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ich habe meinen vertrag bei sparhandy fristgemäß gekündigt.

  • woelfin2411
  • 28. Mai 2017 um 22:06
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1. offizieller Beitrag
  • woelfin2411
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    • 28. Mai 2017 um 22:06
    • #1

    da otelo da auch mit von der Party ist, habe ich die kündigung an beide geschickt auch nochmal
    per einschreiben rückschein..
    meine rufnummerportierung habe ich nochmal extra gekündigt.
    otelo sagte mir, das sie noch eine interne kündigung von sparhandy brauchen. sparhandy behauptet, sie hätten diese interne kündigung an otelo gesendet. ich habe heute eine mail an beide geschickt. trotzden erhielt ich simkarte von otelo, die ich per einschreiben rückschein
    zürücksandte.
    es wird auf meinem puckel ausgetragen.

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  • prepaid.
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    • 29. Mai 2017 um 10:32
    • Offizieller Beitrag
    • #2

    Hallo

    Kannst du bitte mal genauer erklären worum es geht? Hast du evtl. einen Vertrag abgeschlossen und wolltest den jetzt widerrufen?

    Wenn man einen Mobilfunkvertrag abschließt, bekommt man mit Sicherheit per Mail die Widerufsbelehrungen geschickt, in denen ganau steht wie man sich bei einem Wideruf zu verhalten hat. Innerhalb 14 Tage muss man widerrufen, in dem Fall wohl an Sparhandy.

    Gruß prepaid.

    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten.

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  • Kirschpudding
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    • 29. Mai 2017 um 11:26
    • #3

    Ja, klingt für mich so, als würde es sich um einen Widerruf handeln...

    Bei sowas immer aufpassen und die Fachtermini korrekt verwenden. Ein Widerruf ist nicht das gleiche wie eine Kündigung.

    Widerruf = Auflösung des kurz zuvor geschlossenen Vertrages binnen 14 Tagen
    Kündigung = Fristgerechte Auflösung des Vertrages zum Ende der Laufzeit

    Gut möglich, dass du nicht ordnungsgemäß widerrufen, sondern "nur" gekündigt hast...
    In der Regel verstehen die Anbieter eine Kündigung binnen 14 Tagen nach Buchung zwar als Widerruf, aber das muss nicht zwingend so sein.

    lg Kirschpudding 8)

    Unser Newsbereich: Mobilfunk, Handy, DSL & Festnetz News

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    • 30. Mai 2017 um 23:58
    • #4
    Zitat von prepaid.

    Hallo

    Kannst du bitte mal genauer erklären worum es geht? Hast du evtl. einen Vertrag abgeschlossen und wolltest den jetzt widerrufen?

    Wenn man einen Mobilfunkvertrag abschließt, bekommt man mit Sicherheit per Mail die Widerufsbelehrungen geschickt, in denen ganau steht wie man sich bei einem Wideruf zu verhalten hat. Innerhalb 14 Tage muss man widerrufen, in dem Fall wohl an Sparhandy.

    Gruß prepaid.


    ja ich wollte den vertag mit portierung widerrufen

    Zitat von Kirschpudding

    Ja, klingt für mich so, als würde es sich um einen Widerruf handeln...

    Bei sowas immer aufpassen und die Fachtermini korrekt verwenden. Ein Widerruf ist nicht das gleiche wie eine Kündigung.

    Widerruf = Auflösung des kurz zuvor geschlossenen Vertrages binnen 14 Tagen
    Kündigung = Fristgerechte Auflösung des Vertrages zum Ende der Laufzeit

    Gut möglich, dass du nicht ordnungsgemäß widerrufen, sondern "nur" gekündigt hast...
    In der Regel verstehen die Anbieter eine Kündigung binnen 14 Tagen nach Buchung zwar als Widerruf, aber das muss nicht zwingend so sein.


    ich habe das wort widerruf stornierung benutzt, denn ich kenn e den unterschied zwische n kündigung und widerruf

    3 Mal editiert, zuletzt von prepaid. (31. Mai 2017 um 09:24)

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  • prepaid.
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    • 31. Mai 2017 um 09:31
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    • #5

    Das sind aber jetzt 3 verschiedene Dinge! Stornierung, Kündigung und Widerruf! Stornieren kann ihn der Anbieter. Du musst den Vertrag innerhalb 14 Tagen widerrufen, wenn du dich anders entscheidest!

    In so einem Schreiben muss ungefähr stehen: Hiermit widerufe ich meinen abgeschlossenen Mobilfunkvertrag mit der Rufnummer 01xx/xxxxxxxx. Bitte bestätigen sie mir den Eingang dieses Schreibens schriftlich! Das ganze schickt man per Einschreiben mit Rückschein ab.

    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten.

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    • 31. Mai 2017 um 12:59
    • #6

    ich habe alles fristgerecht widerrufen

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    • 31. Mai 2017 um 13:05
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    • #7

    Hast du es genau so gemacht, wie ich es beschrieben habe?

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    • 4. Juni 2017 um 12:55
    • #8

    ja, ich habe es richtig gemacht

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    • 4. Juni 2017 um 15:56
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    • #9

    Dann ist doch alles Ok.

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  • Richard
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    • 23. Juni 2017 um 11:50
    • #10

    Ich hatte einen Wideruf fristgerecht eingereicht habe auch die Bestätigung von Sparhandy bekommen. Das Paket sollte ich zurück gehen lassen was ich auch getan habe. Die Verträge hatte ich auch nicht unterschrieben da es ja ein Widerruf war. Jetzt hatte ich eine Erstlastschrift abgebucht bekommen und hatte Sparhandy am Donnerstag eine E-Mail geschrieben bis jetzt noch keine Antwort bekommen. Ich hatte seit 2 Jahren wo ich von 1&1 zu Sparhandy gewechselt bin meine Verträge immer eingehalten und jetzt das. Sollte ich bis Montag keine Antwort erhalten geht die Sache zum Anwalt alle 3 Verträge werden gekündigt und ich suche mir einen anderen Mobilfunkhändler. Denn einfach das Konto belasten ohne das der Vertrag unterschrieben ist das ist schon der Hammer.

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  • Kirschpudding
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    • 23. Juni 2017 um 13:04
    • #11
    Zitat

    Denn einfach das Konto belasten ohne das der Vertrag unterschrieben ist das ist schon der Hammer.

    Das ist leider kein Argument, um einen Vertrag anzufechten.
    Eine Gesetzmäßigkeit, dass Verträge nur mit Unterschrift gültig sind, gibt es nicht. Das BGB lässt dahingehend Formfreiheit.
    Das heißt, Verträge sind auch mündlich gültig - eine Unterschrift ist nicht notwendig, auch nicht bei Mobilfunkverträgen.
    Allerdings erleichtert es natürlich die Beweisbarkeit, weswegen viele Unternehmen dann doch mit der Unterschrift arbeiten ;)

    Ansonsten mal ein Beispiel eine mündlichen Vertrages: Der Besuch beim Bäcker und die Bestellung von 5 Doppelten. Wenn du die Verkäuferin darum bittest, sie dir deine Bestellung rüber reicht und du sie bezahlst, ist das ein mündlicher Kaufvertrag. Da unterschreibst du ja auch nichts ;)
    Ein Vertrag kommt zustande, wenn beide Parteien zusammenpassende Willenserklärungen abgeben haben. Im Brötchen-Fall: Du möchtest Brötchen gegen Summe x kaufen, die Bäckersfrau gibt die die Brötchen gegen Summe x.
    Daraus folgt die Pflicht der Bäckerin, dir die Brötchen auszuhändigen und deine Pflicht, den vereinbarten Kaufpreis zu bezahlen und die Brötchen anzunehmen.
    Eine Unterschrift bedarf es dafür allerdings nicht...

    Da ein Mobilfunkvertrag de Facto auch nur ein Kaufvertrag (hier über die Zuverfügunstellung bestimmter Leistungen gegen ein Entgelt) ist, ist der auch dann gültig, wenn er mündlich geschlossen wurde.

    Das Argument, dass du nicht unterschrieben hast, zählt hier also nicht, da es diese Pflicht nicht gibt. Sparhandy muss im Zweifel nur beweisen, dass du die Willenserklärung "Ja, ich möchte diesen Vertrag zu Konditionen x kaufen" auch abgeben hast....
    Gleichwohl greift in deinem Fall aber das Widerrufsrecht und das steht dir zu. Sofern du den Widerruf fristgerecht eingereicht hast, muss Sparhandy den auch akzeptieren. Darauf solltes du aufbauen - aber das wird dir ein Fachmann dann ebenso sagen.

    lg Kirschpudding 8)

    Unser Newsbereich: Mobilfunk, Handy, DSL & Festnetz News

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  • Richard
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    • 23. Juni 2017 um 13:19
    • #12
    Zitat von Kirschpudding

    Das ist leider kein Argument, um einen Vertrag anzufechten.
    Eine Gesetzmäßigkeit, dass Verträge nur mit Unterschrift gültig sind, gibt es nicht. Das BGB lässt dahingehend Formfreiheit.
    Das heißt, Verträge sind auch mündlich gültig - eine Unterschrift ist nicht notwendig, auch nicht bei Mobilfunkverträgen.
    Allerdings erleichtert es natürlich die Beweisbarkeit, weswegen viele Unternehmen dann doch mit der Unterschrift arbeiten ;)

    Ansonsten mal ein Beispiel eine mündlichen Vertrages: Der Besuch beim Bäcker und die Bestellung von 5 Doppelten. Wenn du die Verkäuferin darum bittest, sie dir deine Bestellung rüber reicht und du sie bezahlst, ist das ein mündlicher Kaufvertrag. Da unterschreibst du ja auch nichts ;)
    Ein Vertrag kommt zustande, wenn beide Parteien zusammenpassende Willenserklärungen abgeben haben. Im Brötchen-Fall: Du möchtest Brötchen gegen Summe x kaufen, die Bäckersfrau gibt die die Brötchen gegen Summe x.
    Daraus folgt die Pflicht der Bäckerin, dir die Brötchen auszuhändigen und deine Pflicht, den vereinbarten Kaufpreis zu bezahlen und die Brötchen anzunehmen.
    Eine Unterschrift bedarf es dafür allerdings nicht...

    Da ein Mobilfunkvertrag de Facto auch nur ein Kaufvertrag (hier über die Zuverfügunstellung bestimmter Leistungen gegen ein Entgelt) ist, ist der auch dann gültig, wenn er mündlich geschlossen wurde.

    Das Argument, dass du nicht unterschrieben hast, zählt hier also nicht, da es diese Pflicht nicht gibt. Sparhandy muss im Zweifel nur beweisen, dass du die Willenserklärung "Ja, ich möchte diesen Vertrag zu Konditionen x kaufen" auch abgeben hast....
    Gleichwohl greift in deinem Fall aber das Widerrufsrecht und das steht dir zu. Sofern du den Widerruf fristgerecht eingereicht hast, muss Sparhandy den auch akzeptieren. Darauf solltes du aufbauen - aber das wird dir ein Fachmann dann ebenso sagen.

    Alles anzeigen

    Dieses Schreiben habe ich bekommen gleich nach dem Widerruf nur bin ich etwas sauer das dann trotzdem Geld abgebucht wurde wie geschrieben hatte ich bei der Sim und bei dem Handy die Annahme verweigert.

    Sehr geehrter Herr xxxxxx ,
    wir haben Ihren Widerruf erhalten und bedauern sehr, dass Sie kein Interesse mehr an Ihrem neuen Sparhandy-günstigen Mobilfunkvertrag haben.

    Falls unser Paket an Sie noch unterwegs ist, verweigern Sie bitte die Annahme.

    Sollten Sie unsere Lieferung aber bereits angenommen haben, schicken Sie das Paket bitte innerhalb der kommenden 14 Tage wieder zurück. Andernfalls werden wir Ihnen den vollen Wert Ihres Sparhandys (oder Tablets) in Rechnung stellen müssen, abzüglich der möglicherweise von Ihnen bereits gezahlten Zuzahlung.

    Bei der Rücksendung helfen wir Ihnen: Wählen Sie unter
    https://www.sparhandy.de/rücksendung
    den Link "RETOUREN ganz einfach!" und folgen Sie den Anweisungen. Ihr Sparhandy-Vorteil: Das Porto übernehmen wir für Sie und Sie können den Weg Ihrer Rücksendung online verfolgen.

    Ihr Mobilfunkanbieter wird Ihnen die Stornierung Ihres Vertrages bestätigen. Die Bearbeitung dort kann bis zu acht Wochen in Anspruch nehmen. Möglicherweise wird Ihr Provider währenddessen Rechnungsbeträge abbuchen, die er Ihnen nach abschließender Bearbeitung aber wieder erstatten wird.

    Falls Sie die Mitnahme Ihrer bestehenden Rufnummer beauftragt hatten und diese jetzt trotz Ihres Widerrufes weiternutzen möchten, ist möglicherweise eine kostenpflichtige Rückportierung zu Ihrem alten Anbieter nötig. Bitte kontaktieren Sie dafür Ihren alten Anbieter.

    Um Verzögerungen zu verhindern, bitten wir Sie Ihren Mobilfunkvertrag nach erfolgtem Widerruf nicht weiter zu nutzen. Mit der Widerrufserklärung geben Sie zu verstehen, dass Sie nicht mehr an den Leistungen des Mobilfunkvertrags interessiert sind. Entsprechend kann der Mobilfunkanbieter davon ausgehen, dass die Nutzung umgehend eingestellt wird.

    Auch, wenn es diesmal nicht gepasst hat: Wir würden wir uns trotzdem sehr freuen, Sie in Zukunft wieder als unseren Kunden begrüßen zu dürfen. Unser Tipp: Mit unserem Newsletter verpassen Sie keinen unserer Top-Deals. Melden Sie sich hier an: https://www.sparhandy.de/service-newsletter.html
    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Sparhandy Team

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    • 23. Juni 2017 um 14:30
    • #13

    Und der eine Absatz in der Mitte könnte nicht die Ursache deines Problems sein? Also der hier:

    "Ihr Mobilfunkanbieter wird Ihnen die Stornierung Ihres Vertrages bestätigen. Die Bearbeitung dort kann bis zu acht Wochen in Anspruch nehmen. Möglicherweise wird Ihr Provider währenddessen Rechnungsbeträge abbuchen, die er Ihnen nach abschließender Bearbeitung aber wieder erstatten wird."

    lg Kirschpudding 8)

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  • Richard
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    • 23. Juni 2017 um 15:15
    • #14

    Kann schon sein aber wenn man etwas abgebucht bekommt wird man schon etwas sauer man hat ja nicht nur Höhenflüge gehabt bei den Mobilvertragshändler.

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  • Kirschpudding
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    • 24. Juni 2017 um 11:37
    • #15

    Naja, aber warten musst du trotzdem bis das bearbeitet ist.

    Zwischen "Wir brauchen etwas, um Ihren Widerruf zu bearbeiten" und "Wir akzeptieren Ihren Widerruf nicht" besteht ein Unterschied. Du bist ja bei weitem nicht der einzige Kunde, die System arbeiten auch nicht mit einem Fingerschnippen und eine Rückabwicklung dauert nun einmal etwas.

    Keine Ahnung, aber für mich ist das logisch, dass da einige Zeit ins Land geht, bis alles wieder im alten Status Quo ist. Wer damit nicht leben kann, der sollte sich vorher überlegen, wo er was bucht.

    lg Kirschpudding 8)

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