Kundenrückgewinnung - Angebot angenommen und dann 14 Tägiges Widerrufsrecht

  • Hallo Liebe Community,


    Folgendes Problem: Mein Vater hat bei Vodafone einen 24 Monate langen Vertrag abgeschlossen, der regulär am 28.11.15 ausgelaufen wäre (wurde fristgerecht 3 Monate zuvor gekündigt).
    Nun kommt die Kundenrückgewinnung: Sie haben meinem Vater ein Angebot gemacht. (dazu solltet ihr wissen, dass ich den Vertrag nutze. Eigentlich wollte ich nach der erneuten Verlängerung den Vertrag auf mich überschreiben lassen, da ich nun Volljährig bin.) Also hat mein Vater an mich weitergeleitet. Habe mir das Angebot unterbreiten lassen und habe zugesagt, sodass der Vertrag also nun bis zum 19.09.15 läuft (die 2 Jahre gelten Ja immer ab Abschluss). Außerdem haben die mir auch gleich die Papiere geschickt, dass ich den Vertrag auf mich umschreiben lasse.
    Jetzt stand in den Papieren im kleingedruckten, (nicht wortwörtlich, aber sinngemäß) dass ausgehandelte Sonderkonditionen nicht übernommen werden. Heißt für mich also, dass ich keinerlei finanziellen Vorteil (sogar eher Nachteil hätte).
    Habe direkt Angerufen und nachgefragt. Tatsache. Die Sonderkonditionen können nicht übernommen werden. Dass der Vertrag weiterhin auf meinen Vater läuft, war und ist keine Option. Also habe ich das 14 tägige Widerrufsrecht in Anspruch genommen. Der Vertrag sollte also nun wieder zum 28.11.15 abgeschlossen sein, ist er aber nicht.
    Bei MeinVodafone wird mir angezeigt dass der Vertrag zum 28.11.16 endet. WARUM? Ist das ein Schlupfloch zugunsten von Vodafone, dass die mir doch wieder ein Jahr aufdrücken können? (Hätte ich erneut Kündigen müssen, nachdem ich das 14 tägige Widerrufsrecht in Anspruch genommen habe?)


    Komme mir echt richtig verarscht vor und habe für mich entschieden: Nie mehr Vodafone. Zumal ich Ja 3 Mal direkt bei der Kundenbetreuung angerufen habe und mir wurde mehrmals versichert, dass alles erst wieder eingepflegt werden muss, ich solle mir keine Sorgen machen... Der Vertrag wird DEFINITIV zum 28.11.15 enden.


    Sollte das Seitens Vodafone alles rechtens sein, vielleicht finde aber ich ein Schlupfloch. Habe mir noch Gedanken gemacht... Der Vertrag läuft auf meinen Vater. Allerdings habe ICH den Vertrag meines Vaters telefonisch verlängert. Vielleicht weiß jemand besser bescheid als ich. im internet kann ich nichts passendes finden.


    Hat jemand von euch eine Ahnung, wie ich nun aus diesem Vertrag rauskomme?

  • AW: Kundenrückgewinnung - Angebot angenommen und dann 14 Tägiges Widerrufsrecht


    Ein Widerruf der VVL führt dazu, dass der ursprüngliche Vertrag gilt. Und der endet am 28.11.2015. Du kannst erstmal nur abwarten, was nach dem 28.11.2015 passiert.

  • AW: Kundenrückgewinnung - Angebot angenommen und dann 14 Tägiges Widerrufsrecht


    Oder nochmal bei Vodafone anfragen, was nun Sache ist.


    Vor einigen Tagen hat der o2-Support gesagt, dass in deren Online-Übersicht keine Kündigungen eingetragen werden können, die Laufzeit also auch dann mit 2016 angegeben ist (automatische Einjahresverlängerung), wenn der Vertrag eigentlich 2015 ausläuft.
    Vielleicht ist das bei Vodafone ja auch so?

  • AW: Kundenrückgewinnung - Angebot angenommen und dann 14 Tägiges Widerrufsrecht


    ... also nun bis zum 19.09.15 läuft (die 2 Jahre gelten Ja immer ab Abschluss)


    Hat jemand von euch eine Ahnung, wie ich nun aus diesem Vertrag rauskomme?


    Wer erzählt sowas? Die 2 Jahre gelten immer ab Vertragsende, nicht ab Verlängerung. Lest ihr eigentlich durch was ihr so unterschreibt? Ansonsten könnte man mit geschickten Verlängerungen seine MVL dezent verkürzen.

  • AW: Kundenrückgewinnung - Angebot angenommen und dann 14 Tägiges Widerrufsrecht


    Naja, kommt ganz drauf an, wann man die Verlängerung abschließt. Wird sie vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gebucht, hängt sich die neue Laufzeit hinten ran. Ist man über die Mindestvertragslaufzeit schon drüber, gilt die neue Laufzeit bei den meisten Anbietern ab dem Stichtag, also "ab Abschluss".


    Allerdings sollte man sich immer vor Augen halten, dass keiner - auch kein Mobilfunkanbieter - irgendetwas zu verschenken hat. Wer also davon ausgeht, dass ihm, wenn er beispielsweise nach 21 Monaten verlängert, die restlichen 3 Monate geschenkt werden, der sitzt schlicht einem persönlichen Irrtum auf.

  • AW: Kundenrückgewinnung - Angebot angenommen und dann 14 Tägiges Widerrufsrecht


    Naja, kommt ganz drauf an, wann man die Verlängerung abschließt. Wird sie vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gebucht, hängt sich die neue Laufzeit hinten ran. Ist man über die Mindestvertragslaufzeit schon drüber, gilt die neue Laufzeit bei den meisten Anbietern ab dem Stichtag, also "ab Abschluss".


    Allerdings sollte man sich immer vor Augen halten, dass keiner - auch kein Mobilfunkanbieter - irgendetwas zu verschenken hat. Wer also davon ausgeht, dass ihm, wenn er beispielsweise nach 21 Monaten verlängert, die restlichen 3 Monate geschenkt werden, der sitzt schlicht einem persönlichen Irrtum auf.


    In diesem Fall ist das Vertragsende im November, daher gilt die Vgl auch ab da und nicht ab September

  • Die letzte Antwort auf dieses Thema liegt mehr als 365 Tage zurück. Das Thema ist womöglich bereits veraltet. Bitte erstellen Sie ggf. ein neues Thema.

    • :)
    • :(
    • ;)
    • :P
    • ^^
    • :D
    • ;(
    • X(
    • :*
    • :|
    • 8o
    • =O
    • <X
    • ||
    • :/
    • :S
    • X/
    • 8)
    • ?(
    • :huh:
    • :rolleyes:
    • :love:
    • 8|
    • :cursing:
    • :thumbdown:
    • :thumbup:
    • :sleeping:
    • :whistling:
    • :evil:
    • :saint:
    • <3
    • :!:
    • :?:
    Maximale Anzahl an Dateianhängen: 10
    Maximale Dateigröße: 1 MB
    Erlaubte Dateiendungen: bmp, gif, jpeg, jpg, pdf, png, txt, zip

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!