E-Plus: Keine Rechnungslegung, unplausible Abbuchung, keine Reaktion auf Reklamation

  • AW: E-Plus: Keine Rechnungslegung, unplausible Abbuchung, keine Reaktion auf Reklamat


    hallo @Luki...,


    unter eplus.de kannst du dich doch im bereich "kundenservice" für deinen persönlichen account anmelden.
    dort kannst du dann deine rechnungen einsehen, auf deinen rechner speichern oder auch ausdrucken.


    Das will ich nicht, weil ich zuhause kein Internet habe, sondern nur bei der Arbeit. Außerdem brauche ich die originalen Rechnungen am Jahresende für meinen Arbeitgeber, nicht irgendwelche PDF-Ausdrucke. Und jetzt mal eben zum Nachgucken anmelden will ich mich nicht, weil ich damit wahrscheinlich automatisch in die Online-Rechnung einwilligen würde.


    Gruß, Luki.

  • AW: E-Plus: Keine Rechnungslegung, unplausible Abbuchung, keine Reaktion auf Reklamat


    Aber wenn du die Originale für deinen Arbeitgeber brauchst, hätte dir das aber wirklich schon im April aufallen müssen, oder zumindest Zeitnah danach... ;)

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    Aber wenn du die Originale für deinen Arbeitgeber brauchst, hätte dir das aber wirklich schon im April aufallen müssen, oder zumindest Zeitnah danach... ;)


    Nein, weil ich die erst zum Jahresende abgeben muß.


    Gruß, Luki.

  • AW: E-Plus: Keine Rechnungslegung, unplausible Abbuchung, keine Reaktion auf Reklamat


    Hab nachgeschaut. Tatsächlich steht auf meiner März-Rechnung unten, daß ab April keine Rechnung mehr zugesendet wird, wenn nicht widersprochen wird. Gruß, Luki.


    @Luki, du hast ja bereits in eine onlinerechnung eingewilligt, hast es ja selber geschrieben hier.




    Nachtrag: Ja, ich habe meine Rechnungen nicht jeden Monat im Detail gelesen und es hat mich bisher nicht einmal sonderlich gestört, daß seit April keine Rechnung mehr kam.


    Aber wenn du die Originale für deinen Arbeitgeber brauchst, hätte dir das aber wirklich schon im April aufallen müssen, oder zumindest Zeitnah danach... ;)


    hallo Kirschpudding,


    lies mal bitte das zweite zitat von @Luki :)
    ich persönlich glaub ganz einfach das er sich da in etwas verrant hat das er selber durch unachtsamkeit verschuldet hat.
    das mit dem arbeitgeber schaut nach den ganzen post`s einfach nur nach nicht nachweisbarer hilfargumentation aus, ohne dir @Luki was unterstellen zu wollen.



    man @Luki...,


    da haste dir selber was zum vorwerfen (nicht genaues prüfen deiner rechnung inkl. zusatzinformationen). gibs zu und die ganze (sinnlose) diskusion wird beendet.


    keiner kennt dich hier persönlich, daher darfst einen gemachten fehler auch zugeben ohne vor rotkopp im boden zu versinken:D


    in diesem sinne


    proofman

  • AW: E-Plus: Keine Rechnungslegung, unplausible Abbuchung, keine Reaktion auf Reklamat


    @Luki, du hast ja bereits in eine onlinerechnung eingewilligt, hast es ja selber geschrieben hier.


    Nein, ich habe in nichts eingewilligt. Ich erkläre es gern im Detail:


    Ich habe einen kleingedruckten Hinweis auf einer Rechnung nicht gesehen und nur deshalb nicht gegen eine einseitige, kurzfristige Vertragsänderung seitens E-Plus zu meinem Nachteil widersprochen. Einseitige Vertragsänderungen durch Stillschweigen können aber nur durch *stillschweigende Willenserklärung* oder eine *konkludente Handlung* erfolgen. Beides erfordert ein *schlüssiges Verhalten* des Vertragspartners. Ein schlüssiges Verhalten meinerseits wäre beispielsweise gegeben, wenn ich mich tatsächlich für die Online-Rechnung angemeldet hätte. Dann hätte E-Plus berechtigt davon ausgehen können, daß ich in die Vertragsänderung einwillige. Da ich dies aber nicht getan habe, ist mein Stillschweigen eben keine konkludente Handlung und auch keine Willenserklärung meinerseits. Folglich ist die einseitige Vertragsänderung von E-Plus ungültig und die sind selbstverständlich verpflichtet, mir die fehlenden sowie die künftigen Rechnungen zu liefern.


    Zum Nachteil des Kunden ist diese Vertragsänderung übrigens aus mehreren Gründen: Erstens hat er keine schriftliche Original-Rechnung mehr, die er ggf. für Steuererklärung oder Arbeitgeber braucht. Zweitens entfällt damit eine vertragliche Leistung, ohne daß der Vertrag billiger wird -> der Kostenvorteil verbleibt allein beim Anbieter. Drittens muß der Kunde die Rechnung künftig auf eigene Kosten abrufen und bei Bedarf ausdrucken -> zusätzlicher Kostennachteil für den Kunden. Und viertens hat der Kunde überhaupt keine Rechnung mehr, wenn er keinen regelmäßigen Netzzugang hat.


    lies mal bitte das zweite zitat von @Luki :)
    ich persönlich glaub ganz einfach das er sich da in etwas verrant hat das er selber durch unachtsamkeit verschuldet hat.

    Ich habe mich in überhaupt nichts verrannt. Der Hauptgrund meines Ärgers war und ist, daß der zuletzt abgebuchte Rechnungsbetrag viel zu hoch erscheint und E-Plus es seit nun schon fast 3 Wochen nicht für nötig hält, auf meine Reklamation auch nur zu reagieren. Wenn eine zeitnahe, kompetente Reaktion erfolgt wäre, hätte ich um die fehlenden Rechnungen sicher gar kein Aufhebens gemacht, weil es ja dann auch ohne Rechnungen geklappt hätte. Wenn ich aber sehe, daß die überhaupt nicht reagieren, weiß ich sehr genau, warum es äußerst sinnvoll ist, auf schriftlichen Rechnungen zu bestehen -- weil man ansonsten nämlich der Dumme ist, sobald es Unregelmäßigkeiten gibt.


    da haste dir selber was zum vorwerfen (nicht genaues prüfen deiner rechnung inkl. zusatzinformationen).


    Siehe oben. Eine Rechnung ist eine Rechnung. Und den Rechnungsbetrag darauf muß ich fristgemäß prüfen oder ggf. beanstanden.


    Eine Rechnung ist aber eben kein geeigneter Platz für kleingedruckte *Zusatzinformationen* -- sprich maßgebliche Vertragsänderungen. Denn solche Vertragsänderungen muß ich dort nicht erwarten, schon gar nicht in einem Kasten, in dem sonst immer Werbung steht. Und wenn ich dort solche nicht erwarteten Vertragsänderungen übersehe, bedeutet mein Stillschweigen dazu ganz gewiß keine Einwilligung.


    Wir werden ja sehen, ob E-Plus tatsächlich glaubt, damit im Recht zu sein. Ich wette mal, nicht. Die versuchen es einfach nur und kommen bei den meisten damit durch.


    Gruß, Luki.

  • AW: E-Plus: Keine Rechnungslegung, unplausible Abbuchung, keine Reaktion auf Reklamat



    hallo Kirschpudding,


    lies mal bitte das zweite zitat von @Luki :)
    ich persönlich glaub ganz einfach das er sich da in etwas verrant hat das er selber durch unachtsamkeit verschuldet hat.
    das mit dem arbeitgeber schaut nach den ganzen post`s einfach nur nach nicht nachweisbarer hilfargumentation aus, ohne dir @Luki was unterstellen zu wollen.


    Das hab ich schon gelesen. Aber mal ganz ehrlich, ich hab auch so einige Dokumente, die ich übers Jahr "sammel" und dann geschlossen am Jahresende abgeben muss. Und da merke ich, wenn ich mehrere Monate nichts bekomme... Immerhin fängt man ja im Regelfall auch nicht am 30.12.2010 erst an zu suchen, wo man das nun in den letztzen 12 Monaten hingekramt hat, sondern heftet das gemeinsam ab, ums gleich zur Hand zu haben.


    Also, ich mach das zumindest so... Und da fällt mir auf, wenn von Dokument X plötzlich nix mehr kommt ;)


    Das heißt für mich natürlich, dass die Rechnungen nun entweder doch nicht so wichtig sind, als das es nicht auffällt, dass 7 Monaten keine mehr kam. Oder das die Archivierung wichtiger Sachen, gelinde gesagt, nicht gut organisiert ist. Oder beides... ;)


    Anders kann ich mir nicht erklären, wie angeblich wichtige Dokumente, die einerseits dem Chef übergeben werden müssen und anscheinend auch steuerlich geltend gemacht werden, einfach so 7 Monate nicht kommen - und es überhaupt nicht auffällt...


    Ist ja nicht böse gemeint, aber nach 7 Monaten diese Aufregung mit der Erklärung... Naja, halt ich für Übertrieben, da du dann natürlich auch eine gehörige Mitschuld hast.

  • AW: E-Plus: Keine Rechnungslegung, unplausible Abbuchung, keine Reaktion auf Reklamat


    Meine Güte Luki: die Umstellung auf Online-Rechnung mit dem Hinweis auf der Rechnung ist rechtlich nicht zu beanstanden! Ob dir das nun passt oder nicht, ist vollkommen egal. Hätteste richtig drauf geguckt hätteste damals die kostenfreie Rufnummer gesehen und dem widersprechen können. Aber nun zu sagen E-Plus sei schuld ist echt das Letzte, sorry.

    Und das du kein Internet hast interessiert auch keinen ... Scheinbar schreibste deine Foreneinträge vom Betriebscomputer - dann kannste dir da auch die Rechnungen drucken (die im übrigen genauso aussieht wie die versendete!). Geh doch endlich zum Anwalt und frag wie die rechtliche Lage aussieht. Wenn er Ahnung hat (was die Umstellung betrifft), schickt er dich wieder nach Hause!

  • AW: E-Plus: Keine Rechnungslegung, unplausible Abbuchung, keine Reaktion auf Reklamat


    Möchte mich mal an dieser Stelle in die Diskussion mit einschalten:


    @ Luki,


    Fakt ist, wie hier bereits von einem E-Plus Mitarbeiter (xkaaay) bereits geschrieben wurde, hast Du Deine Rechnungen nicht im einzelnen kontrolliert und den Passus überlesen das ab dem Datum X Deine Papierrechnung auf Onlinerechnung umgestellt wird.


    Fakt ist, Du hast als Vertragskunde jederzeit die Möglichkeit kostenlos bei Deinem Provider anzurufen und die Dinge auch per Telefon klären zu können. Das Argument "Ich hab keine Lust so lange in der Warteschleife zu bleiben" zählt für mich nicht, da Du Dich hier aufregst es geht ja schließlich um Dein Geld, weil Du Dir Deine Rechnungen nicht erklären kannst.


    Dann nehme ich doch lieber die paar Minuten Wartezeit in der Warteschlange auf mich und hab die Sache ganz schnell aus der Welt geschafft oder geklärt.


    Fakt ist, das die Onlinerechnungen im PDF Format beim Finanzamt zur Absetzung bei der Steuer genauso gültig sind wie die normalen Papierrechnungen, da sich diese in keinster Weise unterscheiden.


    Fakt ist, Dein Arbeitgeber zahlt Dir die Telefonrechnung am Ende des Jahres,
    da Du diese bei ihm vorlegen mußt, wo ist denn also das Problem sich am Arbeitsplatz einen Onlinezugang zu holen um die monatlichen Rechnungen direkt am Arbeitsplatz auszudrucken?


    Das Du bei Dir zu Hause keinen Onlinezugang hast, dafür kann weder E-Plus noch sonst jemand was dafür.
    Evtl. solltest Du dann mal darüber nachdenken Dir einen Onlinezugang zu holen, da in der heutigen Zeit fast alles auf Online umgestellt wird und Du früher oder später eh nicht drum rum kommst, Dir dann einen Onlinezugang zuzulegen.


    Und was das Thema mit dem User betrifft, der angeblich eine Klage gegen E-Plus gewonnen hätte, so hat sich dieser seit der Themenerstellung nicht mehr eingeloggt und das Thema so auch nicht weiter verfolgt, ergo diente der Beitrag nur zum Dampf ablassen.

  • AW: E-Plus: Keine Rechnungslegung, unplausible Abbuchung, keine Reaktion auf Reklamat


    Meine Güte Luki: die Umstellung auf Online-Rechnung mit dem Hinweis auf der Rechnung ist rechtlich nicht zu beanstanden!


    Weil du das hier behauptest oder wie?


    Es ist eben nicht ok, daß E-Plus den laufenden Vertrag ändert und ich irgendwo anrufen muß, um das rechtzeitig zu verhindern. Den Nachweis werde ich hier gern erbringen, sobald die Sache geklärt ist.


    Ganz unabhängig davon ist zu beanstanden, daß auf Rechnungsreklamationen mehrere Wochen nicht reagiert wird. Oder findest das auch ok? Wie wärs, wenn du dich mehr um echten Support kümmerst, anstatt hier Schadensbegrenzung im Sinne von E-Plus zu versuchen?



    Luki.

  • AW: E-Plus: Keine Rechnungslegung, unplausible Abbuchung, keine Reaktion auf Reklamat


    @ Luki,


    auf Beleidigungen jeglicher Art wollen wir lieber verzichten, habe daher Deinen Beitrag editiert und den letzten Absatz entfernt.


    Und nur weil Du Deine Onlinerechnungen nicht einsehen kannst / willst, heißt es nicht das E-Plus auch gleich Deinen Vertrag geändert hat.


    Kläre dann bitte erstmal entweder mit Hilfe eines Onlinezugangs oder mittels Telefongesprächs ob Dein Vertrag überhaupt geändert wurde, bevor Du hier Behauptungen aufstellst, die Du momentan nicht beweisen kannst.

  • AW: E-Plus: Keine Rechnungslegung, unplausible Abbuchung, keine Reaktion auf Reklamat



    Fakt ist, wie hier bereits von einem E-Plus Mitarbeiter (xkaaay) bereits geschrieben wurde, hast Du Deine Rechnungen nicht im einzelnen kontrolliert und den Passus überlesen das ab dem Datum X Deine Papierrechnung auf Onlinerechnung umgestellt wird.


    Ja, den hab ich überlesen, wie ich schrieb. Ich schrieb aber auch, daß ein kleiner Hinweis auf einer Rechnung nicht ausreicht, um den Vertrag in dieser Form zu meinem Nachteil zu ändern.



    Fakt ist, Du hast als Vertragskunde jederzeit die Möglichkeit kostenlos bei Deinem Provider anzurufen und die Dinge auch per Telefon klären zu können. Das Argument "Ich hab keine Lust so lange in der Warteschleife zu bleiben" zählt für mich nicht, da Du Dich hier aufregst es geht ja schließlich um Dein Geld, weil Du Dir Deine Rechnungen nicht erklären kannst.


    Ich habe es mehrfach vergeblich versucht und ich habe nicht die Zeit und Gelegenheit, dort dauernd vergeblich anzurufen. Außerdem habe ich mich bewußt für einen anderen offiziell angepriesenen Supportkanal entschieden -- nämlich das Kontaktformular + Mailadresse. Ich bin doch als Kunde nicht verpflichtet, meine Zeit damit zu verplempern, immer wieder alle möglichen Supportkanäle auszuprobieren, bis E-Plus endlich irgendwann einmal reagiert! Ich habe mich übrigens u.a. für die Formularvariante entschieden, damit ich später bei Bedarf eine schriftliche Gedächtnisstütze + Nachweis darüber habe. An Supporttelefonen wird viel erzählt und versprochen, nur daß es hinterher nicht belegbar ist. Selbst schon mehrfach erlebt.



    Fakt ist, das die Onlinerechnungen im PDF Format beim Finanzamt zur Absetzung bei der Steuer genauso gültig sind wie die normalen Papierrechnungen, da sich diese in keinster Weise unterscheiden.


    Nein, sind sie nicht. Weil sie nicht einmal vernünftig elektronisch signiert sind. Ein solches PDF kann jeder basteln oder verfälschen. Daß viele Finanzämter diese Ausdrucke trotzdem anerkennen, machen die aus Kulanz. Im Falle einer Betriebs-oder Steuerprüfung ist man verpflichtet, diese Rechnungen konkret zu belegen, entweder durch die Originale oder zum Beispiel durch zusätzliche Kontoauszüge. Diese Beweislast lagert E-Plus nun einfach auf den Kunden aus. Wenn auch noch die Hausbank auf die Idee kommt, nur noch Online-Kontoauszüge auszuliefern, wird der Aufwand für den Kunden noch größer. Außerdem bürdet E-Plus die Druckkosten für die Rechnungen dem Kunden auf.



    wo ist denn also das Problem sich am Arbeitsplatz einen Onlinezugang zu holen um die monatlichen Rechnungen direkt am Arbeitsplatz auszudrucken?


    Das geht nicht so einfach und ich will das auch nicht -- aus verschiedenen Gründen, die ich hier jetzt im Detail nicht darlegen will. Es fängt schon da an, daß ich über die Rechner meines AG keine Kontrolle habe und ich mich deshlab von da auch nicht in irgendwelche sensiblen, privaten Accounts einloggen möchte. Ich muß das auch nicht im Detail begründen, warum ich die Rechnungen benötige, auch nicht E-Plus gegenüber. Ich habe einen Tarif, der schriftliche Rechnungen bietet, weil ich diese Rechnungen will und brauche. Thats it.



    Das Du bei Dir zu Hause keinen Onlinezugang hast, dafür kann weder E-Plus noch sonst jemand was dafür.
    Evtl. solltest Du dann mal darüber nachdenken Dir einen Onlinezugang zu holen, da in der heutigen Zeit fast alles auf Online umgestellt wird und Du früher oder später eh nicht drum rum kommst, Dir dann einen Onlinezugang zuzulegen.


    Auch irrelevant, oder muß ich mich etwa dafür rechtfertigen, daß ich zuhause keinen Online-Zugang habe? Und *weil* ich keinen habe, *deshalb* habe ich zum Beispiel auch keinen Web-Tarif und keine Online-Rechnung. Da kann doch E-Plus oder sonstwer nicht einfach herkommen und sagen: "Wir stellen jetzt alles auf Web um, und wenn sie keines haben, ist das nicht unsere Schuld".



    Und was das Thema mit dem User betrifft, der angeblich eine Klage gegen E-Plus gewonnen hätte, so hat sich dieser seit der Themenerstellung nicht mehr eingeloggt und das Thema so auch nicht weiter verfolgt, ergo diente der Beitrag nur zum Dampf ablassen.


    Das mag ja sein und um den will ich mich doch hier auch nicht streiten. Mich stört nur, daß der gleich von mehreren Seiten als Lügner und ähnliches beschimpft wurde. Immerhin hat er ja angeboten, weitere Infos rauszurücken, wenn es jemanden interessiert. Schonmal daran gedacht, daß er vielleicht das AZ hier nicht öffentlich gemacht haben könnte, weil er seine Identität hir im Forum nicht preisgeben wollte? Denn die würde ja bekannt, wenn das Aktenzeichen und damit das Urteil bekannt wird.


    Es empfiehlt sich immer, wenigstens zu versuchen, sich auch mal in den Blickwinkel des Gegenübers hineinversetzen, anstatt nur sich selbst und seine eigenen Maßstäbe als *normal* vorauszusetzen. Das scheint den meisten der Schreiber hier leider abzugehen.


    Gruß, Luki.

  • AW: E-Plus: Keine Rechnungslegung, unplausible Abbuchung, keine Reaktion auf Reklamat


    @ Luki,
    Und nur weil Du Deine Onlinerechnungen nicht einsehen kannst / willst, heißt es nicht das E-Plus auch gleich Deinen Vertrag geändert hat.


    Kläre dann bitte erstmal entweder mit Hilfe eines Onlinezugangs oder mittels Telefongesprächs ob Dein Vertrag überhaupt geändert wurde, bevor Du hier Behauptungen aufstellst, die Du momentan nicht beweisen kannst.


    Natürlich wurden die Vertragsbedingungen des laufenden Vertrages einseitig geändert. Denn bisher war die Leistung "monatlich schriftliche Rechnung per Postzusendung ohne Zusatzkosten" im Vertrag enthalten. Diese Leistung wird nun nicht mehr erbracht sondern durch eine andere Leistung ersetzt, die stattdessen dem Kunden die Kosten für Abholung + Druck der Rechnung aufbürdet.


    Gruß, Luki.

  • AW: E-Plus: Keine Rechnungslegung, unplausible Abbuchung, keine Reaktion auf Reklamat


    Die Umstellung von Papierrechnung auf Onlinerechnung stellt keine Vertragsänderung dar, sondern eine Umstellung der Rechnungszustellung.


    Das Finanzamt selbst arbeitet online, die Abschaffung der Lohnsteuerkarte in ein elektronisches Erfassungsverfahren, die vorbereitende Abschaffung von Papiereinreichung der Steuererklärung auf das elektronische Steuererklärungsverfahren mittels Elster.


    Wie bereits geschrieben wurde, haben bereits alle Provider (nicht nur E-Plus) die Papierrechnung mittlerweile auf Onlinerechnung umgestellt.


    Vielleicht solltest Du mal die positivn Aspekte dahiner sehen.
    In meinem Fall ist es mein Hausanschlußanbieter Alice.
    Ich kann alle Rechnungen der letzten 3 Jahre einsehen.


    Ebenso wie bei meinem Provider O².
    Auch da habe ich Zugriff auf die Rechnungen der letzten 3 Jahre.
    Wenn ich eine Papierrechnung benötige, dann drucke ich die über das Onlineportal aus.
    Die Rechnung ist ebenfalls signiert, egal ob vorher Papier oder später als Onlinerechnung.


    Weiterer Vorteil, Du kannst Dir immer sicher sein, das Du Deine Rechnungen einsehen kannst und auch erhälst, was auf dem postalischen Wege durch verschiedene Faktoren auch schon mal nicht vorkommen kann.


    Ich repariere Handys, und meine Kunden bekommen ebenfalls die Rechnung per Email im PDF Format zugestellt.
    Darunter sind auch viele Firmen, Anwälte, Steuerberater etc.
    Bis auf eine Firma wollte auch niemand eine Papierrechnung haben.
    Da sich die Onlinerechnung in keinster Weise von der Papierrechnung unterscheidet.


    Die Versendung der Rechnung auf dem elektronischem Wege ist somit rechtlich gesehen völlig legal und kann auch für Steuerberater und Finanzamt genutzt werden.


    Und da auch das Finanzamt auf online umstellt, ist es keine Kulanz vom Finanzamt das die Rechnungen angenommen werden, sondern ein langsam normal eintretener Fall.

  • AW: E-Plus: Keine Rechnungslegung, unplausible Abbuchung, keine Reaktion auf Reklamat


    Die Umstellung von Papierrechnung auf Onlinerechnung stellt keine Vertragsänderung dar, sondern eine Umstellung der Rechnungszustellung.


    Die Rechnungszustellung IST Bestandteil des Vertrages. Was glaubst Du denn, ist bei neuen Tarifen die Onlinerechnung per Vertrag geregelt und kosten schriftliche Rechnungen eine Extra-Gebühr, während für Altverträge keine Extra-Gebühr fällig wird? Weil die Zustellung der Rechnung per Post Vertragsbestandteil ist und nicht mal eben so einseitig geändert werden kann.



    ...
    Und da auch das Finanzamt auf online umstellt, ist es keine Kulanz vom Finanzamt das die Rechnungen angenommen werden, sondern ein langsam normal eintretener Fall.


    Alles schön und gut, was Du schreibst. Doch daß immer mehr Firmen auch Online-Rechnungen nutzen und akzeptieren und das gewiß auch einige Vorteile mitbringt, heißt noch lange nicht, daß es nun plötzlich eine Pflicht für jedermann ist.


    Es bringt nämlich auch eine Menge Nachteile mit sich, die zudem hauptsächlich auf dem Kunden lasten. Ich will das hier nicht im Detail zerlegen -- anderes Thema. Aber einen wichtigen Punkt will ich erwähnen. Nämlich den, daß die meisten Rechnungen bisher weder glaubhaft elektronisch signiert sind noch auf sicherem Wege zum Kunden gelangen. Im besten Falle signiert der Anbieter die Mail selbst mit einem eigenen Zertifikat -- das ist zwar nett aber viel mehr auch nicht. Und oft genug gelangen Rechnungen unverschlüsselt per Mail zum Kunden -- sicherheittechnisch eine absolute Katastrophe.


    Die ganze Sache mit den elektronischen Rechnungen basiert also bisher hauptsächlich auf Hoffnung und Vertrauen, jedoch nicht auf einer wirklich vertrauenswürdigen Kette. Das ganze versucht man jetzt erstmals mit der elektronischen Signatur des neuen Personalausweises in geordnete Bahnen zu lenken; bisher herrscht eher Wildwuchs sowie Try & Error. Zur Sache Finanzamt: Doch, rein rechtlich es ist Kulanz, daß die diese Rechnungen anerkennen und es besteht weiterhin die Pflicht, diese auf Verlangen konkret zu belegen.


    Wie gesagt: daß elektronische Rechnungen ein "langsam normal eintretener Fall" sind, ist zwar richtig, aber heißt eben nicht, daß jeder da sofort mitmachen muß. Vor allem nicht, solange wesentliche Datenschutz und Sicherheitsaspekte unregelementiert sind und alleine im Ermessen der Firmen liegen.


    Gruß, Luki.

  • AW: E-Plus: Keine Rechnungslegung, unplausible Abbuchung, keine Reaktion auf Reklamat


    Zitat von Luki

    Weil du das hier behauptest oder wie?

    Es ist eben nicht ok, daß E-Plus den laufenden Vertrag ändert und ich irgendwo anrufen muß, um das rechtzeitig zu verhindern. Den Nachweis werde ich hier gern erbringen, sobald die Sache geklärt ist.

    Ganz unabhängig davon ist zu beanstanden, daß auf Rechnungsreklamationen mehrere Wochen nicht reagiert wird. Oder findest das auch ok? Wie wärs, wenn du dich mehr um echten Support kümmerst, anstatt hier Schadensbegrenzung im Sinne von E-Plus zu versuchen?


    Nicht, weil ich es behaupte - es ist einfach so. Versuche doch dagegen anzugehen dann wirst du merken, dass du keinen Erfolg hast. Klar ist es aus deiner Sicht nicht in Ordnung (ich wäre in dem Punkt auch nicht glücklich). Trotzdem ist es rechtlich gesehen ok!

    Und: das die Rechnungsreklamation so lange nicht beantwortet wurde ist natürlich ebenfalls nicht in Ordnung. Da stimm ich dir ganz klar zu, aber auch ein Anwalt kann daran leider nichts ändern. Nochmals: Ruf einfach kurz auf der Hotline an. Je nach Tarif kann der Anruf sogar kostenfrei sein. Die Wartezeit in der Schleife ist erträglich, wenn man im Gegenzug nicht zwei Wochen auf eine schriftliche Antwort warten muss oder?

    Zitat von Luki

    Ja, den hab ich überlesen, wie ich schrieb. Ich schrieb aber auch, daß ein kleiner Hinweis auf einer Rechnung nicht ausreicht, um den Vertrag in dieser Form zu meinem Nachteil zu ändern.


    Nochmal: Moralisch gesehen magst es stimmen - Rechtlich ist dagegen nichts einzuwenden, da es keine finanziellen Nachteile mit sich bringt.

    Zitat von Luki

    Nein, sind sie nicht. Weil sie nicht einmal vernünftig elektronisch signiert sind. Ein solches PDF kann jeder basteln oder verfälschen. Daß viele Finanzämter diese Ausdrucke trotzdem anerkennen, machen die aus Kulanz. Im Falle einer Betriebs-oder Steuerprüfung ist man verpflichtet, diese Rechnungen konkret zu belegen, entweder durch die Originale oder zum Beispiel durch zusätzliche Kontoauszüge. Diese Beweislast lagert E-Plus nun einfach auf den Kunden aus. Wenn auch noch die Hausbank auf die Idee kommt, nur noch Online-Kontoauszüge auszuliefern, wird der Aufwand für den Kunden noch größer. Außerdem bürdet E-Plus die Druckkosten für die Rechnungen dem Kunden auf.


    Also komisch, das Finanzamt Potsdam zickt da überhaupt nicht rum und nimmt meine Onlinerechnung genauso entgegen wie andere. Zu meiner Bank: Ne herrliche Sache das ich endlich auch Online nen Kontoauszug downloaden kann - brauch ich wenigstens nicht zum Automaten.

    Im übrigen: Bei E-Plus kannst du dir im Januar (also nach dem die Rechnung Dezember erstellt wurde) immer einen Kontoauszug im Original zusenden lassen, nur so als Tipp.

    Zitat von Luki

    Das geht nicht so einfach und ich will das auch nicht -- aus verschiedenen Gründen, die ich hier jetzt im Detail nicht darlegen will. Es fängt schon da an, daß ich über die Rechner meines AG keine Kontrolle habe und ich mich deshlab von da auch nicht in irgendwelche sensiblen, privaten Accounts einloggen möchte. Ich muß das auch nicht im Detail begründen, warum ich die Rechnungen benötige, auch nicht E-Plus gegenüber. Ich habe einen Tarif, der schriftliche Rechnungen bietet, weil ich diese Rechnungen will und brauche.


    Hier im Forum von dem Rechnung des Arbeitsgebers zu schreiben ist aber ok ja?

    Zitat von Luki

    Die Rechnungszustellung IST Bestandteil des Vertrages. Was glaubst Du denn, ist bei neuen Tarifen die Onlinerechnung per Vertrag geregelt und kosten schriftliche Rechnungen eine Extra-Gebühr, während für Altverträge keine Extra-Gebühr fällig wird? Weil die Zustellung der Rechnung per Post Vertragsbestandteil ist und nicht mal eben so einseitig geändert werden kann.


    Meine Fresse jetzt ist mal gut - Wenn irgendein Richter was dagegen hätte würden es nicht ständig Unternehmen einfach so machen. Nur gut, dass du kein Recht studiert hast und Urteile sprechen kannst echt.



    Noch was:

    • Werden unsere Rechnung aus Sicherheitsgründen nicht per Mail versendet. Komm hier also bitte nicht mit dem Sicherheitsproblem.
    • Wenn du bedenken hast, widersprich - dann bekommste die wieder per Post (man wie sicher - die kann ich dir nicht aus'm Postkasten klauen ... naja)
    • Diskutier lieber nicht weiter ob es rechtlich ok ist oder nicht .. Es ist so .. Wenn du uns nicht glaubst dann schreib auch nichts dazu sondern geh direkt zum Anwalt. Moralisch wie gesagt, bin ich auf deiner Seite - keine Frage.
    • FERTIG?
  • AW: E-Plus: Keine Rechnungslegung, unplausible Abbuchung, keine Reaktion auf Reklamat


    Eine Frage hab ich vielleicht noch: wer hat vorgegeben, dass die Rechnung per Post versendet werden muss? In den Allgemeinen Geschäftsbedinungen finden wir:

    • 5.6: Die Rechnungsbeträge sind mit Zugang der Rechnung ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig.
    • 6.1: Der Kunde hat die Rechnungen der EPS sorgfältig zu überprüfen. Einwendungen gegen die Höhe der Rechnung hat der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch acht Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich zu erheben, ohne dass hierdurch jedoch die Fälligkeit (vgl. Ziffer 5.6) berührt wird.[...]

    Einen anderen Text zur Rechnung gibt es nicht. Entsprechend ist in den AGB nicht festgelegt, dass die Rechnung ohne Einwilligung per Post versendet werden muss oder? Und per Gesetz muss dir nur eine Rechnung ausgewiesen werden, wie das geschieht ist auch dort nicht geregelt korrekt?

  • AW: E-Plus: Keine Rechnungslegung, unplausible Abbuchung, keine Reaktion auf Reklamat


    Eine Frage hab ich vielleicht noch: wer hat vorgegeben, dass die Rechnung per Post versendet werden muss? In den Allgemeinen Geschäftsbedinungen finden wir:

    • 5.6: Die Rechnungsbeträge sind mit Zugang der Rechnung ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig.
    • 6.1: Der Kunde hat die Rechnungen der EPS sorgfältig zu überprüfen. Einwendungen gegen die Höhe der Rechnung hat der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch acht Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich zu erheben, ohne dass hierdurch jedoch die Fälligkeit (vgl. Ziffer 5.6) berührt wird.[...]

    Einen anderen Text zur Rechnung gibt es nicht. Entsprechend ist in den AGB nicht festgelegt, dass die Rechnung ohne Einwilligung per Post versendet werden muss oder? Und per Gesetz muss dir nur eine Rechnung ausgewiesen werden, wie das geschieht ist auch dort nicht geregelt korrekt?


    Wobei ich da aber sagen muß, das die Provider Ihre AGB ständig anpassen und aktualisieren.
    Daher kann niemand von uns überprüfen seit wann der Passus in den AGB vorhanden ist und ob es nicht vor 5 Jahren mal was anderes drin gestanden ist ;)


    Aber nichts desto trotz ändert es nichts an der Tatsache, das beinahe alles auf elektronische Wege umgestellt wird und die Ämter dabei nun große Vorreiter sind, wie schon das erwähnte Finanzamt.


    Ich frage mich nur, warum luki erst jetzt anfängt nach den Rechnungen zu fragen, wenn bereits seit April keine Rechnungen mehr kommen.


    Da hätte ich bereits im Mai oder Juni bei meinem Provider angefragt, warum keine Rechnung mehr zugestellt wird oder ob die Daten etc. noch stimmen.
    Allerdings hätte ich da schon bei der Hotline angerufen.

  • AW: E-Plus: Keine Rechnungslegung, unplausible Abbuchung, keine Reaktion auf Reklamat


    Die beiden Punkte sind seit 2002 so gut wie unverändert. Ich hab jetzt einfach mal die AGB vom 1. Januar 2006 durchforstet. Seit dem wird ja ne Vertragsverlängerung gewesen sein.

  • AW: E-Plus: Keine Rechnungslegung, unplausible Abbuchung, keine Reaktion auf Reklamat


    Bei all dieser Diskussion wurde eine Möglichkeit nicht genannt, das Problem zu klären: Der Gang zum E-Plus-Shop. Wenn Du den Vertrag offline abgeschlossen hast, kannst Du auch den Support im Shop in Anspruch nehmen.


    Grundsätzlich halte ich die Papierrechnung auch für einen Vertragsbestandteil, der nicht so ohne weiteres einseitig geändert werden darf. Andererseits ist das monatelange Ignorieren der fehlenden Papierrechnung ausgesprochen fahrlässig.


    @Luki: Kläre bitte erstmal, eventuell auch mit anwaltlicher Hilfe, das Problem mit der Papierrechnung. Bis dahin ist der Thread geschlossen. Wenn Du ein Ergebnis hast, bitte Nachricht per PN. Dann mache ich den Thread wieder auf.

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