Sollte man bei einem Anruf - wie ein Mitarbeiter in einem Telefon- bzw. Tarif- / Netzanbieter-Laden empfahl - bei seinem Provider das von einer Ansage vor einem Gespräch nachgefragte Zulassen der Aufzeichnung des Telefongesprächs zu "Schulungszwecken" verneinen? Oder könnte eine Aufzeichnung auch dazu für den Kunden nützlich sein, tatsächlich getroffene Absprachen des Kunden mit dem Mitarbeiter zu beweisen (in einem Streitfall)?
Wäre das grundsätzlich überhaupt möglich oder sind die Gespräche, die ja - wie es heißt - zur Verwendung von "Schulungen" benutzt werden können sollen den Datensätzen, also dem jeweiligen Kunden, gar nicht zugeordnet (wäre ja für "Schulungszwecke" wohl auch nicht nötig oder vielleicht gar rechtlich nicht zulässig), so dass sie als Beweis gar nicht findbar / verwendbar wären? Aber falls die Zuordnung bestünde würde ja vermutlich das Unternehmen ohnehin keine Beweise gegen einen Mitarbeiter zugänglich machen wollen, könnte ich mir vorstellen.