vormittag bei der Bundesnetzagentur angerufen. Die sind vorranging für Portierungsprobleme da. md ist ja inzwischen bereit, meine Rufnummer abzugeben. Penny Mobil stellt sich etwas blöd an (Anfrage an abgebenden Provider nur zum Laufzeitende möglich). Das ist halt nicht rechtswidrig. Deshalb nix mit der Bundesnetzagentur. Sie verwiesen auf die Verbraucherberatung.


    Bei der Verbraucherberatung in Würzburg schaue ich am kommenden Montag vorbei. Mal sehen, ob ich diesen Weg gehe mit deren Rechtsanwälten oder mir selbst einen Rechtsanwalt suche. Vielleicht klopfen die md auch so mal auf die Finger (Abmahnung oder ähnliches).


    Mir wäre es am liebsten gewesen, wenn ich meine Rufnummer zu Penny Mobil hätte portieren können. Dann wäre es an md gewesen zu entscheiden, ob sie die Grundgebühren für die Restlaufzeit meines Vertrages einklagen. So muß wohl ich selbst etwas unternehmen.
    Oder ich lasse mir noch etwas einfallen.


    Aber da kommt mir eine Idee. Ich bin ja nicht blöd. Zwei Anrufe zum Abchecken. Und es geht:
    Penny Mobil ist eine Tochterfirma von Congstar. Congstar hat Prepaid-Tarife und kann auch eine vorzeitige Portierung (kann bei der Online-Bestellung angegeben werden) zu sich beantragen. So könnte ich erst zu Congstar hüpfen (bei Prepaid kurzfristiges Laufzeitende) und dann nach ein paar Monaten weiter zu Penny Mobil wechseln. Und dann kann sich md überlegen, was sie mit meinem verlassenen Laufzeitvertrag anfangen. Ausbuchen oder klagen.
    Ich werde mir das alles bei Congstar noch ein wenig anschauen. Und auch überlegen ob ich noch bis nächste Woche warte. Zur Zeit komme ich mit md und meinem Surfstick ganz gut zurecht.


    Als Surfstick habe ich ein geniales Teil gefunden:
    Huawei E355
    Huawei E355 Hi-Speed USB Wireless modem weiß: Amazon.de: Elektronik
    Das WLAN ist gleich mit eingebaut. Funktioniert auch ohne PC. Einfach in ein USB-Netzteil stecken und fertig. Funktioniert sogar mobil an einem externen Akku.
    Nur kein LTE. Aber das ist auf dem Land eh noch kein großes Thema. Und das letzte Quentchen Geschwindigkeit ist mir nicht so wichtig.


    Penny Mobil ist wirklich sehr zu empfehlen. Da gibt es nur eine Vertragsart. Mit einer SIM-Karte darf man alles machen. Im Smartphone verwenden (auch Internet über WLAN geben für andere Smartphones oder Computer) oder in einem Tablet oder in einem Surfstick. Man kann verschiedene Pakete (SMS, Gesprächsminuten oder kleinere und größere Internet-Flatrates) dazu- oder wieder ausbuchen. Klasse gemacht. Die totale Freiheit.
    Für mich zur Zeit leider nur für eine SIM-Karte. Ich arbeite daran.


    Ich werde weiterhin berichten.


    Hey, mein Thread wurde schon über 1.000 x angeklickt.


    Tschüß
    Ulrich

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!