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Gibt es Memory-Effekt bei Sony Xperia X?

  • Biffle
  • 25. November 2017 um 09:26
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    • 28. November 2017 um 15:02
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    • #21

    Das ein Android-Smartphone aufgrund der vom Hersteller zur Verfügung gestellten Firmware überhaupt nicht mehr funktioniert, halte ich für unwahrscheinlich. Allerdings kommt es oft vor, das Updates zur Behebung von kleinen Fehlern nachfolgen. So etwas würden die Medien aufgreifen und sich unzählige Besitzer des Gerätes in entsprechenden Foren melden. Ein Test innerhalb 14 Tagen sollte mit Vorsicht zu genießen sein-einige Anbieter "verbieten" den Gebrauch einer SIMkarte. Deshalb nur ohne SIM verwenden und nach dem Test alles wieder auf die Werkseinstellung zurücksetzen.


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    • 28. November 2017 um 15:19
    • #22
    Zitat

    Ein Test innerhalb 14 Tagen sollte mit Vorsicht zu genießen sein-einige Anbieter "verbieten" den Gebrauch einer SIMkarte.


    Mit Vorsicht? Wehalb? Warum ist SIM-Nutzung verboten? Ist denn ein sinnvoller Test ohne SIM überhaupt möglich?

    Zitat

    Deshalb nur ohne SIM verwenden und nach dem Test alles wieder auf die Werkseinstellung zurücksetzen.


    Sind dann nicht auch die eventuell vorhandenen Rückstände der Nutzung einer SIM-Karte beseitigt? Nehme an, eine Nutzung ließe sich bestimmt dennoch feststellen, aber der Auslieferungszustand müßte durch zurücksetzen ja bestimmt wieder hergestellt sein, oder nicht?

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    • 28. November 2017 um 16:45
    • #23

    Widerrufsrecht hat man nur bei Online-, Telefon- und Haustürgeschäften - nicht in einem Laden vor Ort.

    Widerrufsrecht heißt im Grunde nur, dass du einen Artikel so testen kannst, wie du es auch im Laden gekonnt hättest. 2 Wochen nutzen und dann zurückschicken ist da also nicht wirklich abgedeckt ;)

    Sprich, du kannst ein online bestelltes Gerät auspacken, mal kurz anschalten und halt in diesem Rahmen testen. Simkarte reinpacken und damit tagelang telefonieren nicht.

    Es kann natürlich sein, dass der Händler das am Ende nicht so ernst sieht, aber grad die Mobilfunkanbieter haben da zum Teil auch Vorgaben, was unter "testen" fällt. Bspw. nicht länger als 5 Minuten telefonieren - und ja, das kann man prüfen.

    Du kannst ein Smartphone natürlich auch 2 Wochen voll nutzen und dann trotzdem zurückschicken - den Widerruf kannst du trotzdem vornehmen. Im Zweifel darf der Händler aber eine Rechnung schreiben, wenn die (Ab)nutzung zu stark ist. Dir dafr also der Wertverlust in Rechnung gestellt werden. Und Wertverlust hat man immer, wenn das Gerät nicht mehr neu ist... Ein Smartphone, mit dem tagelang telefoniert wurde, ist das ja nicht mehr ;)

    Zitat

    Sind dann nicht auch die eventuell vorhandenen Rückstände der Nutzung einer SIM-Karte beseitigt? Nehme an, eine Nutzung ließe sich bestimmt dennoch feststellen, aber der Auslieferungszustand müßte durch zurücksetzen ja bestimmt wieder hergestellt sein, oder nicht?

    Wie gesagt, lässt sich im Zweifel nachprüfen. Sieht man vielen Geräten auch an, ob sie nur mal kurz ausgepackt oder eben tagelang richtig genutzt wurden...

    lg Kirschpudding 8)

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    • 28. November 2017 um 16:53
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    • #24

    ich hatte das problem bei einem kauf im mediamarkt-allerdings wurde mir zuvor auf nachfrage mitgeteilt,das bei gebrauch einer simkarte das handy als"gebraucht"angesehen wird.


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    • 28. November 2017 um 16:56
    • #25

    Kommt am Ende stark darauf an, wie der Händler das definiert. Streng genommen ist "Prüfen wie im Laden" maximal auspacken und ggf. anschalten (Und selbst das nicht unbedingt, weil man ja auch das nicht mit jedem Gerät in jedem Laden kann).

    lg Kirschpudding 8)

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    • 28. November 2017 um 19:27
    • #26

    Wußte in der Tat nicht, daß unter "Widerrufsrecht" derartiges verstanden wird, also etwa "testen wie im Laden", höre immer nur, wie etwa bei Klamotten verfahren wird, die getragen werden wie eigene, dann aber ohne Probleme und Kosten (für den Kunden zurückgeschickt werden.

    Ist ja bestimmt auch sehr stark von der Art des Artikels abhängig, der gestestet wird innerhalb des Widerrufrechtes, etwa bei Hifi-Geräten, einem Fernseher wird man Gebrauchsspuren, außer an der Fernbedienung, bestimmt nicht erkennen können bei normaler Nutzung.

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    • 29. November 2017 um 12:55
    • #27
    Zitat

    höre immer nur, wie etwa bei Klamotten verfahren wird, die getragen werden wie eigene, dann aber ohne Probleme und Kosten (für den Kunden zurückgeschickt werden.

    Das nennt sich dann Kulanz :D

    Es steht den Händlern natürlich frei wie streng die das Widerrufsrecht auslegen. Beim Thema "Klamotten tragen und dann trotzdem zurückschicken" kann aber genauso wie beim "Handy 2 Wochen nutzen und dann zurückschicken" im Zweifel auch mal eine Rechnung kommen... Kommt meist nicht, wenn das aber zu viele so machen, wirkt sich das trotzdem aus. Beispielsweise in höheren Preisen, da tragen dann halt einfach alle die Kosten, die durch solche Assi-Kunden entstehen...

    Das Zurückgeben von Klamotten oder sonstigem im Laden ist auch nur Kulanz. Ladengeschäfte fallen nicht unter das Widerrufsrecht, müssen eine Rückgabe also nicht anbieten. Können es aber natürlich, wenn sie es wollen.

    Zitat

    Ist ja bestimmt auch sehr stark von der Art des Artikels abhängig, der gestestet wird innerhalb des Widerrufrechtes, etwa bei Hifi-Geräten, einem Fernseher wird man Gebrauchsspuren, außer an der Fernbedienung, bestimmt nicht erkennen können bei normaler Nutzung.

    Kommt drauf an, bei Elektrogeräten lässt sich häufig auslesen, wie sie verwendet wurden... Wenn die Händler wollen, bekommen die sowas also meist raus. Ist halt nur meist viel Aufwand, deswegen sparen sich das viele. Wird dann als 2. Wahl oder Marketplace Deal oder sonstwas verkauft.

    lg Kirschpudding 8)

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    • 29. November 2017 um 13:14
    • #28

    Ja, stimmt natürlich, die Betriebsdauer / Logdateien oder ähnliches eines (elektrischen) Gerätes sind ja heutzutage wohl üblich, Grundlage, müßten eigentlich leicht auszulesen / festzustellen sein.

    Innherlab des Widerrufrechtes kann man also ein bestelltes Produkt (abgesehen wohl von einwandfreien Lebensmitteln und extra für einen Kunden angefertigte und / oder auf dessen Wunsch veränderte Produkte, etwa zugeschnittene Stoffe, Maßanfertigungen) innerhalb von 14 Tagen ausprobieren, wie man das bei einem gleichen oder ähnlichen Produkt in einem Laden machen könnte / würde. Gibt es eigentlich noch die Regelung, daß bis 40 € (oder war es ab 40 €) der Kunde die Kosten für die Rücksendung (nur die Kosten für den Versandt oder eventuell noch weitere?) zahlen muß?

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    • 29. November 2017 um 15:08
    • #29

    Ich zitiere dafür mal aus einem unserer Artikel:


    Neu ist hingegen, dass die Rücksendekosten nicht mehr automatisch vom Verkäufer getragen werden. Bisher galt in Deutschland die Regelung, dass Rücksendekosten für Porto und Versand ab einem Warenwert von 40 Euro vom Verkäufer getragen werden mussten. Ab sofort können diese Kosten auf den Käufer abgewälzt werden, auch dann, wenn der Wert der zurückgesendeten Ware 40 Euro überschreitet. Verkäufer können zwar auch weiterhin einen kostenlosen Rückversand anbieten, tun dies jedoch aus reiner Kulanz und nicht aus rechtlicher Verpflichtung.

    Quelle: EU-Widerrufsrecht: Novellierung in Kraft getreten › Mobilfunk-Talk.de - News

    lg Kirschpudding 8)

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    • 29. November 2017 um 15:23
    • #30

    Danke für Zitat und Link.

    Besagte Regelung gilt also nicht mehr (hätte ich eigentlich gar nicht gedacht), dafür aber offenbar auch hier wohl sehr oft Kulanz (wie zumindest in einigen oder gar nicht so wenigen Online-Läden geschrieben steht) des Verkäufers, diese Kosten zu zahlen. Dadurch werden diese Läden wohl bevorzugt bei Käufen.

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