übermäßige Nutzung Kündigung?

  • hallo,


    ich hab da mal eine Frage. Ich habe über talk line (TL) einen Vertrag zu O2 abgeschlossen, ein Telefonieflat. Darf also zum selben Preis sehr lange telefonieren. Nun lese ich, dass ab und zu Leute gekündigt werden, weil sie angeblich zu viel telefonieren, aber daher haben die wohl eine Flatrate geholt oder?! Nun wollte ich fragen, ob TL auch Leute kündigt, die zu viel telefonieren? Die sind ja nicht direkt der Netzanbieter, sonder O2 ist das. Schickt o2 bei zu "viel" telefonieren eine Ansage an TL mich zu kündigen?
    Falls TL so was macht, wäre es mir im Grunde egal, nur das wäre das Handy. FÜr das Handy hab ich natürlich weniger bezahlt als marktüblich (nicht 1€,sondern ca. 50), dafür hab ich einen Vertrag geholt. Nach Vertragsende wäre das Handy sowieso meins, ist unbestritten! Aber was ist mit zwischendrin? Deshalb war ich bei verbraucherzentrale fragen, sie sagte mir, das Handy sei mein EIgentum jetzt, weil ich es gekauft habe!!! und nicht geleast o.ä. d.h. Vertrag und Handy sind unabhängig von einander. Wenn ich monatlich Hardwaregebühr zahlen müsste, dann wäre Handy nicht meins, aber das tue ich offenbar nicht. Ich zahl für den Tarif "monatl. Grundgebühr im 60/60 TAkt" und "monatl. Paketpreis für Flat". DAs sind Kosten nur für den Vertrag/Tarif. Von dem Online-shop, bei dem ich das bestellt habe, habe ich eine REchnung bekommen, wo das Handy mit dem Preis aufgelistet ist und nirgend lässt sich auf ein Leasing o.ä. schließen, auch im Vertrag steht nichtsdesgleichen drin. Aber weil verbraucherzentrale keine Rechtberatung ist und ich natürlich subjektiv bin, möchte ich eure Meinung dazu hören, wie ihr das sieht.


    Vielen Dank

  • AW: übermäßige Nutzung Kündigung?


    hallo @rapbit...,


    mir ist noch kein fall bekannt bei dem wärend der vertragslaufzeit einseitig gekündigt worden wäre solange er sich vertragsrelevant verhält.


    das es mitunter schon vorgekommen ist das verträge nach vertragslaufzeit aufgrund des nutzerverhaltens nicht mehr verlängert wurden, davon kann ausgegangen werden.


    was aber jetzt deine sorge wegen dem handy betrifft, nur soviel. absolut unbegründet, das gerät gehört dir und bleibt auch dein eigentum. es heist ja immer (unabhängig vom eigentlichen wert) "die ware bleibt bis zur vollständigen bezahlung unser eigentum", da du aber einen vertrag erfüllst und das gerät mit deiner bezahlung (wie gesagt, unabhängig vom wert) zu deinem eigentum gemacht hast, bleibt es auch in deinem besitz.



    in diesem sinne


    proofman

  • AW: übermäßige Nutzung Kündigung?


    Mir sind solche Fälle lediglich von Congstar bekannt.... denke aber bei einem unternehmen wie o2 brauchst du dir keine sorgen machen.


    rest ist ja geklärt


    lg ney

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