Vertragsbruch durch md, außerordentliche Kündigung, md lehnt Portierung 2x ab

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    Hallo Ulrich,
    echt klasse wie akribisch du hier berichtest. Da bekommt man echt mal Einblick in die Realität, was doch so alles schief laufen kann. Toll auch das du bei der Verbraucherberatung warst und uns darüber berichtest. Ich denke für viele Leser ist auch dieser Teil interressant, denn noch nicht jeder wird schonmal eine Verbraucherberatung aufgesucht haben. Also kurzum, toll wie du uns hier berichtest, weiter so, ich freu mich schon auf deinen nächsten Beitrag, wie deine Story zwischen dir und mobilcom debitel weitergeht.

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    Aber md hätte die ersten beiden Portierungsversuche wohl verhindert, wenn es Penny Mobil hinbekommen hätte.


    Ja ne is klar - der Weihnachtsmann wäre auch zu mir gekommen, hätte ich doch bloß einen Brief geschrieben....



    md drosselt in unzulässiger Weise


    Lötzinn - md drosselt garnicht :eek: läuft alles über den Netzbetreiber. Die bei md würden sich direkt freuen, wenn sie das bearbeiten könnten.


    Ich stimme dowser da zu, dass es schon interessante Aspekte hat. Nach wie vor habe ich jedoch was dagegen, dass hier so ein Unsinn verbreitet wird.

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    Im Grunde wurde ja bislang auch nur das bestätigt, was wir gesagt haben... Selbst die Verbraucherzentrale meint, dass es - wenn überhaupt - auf eine Einzelfallentscheidung hinausläuft. Also genau das, was ich schon mehrmals angemerkt habe.


    Auch die Erklärung von mobilcom ist soweit korrekt und erklärt recht genau, wie der Hase läuft. Auf die Aussage mit den 32 Kbit/s von der Verbraucher-Dame würde ich mich nicht stürzen. Hat am Ende null Relevanz und interessiert auch keinen, was da eventuell irgendjemand wie einschätzt. Solange die Dame keine Juristin mit Spezifizierung auf den Mobilfunk ist und ihre Aussage vor Gericht durchstreiten will, ist das leider nur Kategorie "nett gemeint, aber wertlos"...


    Ich habe auch schon mit einigen Verbraucherschützern zutun gehabt. Die Herren und Damen in den Büros vor Ort sind meist recht versiert in den typischen Fragen zur Miete und zum Wohnrecht, sind bei vielen anderen Dingen - und da zähle ich den Mobilfunk hinzu - recht unbedarft und zum Teil auch - wie du es ausdrückst - inkompetent.

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    Meine heutige Mail (18.02.2015) um 14:30 Uhr an die Sachbearbeiterin bei md:


    „Vertragspartner: XXXXX
    Kundennummer: XXXXXXXX
    Mobilfunk-Rufnummer: 0175 XXXXXXX
    Tarif: Smart Surf Vodafone Okt 2013
    Vertragsnummer: XXXXXXXX


    Sehr geehrte Frau XXXXX,


    ich danke Ihnen sehr für Ihre Antwort. Erstmals erhalte ich von mobilcom-debitel eine fundierte Reaktion mit Begründung. Ich bin begeistert.
    Bisher gab es so viele erfolglose Telefonate, e-Mails und Schreiben. Das ist den ganzen Aufwand nicht wert. Zuletzt hatte man gar keinen Kontakt mehr mit mir haben wollen.
    Endlich habe ich die Verbindung zu einer Sachbearbeiterin. Das hatte ich mir mit meiner e-Mail vom 12.02.2015 erhofft. Es wäre schön, wenn man die Angelegenheit nun ordentlich zu Ende bringt.


    Im Januar 2012 war ich vom D1-Netz (schlechte Netzabdeckung; Sendemast steht ungünstig) ins D2-Netz direkt zu Vodafone gewechselt.
    Ich wechselte im Januar 2014 zu Ihnen, da mir Vodafone statt einem gebrandeten Nokia Lumia 1020 (habe ich zurückgeschickt) keine Gutschrift zur Vertragsverlängerung geben wollte.
    Bei Vodafone hatte ich nur ein Inklusivvolumen von 200 MB monatlich. Das war schnell aufgebraucht. Das gedrosselte Internet bei Vodafone war zwar etwas langsam, aber ohne große Einschränkung bis Mitte Januar 2014 nutzbar. Es fiel mir gleich auf, daß Ihr gedrosseltes Internet (ab Februar 2014) sehr viel langsamer ist. Dazu wurde es über die Monate immer noch langsamer. Immer häufiger konnten Internetseiten nicht geöffnet werden. Deshalb beschwerte ich mich im Sommer 2014. Später füllte ich einen langen Fragenkatalog aus. Doch darauf geschah nichts. Ich fühlte mich hingehalten.
    Im November letzten Jahres benötigte ich einmal für das Öffnen einer FAZ-Nachrichtenseite etwa eine halbe Stunde. Das ist zu lang.
    Warum hat man meinen Vertrag nicht vom D2- ins D1-Netz transferiert? Damit wären die Probleme erledigt gewesen. Zuerst hatte man mir dies angeboten und ich hatte es abgelehnt. Dann hatte ich recherchiert (neuer D1-Sendemast) und es ausprobiert (gedrosseltes Internet mit 64 kBit je Sekunde). Als ich dann bei Ihnen ins D1-Netz wollte geschah nichts mehr. Ich fühlte mich wieder hingehalten.


    Ich nutze ein Nokia Lumia 1020. Dies ist ein Smartphone der Spitzenklasse. Es hat 2 GB Arbeitsspeicher und 64 GB allgemeinen Speicher (Sonderedition von o2). Unter Windows Phone 8 nutzte ich den Internet Explorer 10. Zu Windows Phone 8.1 gehört der Microsoft Browser der Version 11.
    Dieses Smartphone einschließlich des Browsers hat bei Tests immer gut abgeschnitten. Da gibt es kein Hakeln oder Verzögern. Innerhalb des schnellen Volumens ist das Internet sehr schnell.
    Anders ist der Ruf des D2-Netzes von Vodafone. Es ist allgemein bekannt, daß man da den Ausbau bezüglich des mobilen Internets etwas verschlafen hat.
    Noch schlechter ist der Ruf von mobilcom-debitel. Da wimmelt es nur so von Beschwerden in den Foren.


    Laut dem abgeschlossenen Mobilfunkvertrag haben Sie sich dazu verpflichtet, mir während der 24 Monate ein mobiles Internet zur Verfügung zu stellen (Flatrate). Darauf habe ich einen Anspruch.
    Vor zwei Tagen war ich wegen meinem Vertrag mit Ihnen bei der Verbraucherberatung in Würzburg. Dort teilte man mir mit, daß bei versprochenen „bis zu“ 64 kBit je Sekunde zumindest die Hälfte der Geschwindigkeit (32 kBit je Sekunde) bei mir als Kunden zur Verfügung stehen muß. Dies deckt sich mit verschiedenen Urteilen, die ich im Internet gefunden habe.
    Es ist rechtlich falsch, daß Sie Ihre vertragliche Pflicht auch mit 5 kBit je Sekunde erfüllen würden. Bei solch niedriger Geschwindigkeit ist das Internet nicht nutzbar. Nach meiner Erfahrung ist das mobile Internet ab einer Geschwindigkeit von etwa 20 bis 30 kBit je Sekunde ausreichend verwendbar. Beim mobilen Internet gehört es einfach dazu, daß man es auch nutzen kann.
    Doch bei mir kommen im Durchschnitt nur etwa 10 bis 15 kBit je Sekunde an. Damit erfüllen Sie nicht Ihre vertraglichen Pflichten. Deshalb bin ich berechtigt gewesen, den Mobilfunkvertrag außerordentlich zu kündigen. Für mich ist das mobile Internet zentraler Teil des abgeschlossenen Vertrages.
    Ja, es ist ein Unterschied, ob sich 10 Personen oder 100 Personen dieselbe Internetkapazität teilen müssen. Es ist allein Ihre Aufgabe, für Ihre Zahl von Verträgen das entsprechende Internetvolumen beim Netzbetreiber Vodafone zu buchen. Eigentlich hätten Sie glücklich sein müssen, wenn ich von D2 ins D1-Netz wechsle.
    Sie können nicht einfach viele Verträge vertickern ohne über die notwendige Internetkapazität zu verfügen. Sie können sich nicht auf Vodafone berufen. Ihr mobiles Internet im D2-Netz ist wesentlich langsamer als das von Vodafone selbst.


    Seit Dezember 2014 nutze ich zum Spielen und für Webseiten meistens meine zusätzliche Flatrate im D1-Netz. Natürlich teste ich weiterhin Ihr D2-Netz. Zeitweise probiere ich auch etwas aus.
    Zuletzt habe ich Ihr Internet vor allem zum Downloaden von App-Updates und Satellitenbildern zu den Nokia-Karten meiner Umgebung genutzt. So lassen sich ohne großes Zutun meinerseits größere Datenmengen verbrauchen. Meine Vermutung, daß Ihr Internet sich weiter verlangsamt, wenn man es viel nutzt, sehe ich als bestätigt an. Doch beweisen kann ich es nicht.


    Schon mehrfach haben Sie angegeben, daß Sie die Internetgeschwindigkeit überprüft hätten. Doch weitere Angaben erhielt ich nicht. Kein Wort über die von Ihnen gemessene Geschwindigkeit. Mit meinem Schreiben vom 16.01.2015 hatte ich Sie um eine Statistik gebeten. Doch bis jetzt habe ich noch nichts erhalten.
    Ich habe, soweit es möglich war, die Geschwindigkeit des mobilen Internets und seine schlechte Nutzbarkeit gemessen und festgehalten. Ich habe beinahe 5 GB an Daten gesammelt.
    Ihren Angaben, daß mit dem Internet alles in Ordnung sei, kann ich nicht folgen.


    Wegen dem kaum nutzbaren Internet mußte ich mir eine 2. Internetflatrate zulegen. Diese Kosten darf ich Ihnen nach Einräumen einer letzten Frist als Schadenersatz in Rechnung stellen.


    Nun zu den Problemen beim Portieren:


    Nach einem erfolglosen Portieren wird die Prepaid-SIM-Karte von Penny Mobil freigeschaltet und kann nicht noch einmal zur Portierung verwendet werden. Die SIM-Karten kaufe ich jeweils in XXXXX. Das liegt 8 km südlich von XXXXX. Die Verkäufer dieses Marktes sind nicht kompetent. Die SIM-Karten müssen erst im Lager geholt werden. Zuletzt holte man mir sogar einen Surfstick aus dem Lager. So benötigte ich durchschnittlich mehr als 10 Minuten allein an der Kasse. So ist der Kauf für mich mit Aufwand verbunden.


    Nach der 3. erfolglosen Portierung teilte man mir auf Nachfrage am 12.02.2015 an der Hotline von Penny Mobil mit, daß sie nur die Portierung zum Ende des Mobilfunkvertrages beantragen könnten. Ich war überrascht.
    Nach meiner Recherche (auch Penny Mobil kann vorzeitig reinimportieren) teilte mir Penny Mobil gestern an der Hotline mit, daß man tatsächlich auch vorzeitig die Übernahme einer Rufnummer beantragen könne.
    Nach Sichtung der internen Unterlagen teilte mir Penny Mobil per e-Mail mit, daß bei allen drei Portierungsversuchen bei Ihnen zum Laufzeitende angefragt wurde. Ich hätte es so gewollt (was natürlich falsch ist). Ja, auch andere Anbieter bekleckern sich nicht mit Ruhm.
    Penny Mobil bekommt von mir eine lange Mail mit Beschwerde und Hinweisen auf Verbesserung der internen Abläufe.


    Mein schriftlicher Wunsch auf vorzeitige Portierung ging bei Ihnen am 19.01.2015 ein. Bis zum 28.01.2015 (1. Portierungsversuch) war ausreichend Zeit, dies in Ihrer EDV zu vermerken. Ich habe einen Anspruch auf die Rufnummermitnahme. Doch Sie waren nicht bereit. Da auch Penny Mobil es versemmelte, mache ich bei Ihnen nur einen Schadenersatz von 10 Euro (die Hälfte) für das Besorgen einer weiteren SIM-Karte geltend.


    Wie war es beim 2. Portierungsversuch am 31.10.2015? Laut Ihrer Kollegin XXXXX war mobilcom-debitel erst ab 02.02.2015 für eine Portierung bereit. Danach hätten auch Sie die Portierung meiner Rufnummer verhindert. Macht ebenfalls 10 Euro Schadenersatz.
    Doch ich habe Zweifel daran. Waren Sie nicht doch schon ab dem Abend des 28.01.2015 zur Portierung bereit (siehe e-Mail an mich am 28.01.2015 um 19:56 Uhr)? Wenn Sie mir dies bestätigen, rechne ich den erfolglosen 2. Versuch ganz Penny Mobil zu.


    Das Scheitern des erfolglosen 3. Portierungsversuchs am 11.02.2015 rechne ich allein Penny Mobil zu. Und das obwohl mich Ihre Kollegin XXXXX erst am 12.02.2015 erstmals darüber informierte, daß man meine außerordentliche Kündigung zurückweise. Ich als Kunde darf erwarten, daß man mich über eine solche Entscheidung schneller informiert. Erst dann war für mich eindeutig klar, daß Sie das Vertragsende auf dem 12.01.2016 belassen haben und nicht entsprechend meiner Kündigung auf ein aktuelles Datum vorgezogen haben.


    Ich erkenne Ihre Rechnung vom 06.02.2015 dann natürlich vorerst an.


    Mit seinem Verhalten hat mobilcom-debitel dafür gesorgt, daß ich Ihrer Firma nicht mehr vertraue. Zuerst vertröstet, dann ein unnützer Fragenkatalog, kein Transferieren ins D1-Netz, am Ende kaum bis gar keine Antwort auf meine Schreiben und e-Mails, Hotline schlecht erreichbar (erst gestern nach beinahe 20 Minuten rausgeworfen), Auflegen an der Hotline, Verhindern des 1. Portierungsversuchs, unberechtigtes Abbuchen von meinem Girokonto. Da dürfen Sie sich nicht wundern, daß ich Ihnen das Verschulden an der erfolglosen Rufnummermitnahme zugeschrieben habe.


    Voraussichtlich am nächsten Freitag werde ich nach dem Einkaufen in XXXXX nach XXXXX fahren. Ich hoffe, eine SIM-Karte zu bekommen. Den dann 4. Portierungsversuch werde ich selbst am PC durchführen. Sie können sicher sein, daß ich das richtige Feld ankreuzen werde.


    Zur Zeit heben sich Ihre Rechnungen und meine Schadenersatzforderung in etwa auf.


    Zur Portierung meiner Rufnummer kommt es nur, weil Sie Ihren Pflichten aus dem Mobilfunkvertrag nicht nachkommen. Ursprünglich wollte ich nur die Hälfte der Portierungskosten anerkennen, da erst die Hälfte der Vertragslaufzeit um ist. Um des lieben Friedens willen werde ich sie ganz berücksichtigen.


    Nach Mitteilung eines Portierungsdatums Ihrerseits werde ich wie in meinem Schreiben vom 16.01.2015 Ihre Rechnungen und die Portierungskosten mit meinen Schadenersatzforderungen verrechnen. Den Differenzbetrag werde ich Ihnen unter dem Verwendungszweck meiner Kundennummer und Ihrer Rechnungsnummer vom 06.02.2015 überweisen.


    Damit ist für mich das Kapitel mobilcom-debitel für immer beendet. Ich benötige keine neue Rufnummer und keine neue SIM-Karte von Ihnen. Nie wieder mobilcom-debitel.
    Weiteren Rechnungen werde ich widersprechen.


    Sie sollten sich zukünftig um Beschwerden kümmern. Mit Ihrer Hinhaltetaktik sorgen Sie nur für Verdruß beim Kunden und für großen Arbeitsaufwand. Bei Mängeln Ihrer Leistung sollten Sie reagieren. Was sprach denn gegen einen Transfer meines Vertrages ins D1-Netz? Im Zweifel sollten Sie einen Kunden ohne zu viele Schikanen gehen lassen. Ein genervter Kunde wie ich ist sonst für immer weg.


    Mit freundlichen Grüßen
    Ulrich XXXXX“



    Mein Nachschlag 10 Minuten später:


    „Vertragspartner: XXXXX
    Kundennummer: XXXXXXXX
    Mobilfunk-Rufnummer: 0175 XXXXXXX
    Tarif: Smart Surf Vodafone Okt 2013
    Vertragsnummer: XXXXXXXX


    Sehr geehrte Frau XXXXX,


    folgendes habe ich vergessen explizit zu erwähnen:


    Am Montag war ich bei meiner Bank und habe wie angekündigt Ihre Rechnung vom 06.02.2015 (beinhaltete die Rechnungen der beiden Vormonate mit ein) zurückbuchen lassen.


    Mit freundlichen Grüßen
    Ulrich XXXXX“

  • AW: Vertragsbruch durch md, außerordentliche Kündigung, md lehnt Portierung 2x ab


    Um es nochmals ganz klar zu stellen: md betreibt kein eigenes Netz - die könnten nichts daran ändern, selbst wenn sie wollten!


    Ebenfalls fraglich sind die "bis zu" Geschwindigkeitsangaben bei Drosselung - einen konkreten Anspruch auf eine "Mindesthöhe" hat keiner.


    Und zur Portierung bei offenen Rechnungen sag ich lieber garnichts....

  • AW: Vertragsbruch durch md, außerordentliche Kündigung, md lehnt Portierung 2x ab


    Ich hab ja schon vor einigen Seiten gesagt, dass das ein Gericht klären muss, was genau man unter "bis zu" in diesem Fall zu verstehen hat. Die Aussage von der Verbraucher-Dame ist rechtlich in keinster Weise verwertbar, wenn sie sich ganz sicher wäre, würde sie den Fall vor Gericht bringen...

  • AW: Vertragsbruch durch md, außerordentliche Kündigung, md lehnt Portierung 2x ab


    @ Kirschpudding


    Deine Beiträge waren auch schon mal hilfreicher. Dafür bin ich Dir auch dankbar.
    Aber ich kann mich nicht des Eindrucks erwehren, daß auch Du parteiisch bist.


    Wenn eine Firma etwas gegen Bezahlung vertreibt, kann sie sich nicht einfach hinter den Begriff „bis zu“ verstecken. Eine zu stark reduzierte Leistung würde den Vertragspartner in unzulässiger Weise in seinen Rechten einschränken. Es sagt doch einem schon der normale Menschenverstand, daß nach einer versprochenen Leistung auch tatsächlich etwas geliefert werden muß.
    Also: Wenn md eine gedrosselte Geschwindigkeit von bis zu 64 kBit je Sekunde offeriert, so habe ich als Vertragspartner das Rechts auf eine gewisse Internetgeschwindigkeit. Das kann die Hälfte sein oder ähnlich der üblichen Geschwindigkeit bei diesem oder allen Netzbetreibern. Darüber entscheidet ein Richter. Nicht mehr. Die Drosselung auf durchschnittlich 10 bis 15 kBit je Sekunde widerspricht in jedem Fall den vertraglichen Pflichten von md. Nur hinreichend beweisen muß ich es können. Das ist der alleinige Knackpunkt. Und darum habe ich mich wirklich gekümmert.


    Zur Klarstellung: Ich habe bei der Verbraucherberatung nicht nach einer Beratung nachgefragt. Ich habe auch nicht nach rechtlicher Vertretung durch den Verbraucherschutz nachgefragt. Deshalb mußte ich nur so etwas wie eine Schutzgebühr bezahlen. Eine richtige Beratung ist viel teurer.
    Ich hinterließ den Eindruck, mit den Gesetzen, Rechtsanwälten und Gerichten keine Berührungsängste zu haben. Ein Mahnbescheid beeindruckt mich nicht.
    Die Verbraucherberatung wollte mich wohl nicht von sich aus vertreten (z. B. öffentlichkeitswirksame Abmahnung gegen md erreichen), weil ein einfaches Schreiben von denen bei md nicht zu einer Einsicht führt. Ein längerer Streit würde die begrenzten Ressourcen der Verbraucherberatung binden. Da gibt es einfach andere wichtigere Bereiche (z. B. Ernährung oder Medizin) als den Mobilfunk.
    Doch sie will von mir darüber informiert werden, wie es mit meiner Sache weitergeht. Es ist also Interesse da.


    Die Aussage bei der Verbraucherberatung (mindestens 32 kBit je Sekunde) bestätigt verschiedene Urteile. Natürlich ist sie keine Richterin. Aber was wird ein Richter tun? Er wird sich erst mal informieren, was in früheren Fällen per Urteil entschieden wurde.


    Ich werde in den nächsten Tagen meine Rufnummer von md mitnehmen. Da bleibt eine leere Vertragshülle übrig. Ich habe rechtmäßig außerordentlich gekündigt, aber md möchte den Vertrag erst im Januar 2016 enden lassen.
    Es liegt dann bei md, ob sie ein Gerichtsverfahren gegen mich anstrengen. md wird verlieren, wenn ich dem Richter hinreichend die dem abgeschlossenen Vertrag widersprechende Internetgeschwindigkeit nachweisen kann. Mehr nicht.


    Kirschpudding, ich bitte Dich, nicht mehrere Dinge zu einer falschen Aussage zu verwursteln. Das kann andere verwirren.


    Ich probiere weiterhin das mobile Internet von md aus. Gestern Abend habe ich mit einer App auch wieder 0
    kBit je Sekunde gemessen. Kirschpudding, meinst Du wirklich, daß md damit seinen vertraglichen Pflichten ausreichend nachgekommen ist?


    Ulrich

  • AW: Vertragsbruch durch md, außerordentliche Kündigung, md lehnt Portierung 2x ab


    Zitat

    Deine Beiträge waren auch schon mal hilfreicher. Dafür bin ich Dir auch dankbar.
    Aber ich kann mich nicht des Eindrucks erwehren, daß auch Du parteiisch bist.


    Den Eindruck haben die meisten, wenn man ihnen nicht das erzählt, was sie hören wollen - muss dadurch aber nicht richtig sein.


    Zitat

    so habe ich als Vertragspartner das Rechts auf eine gewisse Internetgeschwindigkeit.


    Das Problem ist aber gerade, was kann hier als "gewisse Geschwindigkeit" angesehen werden? Du meinst 20 bis 30 Kbit/s, mobilcom-debitel meint 5 Kbit/s... Da keiner weiß, ob er richtig liegt, müsste das mal abschließenden von einem Dritten geklärt werden.


    Zitat

    Darüber entscheidet ein Richter. Nicht mehr.


    Richtig, also können wir hier alle nur spekulieren, auch du.


    Zitat

    Es ist also Interesse da.


    Interesse, wie es weiter geht hab ich auch - nützt dir nur genauso wenig was wie das Interesse der Verbraucherdame ;)


    Zitat

    Kirschpudding, ich bitte Dich, nicht mehrere Dinge zu einer falschen Aussage zu verwursteln. Das kann andere verwirren.


    Am besten mal den Ball flach halten und nicht frech werden. Ich habe bislang versucht zu dir zu halten, obwohl deine Überlegungen manchmal echt hanebüchen waren. Ich habe versucht, dir deine Denkfehler aufzuzeigen und die vor Schaden zu bewahren. Ich maße mir zudem an, in der ganzen Materie ein wenig bewanderter zu sein als du...


    Zitat

    Gestern Abend habe ich mit einer App auch wieder 0
    kBit je Sekunde gemessen. Kirschpudding, meinst Du wirklich, daß md damit seinen vertraglichen Pflichten ausreichend nachgekommen ist?


    Welche App ist das?

  • AW: Vertragsbruch durch md, außerordentliche Kündigung, md lehnt Portierung 2x ab


    Was heißt denn hier parteiisch? Nur weil wir dir sagen, dass es kaum Erfolgschancen bei der Sache gibt?
    Diese Urteile "erlauben" wir uns aus persönlicher Erfahrung und einige arbeiten (bzw. arbeiteten) in dieser Branche.
    Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass wir uns das aus den Fingern saugen und dann nur um genau dich zu ärgern?


    Bei einer vorzeitigen Rufnummernmitnahme bekommt dein Vertrag übrigens eine neue Rufnummer. Es bleibt also keine leere Hülle zurück, falls die Portierung überhaupt mal klappt.


    Du kannst gerne mal die Aktenzeichen zu den Urteilen da lassen (und wehe du kommst jetzt wieder mit DSL-Gedöns!).

  • AW: Vertragsbruch durch md, außerordentliche Kündigung, md lehnt Portierung 2x ab


    Gerichtsurteil: Langsamer DSL-Anschluss kann gekündigt werden - Tarife - FOCUS Online - Nachrichten


    Und ich bin mir da Sicher ob DSL oder Mobil es geht ums gleiche für nicht erbrachte Leistungen 100% Geld Verlangen und 100% Vertragseinhaltung verlangen ist schlicht weg auch Gesetzlich nicht OK und er wird per Gesetz durch kommen. Ich würde mir einen Sachverständigen holen das ganze überprüfen mit Schriftlichem Gutachten und ab zum Gericht fertig ist der Verein.

  • AW: Vertragsbruch durch md, außerordentliche Kündigung, md lehnt Portierung 2x ab


    Da täuschst du dich leider. Wie schon in vorhergehenden Posts besprochen lässt sich das in keinster Weise vergleichen. Er hat nun mal sein 1GB Volumen überschritten. In deinem Fall bekam der Kunde nur 1/4 von DSL 16000 - das hat weder was mit der Drossel zu tun, noch mit der Geschwindigkeit des Mobilfunknetzes.

  • AW: Vertragsbruch durch md, außerordentliche Kündigung, md lehnt Portierung 2x ab


    Hallo,


    heute habe ich zum 4. Mal die vorzeitige Portierung zu Penny Mobil versucht. Den Antrag auf vorzeitige Portierung und Freischaltung habe ich dieses Mal selbst an meinem PC durchgeführt.



    Vorhin habe ich eine SMS von Penny Mobil erhalten:


    „Wir bestätigen Ihnen hiermit die von Ihnen beauftragte Mitnahme Ihrer Mobilfunknummer 0175/XXXXXXX zum 02.03.2015. Ihr Penny Mobil Team“



    Gerade habe ich auch noch eine E-Mail von Penny Mobil erhalten:


    „Kundennummer: XXXXXXXX
    Vertragsnummer: XXXXXXXX


    Bestätigung der Rufnummernmitnahme


    Hallo Hans-Ulrich XXXXX,


    wir bestätigen die von Ihnen beauftragte Rufnummernmitnahme Ihrer Mobilfunkrufnummer 0175XXXXXXX zu folgendem Termin: 02.03.2015.


    Bitte beachten Sie, dass wir dieses Datum von Ihrem bisherigen Anbieter erhalten haben und darauf keinen Einfluss haben.


    Im Laufe des 02.03.2015 werden wir Ihre PENNY MOBIL SIM-Karte freischalten. Bitte legen Sie an diesem Tag Ihre SIM-Karte in Ihr Handy und schalten das Gerät ein. Falls das Handy noch keinen Netzempfang hat, schalten Sie Ihr Handy aus und wieder ein, bis im Display PENNY MOBIL angezeigt wird.


    Es grüßt Sie


    Ihr PENNY MOBIL Team“



    Das sieht doch erst mal richtig gut aus. Als nächstes müßte dann etwas von md kommen. Ich werde weiter berichten.


    Außerdem habe ich heute eine 1. Mahnung von md erhalten. Der Text beginnt mit den Worten „Sie haben sicher übersehen“ …
    Was soll man dazu sagen? Da kann ich nur lachen. Da weiß die eine Seite von md nicht, was sich bei der anderen tut. In der Vor-Computer-Zeit mag so etwas noch durchgegangen sein. Aber heute! Und das bei einer Firma, die viel mit Datenverarbeitung zu tun hat? Einfach unverständlich, daß da nicht alles Wesentliche in einem Kundenkonto zusammengeführt wird. Für was gibt es denn eine Kundennummer?
    Oder wollte man mir nur zeigen, wie gekonnt man bei md mit Textbausteinen umgehen kann? Wow, was für eine Leistung!



    Nun hier der Brief von md vom 18.02.2015:


    „Kundennr.: XXXXXXXX


    1. Mahnung


    Sehr geehrter mobilcom-debitel Kunde,


    Sie haben sicher übersehen, dass bei den beiliegend aufgeführten Rechnungsposten die gesetzliche Zahlungsfrist bereits überschritten ist. Aus diesem Grund möchten wir Sie dringend bitten, den offenstehenden Betrag sowie die durch Ihren Zahlungsverzug begründeten Mahnkosten bis zum 02.03.2015 auf unser Bankkonto zu überweisen.


    (die Bankverbindung)


    Lassen Sie den oben genannten Zahlungstermin erneut verstreichen, wird dies mit weiteren Kosten für Sie verbunden sein.


    Sollte der offen stehende Betrag bereits beglichen sein, betrachten Sie dieses Schreiben bitte als gegenstandslos.


    Bei Fragen helfen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne weiter.


    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr mobilcom-debitel Forderungsmanagement


    Kundennummer: XXXXXXXX
    (dann die Auflistung der Rechnungen vom 05.12.2014, 08.01.2015 und 06.02.2015)
    MS Mahnkosten 18.02.2015 5,95


    Gesamtsumme offener Saldo (EUR) 51,30
    Davon bereits fällig mit Stand vom 18.02.2015 (EUR) 51,30“



    Sogar einen Überweisungsträger haben Sie mitgeschickt. Schade um das unnötige Papier. Der arme Baum!


    Einfach nur nett: „Bei Fragen helfen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne weiter.“ So Textbausteine sind einfach unheimlich praktisch. Und es klingt gut.
    Die Wirklichkeit: An der Hotline komme ich schwer bis gar nicht durch. Auf meine e-Mail vom 18.02.2015 an die Sachbearbeiterin habe ich natürlich noch keine Antwort bekommen. Hat irgend jemand etwas anderes erwartet?


    5,95 Euro für eine 1. Mahnung? Das geht schon mal gar nicht. Total überzogen. Da probiert man Kasse zu machen nach dem Motto: Der wird schon von nix wissen. Doch hier hat md Pech gehabt.
    Verschiedene Gerichte haben für eine 1. Mahnung so um 1,50 Euro an Kosten durchgehen lassen. Denn der Aufwand ist nicht groß. Hier hat es nicht einmal für meinen Namen in der Anrede gereicht.


    Einen Nutzen hatte der Brief jedoch: md konnte mir Werbung mitschicken. Die landete jedoch sogleich beim Altpapier.


    Ansonsten: Warum eine Mahnung, wenn die angemahnten Rechnungen strittig sind?


    Nun noch einmal, ganz einzeln aufgedröselt, um was es hier geht. Damit es auch wirklich jeder verstehen kann.


    Das mobile Internet soll mir von md laut Mobilfunkvertrag mit zwei verschiedenen Geschwindigkeiten zur Verfügung gestellt werden.
    Bis zum Verbrauch von monatlich 1 GB mit einer Download-Geschwindigkeit von bis zu 7.200 kBit je Sekunde. Von gelegentlichen Einbrüchen und desöfteren Problemen nach Mitternacht ist dieser Teil zufriedenstellend. Deshalb keine Beschwerde meinerseits.
    Ab einem Verbrauch von monatlich 1 GB mit einer Download-Geschwindigkeit von bis zu 64 kBit je Sekunde. Nach verschiedenen Urteilen sollte es zumindest die Hälfte der versprochenen Geschwindigkeit sein oder die ortsübliche Geschwindigkeit. Die zur Verfügung stehende Geschwindigkeit beträgt im Schnitt nur zwischen 10 und 15 kBit je Sekunde. Nach allen bisher gesehenen Urteilen ist dies erheblich weniger als zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten notwendig wäre.
    Die 20 bis 30 kBit je Sekunde habe ich angeführt, da dann das mobile Internet nutzbar wäre. Würde diese Geschwindigkeit meistens erreicht werden, so hätte ich mich nie beschwert.
    Auf das Wort „drosseln“ kommt es nicht an. Wir verwenden dieses Wort nur zum einfacheren Verständnis. Geliefert werden muß von md einfach nur das Internet mit bis zu 64 kBit je Sekunde.
    Nachdem von md der Mangel nicht behoben wurde, mußte ich md noch einmal eine letzte Frist zur Verbesserung der Leistung geben. Danach darf ich außerordentlich kündigen und meinen Schaden (2. Flatrate und notwenige Hardware zur Nutzung) in Rechnung stellen. Ich darf diesen Schadenersatz mit den laufenden Rechnungen verrechnen.
    Die einzige offenen Frage ist nur, in wie weit muß ich einem Richter die mangelhafte Geschwindigkeit des mobilen Internets nachweisen. Deswegen habe ich mich da sehr bemüht.
    Manche Urteile zu DSL-Verträgen können analog angewendet werden, da es sich um das Mißverhältnis zwischen versprochener und tatsächlicher Internet-Geschwindigkeit handelt. Entsprechend der im Vertrag zugesicherten Leistung muß eine Firma einfach auch liefern.


    @ ikaruz
    Dein zitiertes Urteil habe ich bereits in meinem Beitrag Nr. 50 angeführt.


    @ Kirschpudding
    Erstmals Mitte Februar 2014 habe ich zur Messung der Internet-Geschwindigkeit die App network speed test von Arjun Ganesan verwendet.
    Zuerst wird das Ping gemessen. Es geht an einen Server in Nordamerika. Bei niedriger Internetgeschwindigkeit (bis ca. 10 kBit je Sekunde) wird ein sehr langes Ping angezeigt. Mein Rekord sind 73 Sekunden. Natürlich ist das nicht richtig. Aber es zeigt einfach, daß das Internet nicht ordentlich funktioniert.
    Dann wird die Download-Geschwindigkeit gemessen. Bei niedriger Internetgeschwindigkeit (bis ca. 10 kBit je Sekunde) wird das meistens nix.
    Abschließend die Upload-Geschwindigkeit. Kann nur bei guter Internet-Geschwindigkeit gemessen und angezeigt werden.
    Erstmals in der 2. Oktoberhälfte (und dann immer mehr) habe ich die App Netztest der RadioOpt GmbH (mit Computer-Bild-Logo) genutzt.
    Zuerst wird die Download-Geschwindigkeit gemessen. Bei quasi totem Netz ist die Messung nicht möglich. Wenn noch ein klein wenig geht, kann die Geschwindigkeit ab 0 kBit je Sekunde angezeigt werden. Dann folgen Upload (zeigt wohl oft zu viel an) und Ping (scheint annähernd richtig). Das Messen dauert um die zwei Minuten.
    Gut berechnen läßt sich die Internet-Geschwindigkeit über die benötigte Zeit zum Nachladen von in e-Mails eingebetteten Bildern oder Anlagen. Mein Klient zeigt die nachzuladende Datenmenge genau an.
    Ansonsten ist es einfach spürbar, wenn beim Internet nix geht.
    Von beiden Apps habe ich viele Geschwindigkeitsprotokolle. Andere Nachweise habe ich auch noch.


    Ulrich

  • AW: Vertragsbruch durch md, außerordentliche Kündigung, md lehnt Portierung 2x ab


    Och menno - und ich hatte so gehofft, dass md die Portierung wegen offener Rechnungen ablehnt :unschuldig


    Wie sinnvoll ist es bitte einen Server in Nordamerika anzupingen bzw. den Datendurchsatz zu messen? (Kleiner Tipp: Die Antwort lautet GARNICHT!). Ebenso ist ein Ping von 73 Sekunden Lötzinn - Millisekunden wäre hier wohl richtig. Bei 73 Sekunden hätte es garantiert einen Timeout gegeben......


    Euch ist schon klar, dass die Drosselung euch nur verleiten soll weiteres Guthaben kostenpflichtig aufzubuchen? Wenn das Internet reibungslos gehen würde, wäre es wohl sinnlos so etwas anzubieten.


    Eingefallen ist mir übrigens noch, dass mit Unterzeichnung des Vertrages ja auch genau dieser Drossel zugestimmt wurde (bis zu...und so). Und es wurde nach wie vor keine Leistung von 64kbit/s versprochen. Alles andere ist nonsens.
    Ebenso wurden die allgemeinen Preise ("Preise & Leistungen" - einfach mal googlen..) mit anerkannt werden - also auch die Preise für Mahnungen. Im Nachhinein kann sich jeder beschweren.....


    Aber scheinbar redet man ja hier gegen die Wand :lol:

  • AW: Vertragsbruch durch md, außerordentliche Kündigung, md lehnt Portierung 2x ab


    Och menno - und ich hatte so gehofft, daß man nicht schon wieder so viel Blödsinn hier verbreitet.


    Als erstes zur Portierung: Die beantragte Portierung und meine außerordentliche Kündigung sind zweierlei Stiefel. Ich verweigere nicht die Zahlung irgend einer Rechnung von md. Auch die 30 Euro für die Portierung habe ich anerkannt. Deshalb ist md dazu verpflichtet, meine Rufnummer gehen zu lassen. Bei erneuter Verweigerung ginge sofort eine Beschwerde an die Bundesnetzagentur.


    Ich kann nichts dazu, wie eine App strukturiert ist. Du verlangst die Zeit in Millisekunden? Kannst Du haben. Es wurden zwischen 471 und 73.230 Millisekunden angezeigt.
    Ich kann nur Apps verwenden, die es im Store gibt.


    Ich habe schon längst geschrieben, daß md mich zum Kauf weiterer Pakete an schnellem Internet verleiten will. Das ist doch ein alter Hut.
    Für e-Mails, Nachrichten oder mein Strategiespiel Kalaha sind 64 kBit je Sekunde vollkommen ausreichend. Zum Sehen von YouTube-Videos wie Gangnam Style benötigt man natürlich ein schnelles Internet. Die Anforderungen ans Internet sind einfach verschieden. Da müßte man etwas dazubuchen.


    Natürlich habe ich mir auch das Kleingedruckte zum Vertrag durchgesehen bevor ich ihn abgeschlossen habe. Natürlich ist mir bekannt, daß da bis zu 64 kBit je Sekunde drin steht. Dessen bin ich mir bewußt. Und ich darf mich auch darauf verlassen, daß mir diese Internet-Geschwindigkeit (zumindest annähernd) zur Verfügung gestellt wird. Hier in Deutschland muß eine Firma auch etwas liefern, wenn sie eine Bezahlung dafür haben will. Denn wir wohnen hier in einem Rechtsstaat. Ich hoffe, daß dies irgendwann mal jeder begreift.
    Es gibt auch andere Länder mit viel Korruption. Da läuft eine hartnäckige Beschwerde folgendermaßen ab: Jemand in der Firma läßt seine Beziehungen spielen. Er wendet sich an jemanden in der niederen Politik (z. B. der Bürgermeister vor Ort) oder an die Polizei. Diese sind natürlich geschmiert. Dafür schicken sie dann einen Schlägertrupp los. Und schon gibt es keine Beschwerde mehr …


    Nun zu den Mahnkosten: darüber gibt es so viele Urteile im Internet. Wirklich leicht zu finden. Bei einer ersten Mahnung dürfen nur Kosten für Porto, Material und Druck angesetzt werden. Keine Verwaltungskosten wie für Personal oder Computer. Hier ein Beispiel:
    Abzocke durch Mahngebühren-Pauschale
    OLG München, Urteil vom 28. Juli 2011 - Az. 29 U 634/11


    Ach nee, das war ja ein Energieversorger. Aber das Urteil ist für jede Branche analog anwendbar. Denn alle Firmen bezahlen das gleiche Porto und nutzen in etwa die gleichen Drucker und ähnliches Papier.


    md-noob, ich helfe Dir, da Du mit Google anscheinend nicht so firm bist.
    Sei doch froh, daß ich hier etwas schreibe. Da kannst Du etwas lernen.
    Merke Dir heute folgendes: Nicht alles was in den AGBs drin steht ist rechtens. Nicht alles, was einem eine Firma vormacht, hält einer rechtlichen Überprüfung stand.


    Aber scheinbar redet man bei manchen Leuten hier gegen die Wand …


    Ulrich

  • AW: Vertragsbruch durch md, außerordentliche Kündigung, md lehnt Portierung 2x ab


    So das Ding ist jetzt zu, ist in diesem Forum die Ausnahme aber auch angebracht!
    Werde den Thread in den nächsten Tage durchgehen und die Gegenseitigen Beleidigungen entfernen.


    Falls es offizielle Neuigkeiten gibt PN an mich und ich werde dies einfügen und das Theam ggf. wieder öffnen. Eine Pause tut allen hier mal gut!

  • AW: Vertragsbruch durch md, außerordentliche Kündigung, md lehnt Portierung 2x ab


    So es gibt neues von Ulrich. zu berichten:


    Inzwischen hat Mobilcom-Debitel die Mahngebühren ausgebucht und ein Wechsel zu Penny Mobil konnte vollzogen werden. Aktuell wird auf Mahnungen, Mahnbescheid und Klage von mobilcom-debitel gewartet.


    P.s. Das Thema bleibt dennoch noch bis auf weiteres geschlossen.

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