Inkasso durch mobilcom-debitel Vertrag

  • Mein Mann (71) bekommt heute von einem Incassobüro eine Forderung von mobilcom-debitel.
    Er hat keinen Vertrag bei dem Anbieter.
    Die Vorderung bezieht sich auf angebliche Rechnungen aus 2014.


    Dann ist in 2015 keine Vorderung.

    Am 9.9.2016 setzt dann plötzlich wieder eine ominöse Rechnungsleistung ein.
    usw. usw
    Am 5.2.17 wird dann eine angebliche *Postrückläuferbearbeitung* aufgeführt.
    Wofür auch immer.


    Nun soll er 170,00Eu zahlen.


    Eine Rechnung hat er nie bekommen.
    Weiß ich genau, weil er keinen Papierkram anfasst, nicht an den PC geht und ich alles
    mache was mit Vertrag, Finanzen etc zusammen hängt.
    Unsere Handyverträge laufen seit Jahren über einen anderen Anbieter.


    Ganz witzig ist sein Name. Mit allen 3 Vornamen. Sowas gibt es nicht. Immer nur der Rufname. Fertig.
    Hat jemand etwas ähnliches mit der Firma ?
    Oder kann Hilfestellung geben, wie ich weiter reagiere ?


    Würde mir sehr helfen
    LG Ikke

  • Sollten die Forderungen per Mail gekommen sein - löschen.


    Sollten die per Post gekommen sein - Bei mobilcom anfragen. Dort dann auch gerne hartnäckig bleiben. Sollte ihr Mann dort jemals Kunde gewesen sein, werden die entsprechende Daten haben.


    Ich rate allerdings zur Vorsicht, da md gewöhnlich wesentlich schneller reagiert, was Abtretung an Inkasso angeht......fast 3 Jahre zurückliegende Fällen habe ich noch nie gesehen....

  • Rechtlich ist es leider erst einmal okay, sowas nach der Zeit noch zu fordern. Forderungen verjähren 3 Jahre nach ihrer Entstehung, wobei die Frist erst am 1. Januar des Folgejahres beginnt.
    Dadurch können Forderungen aus dem Jahr 2014 noch bis Ende 2017 eingetrieben werden.


    Wichtig wäre hier, ob die Forderung an sich berechtigt ist. Auch wenn er keinen mobilcom-debitel Vertrag hatte, hatte er eventuell mal einen bei Talkline, Debitel, Freenet oder einer anderen Marke, die mittlerweile zu Mobilcom-Debitel gehört?


    Falls nicht oder nichts bekannt ist, hilft nur, mal nachzufragen, was hier genau Sache ist. Sofern das ganze per Post kam ist - wie md-noob - davon auszugehen, dass das ganze ernstzunehmen ist. Auch wenn man sich sicher ist, das keine Forderung offen ist, sollte man das nicht ignorieren. Solange bei mobilcom-debitel jemand der Meinung ist, dass das berechtigt ist, läuft die ganze Maschinerie mit Inkasso, Schufa und Co. los. Da weiß ja keiner, dass eventuell ein Fehler passiert ist, solange sich keiner meldet und sie daraufhin weißt.


    Bei mobilcom-debitel hab ich solche "alten" Forderungen auch noch nicht erlebt, aber unüblich sind sie nicht. Rechtlich wie oben beschrieben auch nicht zu beanstanden - sofern sie denn tatsächlich berechtigt sind.
    Ich kenne sowas von o2, da wurden vor ein paar Jahren auch bereits rund 3 Jahre alte AOL-Forderungen eingefordert - mit dem Logo von o2 im Briefkopf. Da ergab auch erst eine Nachfrage, dass es sich um noch offene AOL-Forderungen handelte. Deswegen meine Frage, ob eventuell mal ein Vertrag mit einem anderen Unternehmen bestand, welches mittlerweile zu mobilcom-debitel gehört. Dann treibt die Forderung auch mobilcom-debitel ein....


    Zitat

    Am 5.2.17 wird dann eine angebliche *Postrückläuferbearbeitung* aufgeführt.
    Wofür auch immer.


    Offenbar für ein Schreiben, welches nicht zugestellt werden konnte. Das geht dann zurück und dafür erhebt mobilcom-debitel eine Gebühr. Das passiert, wenn die im System hinterlegte Adresse nicht (mehr) korrekt ist und der Anbieter keine andere hat....


    Also selbst wenn die jetzige Forderung per Email kam, wurde da offensichtlich schon versucht, etwas schriftliches zuzustellen. Ich würde das ganze also als ernst gemeint betrachten.

  • Ich denke, die Inkasso-Sache kam schon per Post - Nur die Rechnung/Letzte Zahlungsaufforderung davor nicht, weil die Adresse bei MD falsch ist/war - also der berechnete Rückläufer.
    Das Inkasso-Unternehmen bekommt im Zweifel schon raus, wo wer wohnt...


    So versteh ich das zumindest - aber kann ja auch falsch sein.

  • Danke für Eure Antworten.


    An der Adresse wohnen wir schon Jahre.
    Das aber durch ein Inkasso-Unternehmen ein einfacher Brief (kein Einschreiben, kein Einwurfeinschreiben) im Kasten liegt, machte mich schon stutzig.
    Muß überlegen ob ich ihn bekommen habe ???


    Bei der Antwort von Kischpudding zu den Anbietern hat es bei mir *klick* gemacht.


    Wir hatten vor Jahren unsere Handyverträge bei Talk-Line.
    Aus irgend einem undefinierbaren Grund gab es bei der Kündigung für
    den Vertrag meines Mannes, Probleme.
    Obwohl ich beide Kündigungen selbst gemacht und beide zur gleichen Zeit mit Einschreiben geschickt hatte. Meiner ging problemlos durch, bei meinem Mann haben sie Trabbel gemacht.
    Bis dann endlich auch da alles zu Ende war.


    Das war 2014.
    Sie werden doch wohl nicht den alten Mist ausgegraben haben ?


    Aber wieso hatte er dann 2015 - bis 09.2016 anscheinend keinen Vertrag ?


    Nun ist er wieder als Kunde aufgetaucht.
    Dazu ein alter Mann.
    Kann mans versuchen ?


    War heute bei der Polizei und rufe morgen meine Rechtsberatung an.
    Kein Bock auf Auseinandersetzungen mit solchen Leuten.
    Muß nur meinem Mann beibringen * wenn jemand anruft, den er nicht kennt* auflegen und nicht antworten !


    Jedenfalls ist es gut ein Forum zu finden und dort Antworten zu erhalten.
    Habt vielen Dank
    LG ikke

  • Zitat

    Das war 2014.
    Sie werden doch wohl nicht den alten Mist ausgegraben haben ?


    Ich vermute doch - wäre zumindest das naheliegenste, dass da noch was offen ist bzw. mobilcom-debitel meint, dass da noch was offen ist... Wie gesagt, rechtlich dürfen sie das ausgraben.


    Zitat

    Aber wieso hatte er dann 2015 - bis 09.2016 anscheinend keinen Vertrag ?


    Weil der Vertrag wohl tatsächlich 2014 beendet wurde und aus dieser Zeit noch Beträge offen sind, eine Grundgebühr oder dergleichen. Wie oben geschrieben, dürfen Forderungen bis drei Jahre nach ihren Entstehen eingefordert werden und wenn jetzt bspw. die Grundgebühr von Juni 2014 noch nicht bezahlt ist, dann darf mobilcom-debitel dafür rechtlich bis 31.12.2017 noch (mal) eine Rechnung schreiben. Ob das Not tut, steht dann ja wieder was anderes...


    Zitat

    War heute bei der Polizei und rufe morgen meine Rechtsberatung an.
    Kein Bock auf Auseinandersetzungen mit solchen Leuten.
    Muß nur meinem Mann beibringen * wenn jemand anruft, den er nicht kennt* auflegen und nicht antworten !


    Ich wünsche euch viel Erfolg. Vielleicht hat der Spuk mit einem Schreiben eines Rechtsanwalts ja wirklich ein Ende. Zu wünschen wäre es euch ja.

  • Zitat

    .....und wenn jetzt bspw. die Grundgebühr von Juni 2014 noch nicht bezahlt ist, .....


    Wie schon gesagt, wir hatten 2 gleiche Verträge und alles ist gleich gelaufen und bezahlt.
    Doch sie wollten irgendwann seine Sim Karte haben. Meine nicht.


    Ich hatte Ihnen dann geschrieben und mich auf gesetzliche Urteile wie zBsp. hier:

    Zitat

    ....Das Landgericht Kiel hat ein Urteil gefällt, demzufolge es nicht rechtens ist, ein Pfand für Sim-Karten zu erheben. Und damit steht es nicht allein: Auch das Oberlandgericht Schleswig erließ am 03.07.2012 ein Urteil, das besagt, dass eine gebrauchte Sim-Karte wirtschaftlich völlig wertlos sei. Ein pauschalierter Schadensersatz sei ebenfalls unwirksam

    bezogen. Dabei erwähnt das ich mit nächster Post einen Anwalt hinzu ziehe.
    Danach hatte ich von dem Anbieter nichts mehr gehört - bis jetzt unter anscheinend anderem Namen.


    Jedenfalls Danke für die vielen Denkanstöße.
    Jetzt muß ich mal suchen ob ich noch alte Unterlagen habe.
    LG ikke

  • ich vermute stark das es um die simkarten gebühr geht und die jetzt nach langer zeit haben wollen und deine Gesetzes Text oder urteil nicht akzeptiert haben

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  • Das kannst Du ganz gelassen aussitzen...! Ende des Jahres würde ich den Vorgang dann ins Altpapier geben, wenn die Inkassoraketen verraucht sind und kein Mahnbescheid zugestellt wurde.[SIZE=20px]⚖️⚖️[/SIZE]

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    3 Mal editiert, zuletzt von Edebeton ()

  • Wenn es sich um das simkartenpfand handelt werden die keine Chance vor Gericht haben. Es gibt unternehmen die kaufen Forderungen pauschal auf und versuchen diese einzutreiben. Der Mobilfunkanbieter erhält dann wenigstens noch einen kleinen Teil der Summe. Es gibt nicht wenige die aus Angst oder Druck zahlen.

  • Bevor man das aussitzt, sollte man aber zumindest mal fragen, was sie genau wollen. Wenn es der Pfand ist, kann man sich zurücklehnen. Kann ja aber auch was anderes sein, fragen sollte man zumindest mal.

  • Eine ungepflegte Forderung kann ich nach spätestens 6 Wochen verbrennen, das Wissen auch die Telko´s, deswegen begnügen die sich mit den Erlösen aus der massenhaften Forderungsabtretung.
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    Da noch hinterher zu schreiben, ist m. M. wie Taubenfüttern. [SIZE=20px]✌️✌️[/SIZE]

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  • Guten Morgen,


    die Katze ist vom Eis.
    Es ist Talkline und sie wollen tatsächlich noch immer die
    Pfandgebühr für die Sim-Karte.
    Obwohl das OLG Schleswig-Holstein am 03.07.2012 entschieden hat, dass die Pfandregelung in den AGBs für die SIM Karte nach Vertragsende rechtsunwirksam / unzulässig ist.


    Der Vertrag war von 2008 und war zum 31.Dez.2013 gekündigt.
    Bloß gut habe ich das Schreiben von Talkline noch.
    Waren 2 Verträge. 1x für meinen Mann, 1x für mich.
    Zum gleichen Termin abgeschlossen und gleichzeitig gekündigt.
    Bei mir war seit dem Ruhe, bei meinen Mann versuchen Sie es immer wieder.


    Inzwischen wollen sie 180,00 Eu haben.
    Was ich komisch finde, das die Kündigung zum 31.12.2013 erfolgt ist und bestätigt.
    Das aber die 1. Forderung ( nach neuester Aufstellung ohne Rechnungsnachweis)
    am 6.5.2014 beginnt, am 31.12.2014 endet, am 30.6.2015 wieder auflebt bis
    dann im März 2017 das 1. Schriftstück vom Inkassounternehmen auftaucht,
    die nun auch eine Aufstellung angeblicher offener Rechnungen auflisten.
    Eine Kopie des Kundenauftrages ist angehängt.


    Darauf ist genau zu lesen: Rechnungsform - nur Papierrechnung mit Einzelverbindungsnachweis.
    Nach der Kündigung ist aber keine mehr gekommen.


    Nun muß ich wohl doch zum Anwalt.
    Hat noch jemand eine Idee ?
    LG Christa

  • Wenn ein Schreiben mit Verweis auf die Ungültigkeit des Simkartenpfands nichts bringt und weiter auf die Zahlung beharrt wird, hilft wohl wirklich nur noch ein Rechtsbeistand.


    Urteile dazu, dass der Simkartenpfand ungültig ist, gabs ja einige...


    simkartenpfand Suchergebnisse

  • Ich würde sicherlich keinen Anwalt einschalten, falls er dir zusätzliche Kosten verursacht, denn du bist klar im Recht!


    Ich würde ein Schreiben mit Verweis auf dem Urteil und dem ganzen Sachverhalt und vorab klarstellen, dass du einer gerichtliche Auseinandersetzung gelassen entgegensiehst. Sollten Sie dann noch einen Mahnbescheid schicken, diesem widersprechen.


    Solche Inkasso-Firmen gehen kein großes Risiko ein, sie kaufen auch "zweifelhafte Forderungen" für ein paar Euro auf und versuchen die Leute und Druck zu setzen. In deinem Fall gibt es kein Froderung, da diese nicht rechtens war. Denke wäre sie sogar Rechtens, ist sie sogar verjährt, du hattest seit der Kündigung nichts mehr bekommen.

  • Danke Dir. Werde nochmal die alten Kündigungsbestätigungen und was ich noch habe kopieren und mit Anschreiben an das Inkassounternehmen schicken.
    Werde auf Verbraucherzentrale und Anwalt höflich hinweisen :-)) und auf *erledigt* hoffen.
    LG Christa

  • Danke Dir. Werde nochmal die alten Kündigungsbestätigungen und was ich noch habe kopieren und mit Anschreiben an das Inkassounternehmen schicken... und auf *erledigt* hoffen.
    LG Christa


    Davon geh ich auch aus, die Nummer geht 100% für Das Inkasso nach hinten los.


    [SIZE=20px]✌️✌️Ede[/SIZE]

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    Zitat

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  • Heute kam mal wieder spärliche Post vom Inkasso-Unternehmen.
    Sie brauchen noch Zeit zum prüfen....... :-))


    Ich hatte mit letztem Schreiben angezeigt, das ich nicht mehr auf die ungerechtfertigte
    Forderung antworten werde und es an einen Rechtsanwalt übergeben werde, falls die Forderung aufrechterhalten werden sollte. Meine Rechtsschutzversicherung hat mir eine
    Empfehlung gegeben.


    Seid dem *prüfen* Sie schon etwas länger.

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