Abo, wenn kein Guthaben mehr da is ?

  • Hi,
    wie läuft es ab wenn man ein Abo abgeschlossen hat und kein Guthaben mehr auf der Prepaid-Karte ist?
    Ja ich weiß, dass der Vertrag mit der Krte nix zutun hat und man trd zahlen muss usw...
    Aber wird das in der Praxis wirklich gemacht ?
    Ich denke doch, dass die dann einfach nichtmehr abgebucht werden kann oder ?
    Wenn die jetzt ihr Geld durch andere Wege bekommen können ist es ja nich wirklich ne Prepaid-Karte.

  • AW: Abo, wenn kein Guthaben mehr da is ?


    Doch ist es, du bist auch bei einer Prepaidkarte verpflichtet, getätigte Käufe bzw. offene Beträge zu begleichen. In der Regel tust du das über dein Guthaben. Ist da nix mehr drauf und wird auch von dir nicht mehr nachgeladen, ist der Anbieter de Facto berechtigt, das Geld anders zu fordern, also per Rechnung bzw. Zahlungsaufforderung...

  • AW: Abo, wenn kein Guthaben mehr da is ?


    ja das ich das weis, habe ich ja geschrieben.
    Aber wie ist es in der Realität ?
    Kenne selber viele die auf einmal neue Nummern hatten.
    Die meinten dann die hätten sich irgendein Abo eingefangen und deswegen ne neue Karte geholt.
    Hab noch nie gehört, das sowas also tatsächlich gemacht wird.


    /edit
    habe zb auch gehört, dass man , wenn man abos aufm handy hat, drittanbieter einfach sperren lassen kann und somit nichtmehr kündigen muss ...


    /edit2
    also ich lese die ganze zeit im inet.
    Und in allen fällen haben die die karte einfach weggeschmissen und gut wars.
    Oder kenn tihr Fälle wo bezahlt werden muss ?

  • AW: Abo, wenn kein Guthaben mehr da is ?


    Nun ja, wegen 5 oder 10 € wird kein Anbieter separat den Betrag eintreiben, ist mir zumindest nicht bekannt, dass das schon mal einer gemacht hat. Verlassen würde ich mich da aber auch nicht drauf. Rein rechtlich darf er von dir auch den 1 Cent fordern, den du ihm noch schuldest... Es ist aber bisher Praxis, wegen derart "kleinen" Beträgen auf eine Forderung zu verzichten. Das kann aber natürlich auch mal umschlagen... ;)


    Hm, zum Thema deiner Bekannten... Nur weil es alle so machen, heißt das nicht, dass das rechtlich absolut astrein ist. De Facto ist es so, dass dann ein nachweisbar offener Betrag exisitiert, dieser gefordert werden kann. In der Realität greift dann meist das Vorgehen von oben. Als Nutzer rechtlich auf der sicheren Seite bist du mit Tricks 17 deiner Kumpel aber nicht...


    Die Drittanbietersperre bieten viele Anbieter an, viele aber auch nicht. Rechtlich ist es so, dass diese ab Aktivierung greift und dich davor bewahrt, weitere Abbuchungen der Abos zu erhalten. Alles was vor der Aktivierung dieser Sperre gelaufen ist, wird und darf aber ganz normal eingefordert werden. Maßgeben für die Unrechtmäßigkeit einer Abo-Forderung ist das Setzen der Sperre.


    Solltest du kündigen und die Nummer ab Tag X nicht mehr aktiv sein, meldet auch der Anbieter bei "Abbuchungs-Anfrage" des Abo-Anbieters nach diesem Datum "Hey, die Nummer gibts nicht mehr, da kannste nix mehr mit anstellen". Ab da ist das Abo quasi weg (rechtlich auch wieder nicht unbedingt, aber das führt hier jetzt zu weit und hab ich auch noch nie so erlebt^^). Beträge, die bis zur Deaktivierung der Nummer angelaufen sind, dürfen aber natürlich wieder rechtmäßig gefordert werden, denn sie sind ja schon in Vorleistung des Anbieters beglichen worden...

  • AW: Abo, wenn kein Guthaben mehr da is ?


    Karte wegwerfen und gut ist klappt nicht immer. Manchmal kann man bei einer "neuen" Nummer auch ein altes Abo "erben".
    Neue SIM-Karte kam mit altem Premium-SMS-Abo - teltarif.de News

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