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Umzug ins Ausland - Sonderkündigungsrecht wird von Mobilcom-Debitel nicht akzeptiert

  • Unregistriert
  • 16. Juli 2014 um 13:32
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1. offizieller Beitrag
  • Unregistriert
    Gast
    • 16. Juli 2014 um 13:32
    • #1

    Hallo,

    ich habe internetvertrag gemacht und nach Ausland umgezogen.

    ich habe an die Firma Kündigung mit Abmeldebestatigung geschickt.Troztdem habe ich unter stehende Mail bekommen.Forderungsangelegenheit: mobilcom-debitel GmbH vormals mobilcom Communicationstechnik GmbH


    Sehr geehrter Herr Meral,

    wir zeigen an, dass wir die mobilcom-debitel GmbH vormals mobilcom Communicationstechnik GmbH vertreten. Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert.

    Namens und in Vollmacht unserer Mandantin teilen wir mit, dass die vormalige Beauftragung der Kollegen Stopp, Pick und Kallenborn in dieser Sache beendet ist. Die Korrespondenz ist daher ausschließlich über unser Haus zu führen.

    Gegenstand unserer Beauftragung sind Forderungen unserer Mandantin aus dem zwischen Ihnen und unserer Mandantin zustande gekommenen Mobilfunkvertrag.

    Sie schulden unserer Mandantin aus nicht bezahlten Mobilfunkrechnungen einen Betrag in Höhe von EUR 427,35.

    Zusätzlich sind Kosten entstanden, weil Sie diesen Betrag bisher nicht bezahlt haben. Die aktuelle Gesamtforderung setzt sich wie folgt zusammen:

    Hauptforderung EUR 245,05
    Schadensersatz für die restliche Vertragslaufzeit
    wegen außerordentlicher Beendigung des Vertrags EUR 182,30
    Verzugszinsen EUR 2,63
    vorgerichtl. Kosten EUR 20,00
    Anwaltsgebühr * EUR 58,50
    Auslagenpauschale * EUR 11,70
    ___________
    Gesamtbetrag EUR 520,18

    Bitte überweisen Sie die Gesamtforderung umgehend auf unser Konto bei der Bank Santander Bank Frankfurt, IBAN DE54500333009999101348, BIC-Code SCFBDE33XXX oder erteilen Sie uns eine entsprechende Ermächtigung zur SEPA-Lastschrift. Wünschen Sie einen Einzug der Forderung per SEPA-Lastschrift, melden Sie sich bei uns.
    Entweder
    - telefonisch kostenfrei unter 0800 / 1016776 oder
    - unter Angabe Ihres Az. per E-Mail (mobilcom@ksp.de) oder
    - über Startseite :: KSP-Service unter "Mitteilung hinterlassen".

    Wenn Sie die Gesamtforderung nicht bis spätestens 21.07.2014 auf unser Konto überweisen, müssen Sie mit weiteren Konsequenzen rechnen. Wir werden unserer Mandantin dringend raten, gerichtliche Schritte gegen Sie einzuleiten.

    Wir haben Ihnen dieses Schreiben ebenfalls per Post an die im Adressfeld aufgeführte Anschrift übersandt. Sofern Ihr Name oder Ihre Anschrift nicht mehr aktuell sind, so informieren Sie uns hierüber.

    Sofern Sie Fragen zu der Forderung haben, erreichen Sie uns unter der kostenlosen Rufnummer 0800 / 1016776. Im Internet finden Sie uns unter Startseite :: KSP-Service. Hier können Sie uns über das Kontaktformular oder per E-Mail oder per Chat kontaktieren.

    Wir sind zuversichtlich, dass wir die Angelegenheit mit Ihrer Unterstützung rasch aus der Welt schaffen.


    Mit freundlichen Grüßen

    KSP
    Rechtsanwälte

    Dieses Schreiben ist maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig.


    KSP Kanzlei Dr. Seegers
    Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
    Kaiser-Wilhelm-Straße 40
    20355 Hamburg

    Amtsgericht Hamburg HRB 110678

    Tel.: 0800 / 1016776

    Bankverbindung: Santander Bank Frankfurt, BLZ 50033300, Konto 9999101348
    Bankverbindung international: IBAN DE54500333009999101348, BIC-Code SCFBDE33XXX

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  • prepaid.
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    • 16. Juli 2014 um 22:50
    • Offizieller Beitrag
    • #2

    Umzug ins Ausland - Sonderkündigungsrecht wird von Base nicht akzeptiert

    Wenn man einen Mobilfunkvertrag kündigt, weil man ins Ausland zieht und das vom Mobilfunkanbieter genehmigt wird, heißt das nicht das man von jeglicher Bezahlung befreit ist. Man kommt zwar aus dem Vertrag raus, muss Trotzdem einen gewissen Betrag zählen.

    Vielleicht solltest Du die Angelegenheit einem Anwalt übergeben.

    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten.

    Einmal editiert, zuletzt von prepaid. (16. Juli 2014 um 22:58)

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  • mosyr
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    • 17. Juli 2014 um 01:50
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    • #3

    AW: Umzug ins Ausland - Sonderkündigungsrecht wird von Mobilcom-Debitel nicht akzepti

    Da der Provider nicht Base, sondern Mobilcom-Debitel heißt, habe ich den Beitrag abgetrennt und verschoben.
    Du kannst Dich bei der Kündigung auf §46 (8) TKG berufen. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Monatsende. Grund- und Optionspreise müssen bis zum Ende der Kündigungsfrist gezahlt werden, danach allerdings nicht mehr. Das Problem ist allerdings, dass Mobilcom-Debitel die Sache schon Anwälten übergeben hat und kurz vor dem gerichtlichen Mahnverfahren steht. Da wirst Du ohne eigenen Anwalt nicht mehr zurechtkommen.

    [Blockierte Grafik: http://www.hobbyportal.info/img.gif]
    Schöne Grüße

    Mosyr

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    • 17. Juli 2014 um 03:19
    • #4

    AW: Umzug ins Ausland - Sonderkündigungsrecht wird von Mobilcom-Debitel nicht akzepti

    Soweit ich mich erinnere besteht MD zumindest auf den Ausgleich der Anstehenden Grundgebühren bis Vertragsende. Man schließt ja einen Vertrag über 2 Jahre ab und die entsprechenden Grundleistungen bucht MD bei den Netzbetreibern - nur MD kann nicht einfach wegziehen :D

    Aber generell: Wenn da was kommt, lasst eure Briefkästen kontrollieren oder l asst solche Briefe zu euren Verwandten umleiten, damit ihr gleich Bescheid wisst. Sonst zieht sich das.

    Btw.....wie wollen die Anwälte an deine Kohle wenn du im Ausland bist???

    Sollte ich je ins Ausland ziehen, werd ich schon 5 Complete XXXXXXXL machen mit iphone, samsung und schnickschnack und dann sayonara.... :p

    noobsische Grüße :p

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  • Kirschpudding
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    • 17. Juli 2014 um 10:07
    • #5

    AW: Umzug ins Ausland - Sonderkündigungsrecht wird von Mobilcom-Debitel nicht akzepti

    Die Frage ist halt auch immer, inwieweit der Paragraph für so einen Fall uneingeschränkt gilt. An sich ist er ja nur für DSL gemünzt, auch wenn die Situation hier für meine Laienmeinung die gleiche ist. Das zu entscheiden wird sicher irgendwann mal eines Gerichts bedürfen, das abschließend klärt, was Phase ist.

    Ob hier noch viel ohne Anwalt zu reißen ist, bezweifle ich allerdings auch stark...

    lg Kirschpudding 8)

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    • 17. Juli 2014 um 10:21
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    • #6

    Bei DSL mag das so sein, meine auch das es sich beim Mobilfunk anders verhält. Man kann den Vertrag zwar kündigen, ist aber nicht von den Zahlungen befreit die der Anbieter in den 24 Monaten zu bekommen hätte. Mobilcom ist ein Anbieter der sehr hochwertige Geräte zu seinen Verträgen anbietet, meist hoch Subventioniert. Da ist es verständlich das der Anbieter bestimmte Vertraglich vereinbarte Entgelte haben will.

    Ansonsten könnte ja jeder kurz vor dem Umzug noch schnell einen Vertrag mit nem Fetten teurem Gerät abschließen.

    Ich könnte mir vorstellen das es bei einer Restlaufzeit von 3 oder 4 Monaten anders aussehen würde.

    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten.

    Einmal editiert, zuletzt von prepaid. (17. Juli 2014 um 10:31)

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