Ich habe mich 45 Minuten auf dem Flughafen in der Schweiz aufgehalten. Dabei habe ich ca. 8MB versurft.
Laut Winsim kostet das Surfen in der Schweiz 7cent pro 10kB. Damit komme ich auf 60€ (Da ist dann automatisch eine Begrenzung gekommen).
Zugegeben das Stand alles so im Vertrag aber, dass das surfen in der Schweiz so teuer ist hätte ich wirklich nicht erwartet.
Bei O2 direkt hätte ich für das gleiche (8MB) keine 2€ bezahlt.
Ich würde die Rechnung gerne Anfechten
ZitatAuf objektiver Seite müssen Leistung und Gegenleistung in einem „auffälligen Missverhältnis“ zueinander stehen. Ob diese Bedingung erfüllt ist, ist einer umfassenden Würdigung des Einzelfalls zu entnehmen. Ein solches Missverhältnis liegt aber meist vor, wenn der Wert der Gegenleistung den der Leistung um das Doppelte übersteigt. Es ist der Marktwert bei Abschluss des Rechtsgeschäfts zugrunde zu legen.
Das übersteigen um das doppelte wäre hier ja klar gegeben. Ich hab ja das 30fache als bei O2 bezahlt.
Jetzt ist die Frage ob es nach "§ 138 Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher" schon ausreicht, dass es gegen die "guten Sitten" verstößt.
Oder habe ich Pech gehabt und kann die Rechnung nicht anfechten weil keine "Ausbeutung der Zwangslage" vorliegt? (Wobei die deutschen Mobilfunktarife ja schon eine Zwangslage sind )