Widerruf des Vertrages bei mobilcom debitel / Folgekosten

  • Ich grüße euch.


    Ich schweife am Anfang etwas ab. Wer den Prolog überspringen möchte, steigt am besten weiter unten ein.


    Vergangenen Monat bin ich auf einer Schnäppchenseite über ein unschlagbares Handyangebot bei MediaMarkt online gestolpert.


    Die Einzelheiten: Ein Samsung Galaxy S7 edge mit einem Vodafone Comfort Allnet Tarif für monatlich 24,99 Euro in den ersten 12 Monaten und 29,99 Euro in den Monaten 13 bis 24. Anschlusspreis 39,99 Euro und das Handy für einmalig 1 Euro.


    Telefon- plus Festnetzflat, 2GB Datenvolumen, lediglich die SMS kosten 19 Cent pro Stück.


    Vermittler hierbei die S-Kon EKontor 24.


    Am 06.08. bestellt, am 20.08. erhalten, ausgepackt und aktiviert.


    Anfang Prolog:
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    Es lagen dem Paket folgende Sache bei:


    Der Mobilfunkauftrag in zweifacher Ausfertigung zur Weitersendung an die SKon EKontor 24 mit beiliegendem Briefumschlag, ein Widerrufsschreiben, AGBs, das Handy und natürlich die Sim-Karte.


    Was ich hierbei vermisste war eine Vertragsübersicht, in der die monatliche Grundgebühr, eventuelle Rabatte und Tarifdetails ordentlich aufgeführt sind.
    Auch eine Registrierung auf der Homepage des Providers half mir nicht weiter. Immerhin kam ich an ein Datenblatt des Tarifs, wusste aber noch immer nicht ob für das Handy zusätzliche Gebühren auf mich zukämen, denn kalkulatorisch kostete das Handy mit diesem Vertrag erheblich weniger als ohne.
    Also habe ich mich gleich ans Festnetztelefon begeben und die mobilcom debitel Hotline kontaktiert. Es war wirklich ein schwieriges Spiel die Rufnummer einzugeben. Das erinnerte mich an das damalige Cheaten bei GTA auf der PS2. Achtmal sagte mir die männliche Tonbandstimme ich hätte die Rufnummer falsch eingegeben und solle es nochmals versuchen.


    Als ich endlich durchkam, empfing mich eine äußerst schlecht zu verstehende Dame, deren polnischer Dialekt unüberhörbar war und ihr deutsch sehr gebrochen.


    Ich erläuterte ihr mein Anliegen was sie mit einem: "Also was wollen Sie?" quittierte. Ich wollte von ihr lediglich meine Vertragsdaten. Ich versuchte es etwas langsamer, simpler und lauter. Sie bot mir das Datenblatt des Tarifs an, könne aber meine Vertragsdaten nicht einsehen, da ich noch nicht vollständig Kunde bei md sei. Ich bedankte mich für die "Hilfe" und wollte mich verabschieden, als sie mit einem maxdome Gratis Monat anfing. Ich bin von Kindesbeinen an gut erzogen und lasse daher jeden aussprechen. Sie betete also ihren eingeübten Text mit Media-Online-Videothek und Auswahl aus mehr als 10000 Filmen und Serien herunter, erwähte aber natürlich nur den gratis Monat und die danach entstehende Grundgebühr monatlich.
    Ich winkte dankend ab und teilte ihr mit, ich sei schon Kunde bei maxdome, was der Wahrheit entsprach. Wir verabschiedeten uns, ich legte auf.


    Keine zwanzig Sekunden später erhielt ich eine SMS mit dem Betreff "Ihr maxdome Abo". Als ich kurz darauf in mein Online-Profil schaute, fiel ich fast vom Stuhl. Das maxdome Abo war in meinen Vertrag eingearbeitet. Internetrecherchen ergaben, dass md und maxdome mittlerweile Handelspartner sind und md deren Abos über den Mobilfunktarif abbucht. Doch damit nicht genug. Sollte man das Abo nicht innerhalb des Gratismonats widerrufen, verlängert es sich um weitere 24 (!!!) Monate. Ich musste erst einmal durchatmen. Da wird einem fleißig ein Abo gebucht, ohne dass man es wünscht, bzw. in meinem Fall bereits Kunde ist.


    Ich habe die Hotline erneut angerufen. Vor lauter Adrenalin brauchte ich fünf Versuche bis es klappte. Diesmal rief ich bei der Rechnungsdurchwahl an. Es ging erneut eine Dame mit osteuropäischem Dialekt ans Telefon. Ich teilte ihr die Sache mit dem maxdome Abo mit und wies sie ebenfalls auf eine SMS hin, die mir mit 19 Cent in Rechnung gestellt wurde. Diese ging an eine E-Plus Nummer, die ich nicht im Adressbuch habe. Prompt wurde das maxdome Abo entfernt und die Gebühr für die SMS erstattet. Hierfür ein Lob.


    Über das Wochende war ich auf einem Weinfest in der Pfalz und wollte den Netzempfang als auch das Internet mal austesten. Also das S7 edge in der schicken Lederhülle mitgenommen und ausgetestet. Meine Freundin hatte LTE mit ihrem Telekomvertrag, mein Bruder mit deutschlandsim der Drillisch AG im o2 Netz H bzw. H+ und ich krebste mit dem schlechtesten Edge Netz herum, welcher mir seit vielen Jahren untergekommen ist. Ich fühlte ich mich an die o2 Zeiten um 2007 bis 2010 erinnert, als die Netzabdeckung quasi null war. Ich konnte nicht einmal Emails abrufen.


    Ich wollte diesen Vertrag keine 24 Monate erdulden, der mobilcom debitel traute ich nach dem maxdome- und SMS-Vorfall auch nicht mehr über den Weg. Wer sich auf trustpilot über dieses Unternehmen beließt würde denken er lese einen Krimi-Roman. Da wird einem von abgelehnten Widerrufen, über Abo-Fallen bis hin zu Rechnungen, die Jahre nach einer Kündigung eingehen, alles geboten.


    Prolog Ende
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    Widerruf: Am 22.08. war mein Entschluss gefasst.


    Der Widerruf war an die S-Kon EKontor24 zu richten. Das funktioniert Online auf der Media Markt Homepage ohne Probleme. Ich bekam sogar ein Rücksendungsformular zum Ausdrucken. Der Wert der Ware übersteigt zwar den Wert von 40 Euro, bezahlt hatte ich aber nur den einen Euro.


    Alles feinsäuberlich gereinigt, verpackt, das Handy auf Werkseinstellungen zurückgesetzt, die Sim-Karte aus dem Handy entfernt, PIN und PUK entfernt.


    Da ich alles richtig machen wollte, schickte ich per Aboalarm einen Widerruf an die mobilcom debitel. Das ging schnell und einfach. Es enstanden 2,59 Euro hierfür.


    Am Folgetag, dem 23.08. verschickte ich die Sendung per DHL und wiegte mich in Sicherheit.


    Ich staunte nicht schlecht, als ich am 25.08. Post von md erhielt mit dem Inhalt: "Ich habe Ihren Wunsch nach einer Stornierung des Mobilfunkauftrages geprüft. Nach den mir vorliegenden Informationen haben Sie diesen im Media Markt in Ingolstadt abgeschlossen. Da lt.Paragraph 312 BGB kein Widerrufsrecht für im Shop abgeschlossene Verträge besteht, lehne ich die Stornierung des Vertrages ab. Viele Grüße".


    Meine Kinnlade klappte herunter, die Luft blieb mir weg. Ich habe keine Ahnung wie die mobilcom an solche Informationen kommt, zumal ich in meinem Leben noch nie in Ingolstadt gewesen bin. Aber die können machen was sie wollen, mein Handelspartner ist die SKon EKontor 24, dachte ich mir.


    Die folgende Woche hörte ich nichts mehr vom Widerruf. Keine Bestätigung, kein Eingang der Ware mit anschließender Prüfung, nichts.


    Am 01.09. dann eine Nachricht, nur keine, die ich mir gewünscht hätte.


    Die mobilcom debitel schickte mir eine Rechnung über 81,10 Euro, bestehend aus anteiliger Grundgebühr für den Monat August, Grundgebühr für den Monat September im Voraus als auch der Anschlusspreis in Höhe von 39,99 Euro. Das Geld werde zum 07.09. von meinem Konto eingezogen.


    Ich griff sofort zum Telefon und rief die SKon an. Der junge Mann am anderen Ende hörte sich mein Anliegen an, war aber gegen Ende des Gesprächs sprachlos, als ich ihm vom abgelehnten Widerruf und der saftigen Rechnung berichtete. Er teilte mir mit ich solle die Rechnung ignorieren, da ich den Mobilfunkauftrag nicht ausgefüllt hätte, somit kein Vertrag zustande gekommen sei und das SEPA-Mandat für den Einzug von meinem Konto nicht schriftlich mit Unterschrift erteilt wurde. Man würde mein Handy gerade prüfen und mir dann die Bestätigung des Widerrufs zukommen lassen. Ich bedankte mich und legte auf.


    Im Kleingedruckten der Rechnung laß ich von einem erforderlichen Widerruf der Rechnung, da diese sonst als genehmigt gelte und ich sie entrichten müsse.


    Also wurde ein Schreiben aufgesetzt und der Rechnung widersprochen mit den Argumenten, dass kein Vertrag zustande gekommen sei, man mir bitte den unterschriebenen Vertrag zeigen solle und ich kein schriftliches Lastschriften-Mandat erteilt habe, wodurch man nichts von meinem Konto abbuchen dürfe. Ich erwähnte, dass ich für jede Rechnung, die von meinem Konto abgebucht werde, Strafanzeige erstatte. Das ganze wurde per Einschreiben mit Rückschein am 02.09. verschickt. Kostenpunkt um die 5 Euro.


    Am Folgetag kam prompt die Widerrufsbestätigung der SKon, mein Euro wurde mir erstattet und auch die mobilcom debitel bestätigte mir die Aufhebung des Mobilfunkvertrages. Allerdings teilte man mir Folgendes mit: "Eine Rechnung wird noch erstellt. Die Kosten für die in Anspruch genommenen Mobilfunkdienste werden in Ihrer Mobilfunkrechnung abgerechnet. Alle darüber hinaus entstandenen Gebühren werde ich auf Ihrem Kundenkonto gutschreiben und zur Auszahlung anweisen".
    Ich habe etwa 200MB Datenvolumen verbraucht und 3 kurze Anrufe getätigt, was man als Prüfung durchgehen lassen kann.


    Heute ist der 07.09. und die Abbuchung der 81,10 Euro ist bereits erfolgt.


    Nun meine Frage:
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    Soll ich das Geld zurückbuchen oder die Sache laufen lassen und mich auf die mobilcom debitel verlassen?


    Ist der Anchlusspreis fällig? Wenn ja würde ich 39,99 Euro plus ca. 15 Euro anteilig bezahlen müssen. Sollte ich mir das Geld zurückbuchen, kämen vermutlich weitere Lastschriftrückbuchungsgebühren in Höhe von 20 Euro auf mich zu aber ich hätte das Geld sicher wieder zurück. Sollte daraus ein Streit entstehen, müsste ich zu einem Anwalt, was letzten Endes weitaus teuerer wäre.



    Ich danke euch schon mal für eure Anworten :-)


    Ps: Sorry für so viel Text




    Gruß Manu

  • AW: Widerruf des Vertrages bei mobilcom debitel / Folgekosten


    Zitat

    Ich habe etwa 200MB Datenvolumen verbraucht und 3 kurze Anrufe getätigt, was man als Prüfung durchgehen lassen kann.


    Bezahlen musst du die aber trotzdem ;)
    Schenken tut dir das keiner. Ein Widerruf ist zwar dein gutes Recht, allerdings haben beide Seiten die Leistungen zurückzugewähren. Auf deiner Seite umfasst das auch die bereits getätigten Verbindungen.


    Zitat

    Soll ich das Geld zurückbuchen oder die Sache laufen lassen und mich auf die mobilcom debitel verlassen?


    Ich würde denen mal noch ein paar Tage Zeit geben. Ein Widerruf ist nichts, was binnen 2 Stunden erledigt ist, da muss ne ganze Ecke im System zurückgedreht werden. Vor allem, wenn da noch ne zweite Firma mit drin hängt.


    Wenn man dir das zuviel gezahlte Geld als Auszahlung fertig macht, bekommst du es ja so oder so wieder. Wenn du es jetzt erst kurz davor zurückbuchst, bringst du das wieder komplett durcheinander, es muss wieder geprüft werden und so weiter. Du hast mindestens 4 Wochen Zeit, um eine Lastschrift bei der Bank zu widerrufen - ich würde da also noch ein paar Tage abwarten und schauen, ob sich das von alleine klärt.


    Zitat

    Ist der Anchlusspreis fällig? Wenn ja würde ich 39,99 Euro plus ca. 15 Euro anteilig bezahlen müssen. Sollte ich mir das Geld zurückbuchen, kämen vermutlich weitere Lastschriftrückbuchungsgebühren in Höhe von 20 Euro auf mich zu aber ich hätte das Geld sicher wieder zurück. Sollte daraus ein Streit entstehen, müsste ich zu einem Anwalt, was letzten Endes weitaus teuerer wäre.


    Deswegen siehe oben. Wenn das alles mit der Auszahlung in Bearbeitung ist, bekommst du das zuviel gezahlte Geld zurück. Wenn du jetzt erst alles wieder zurückholst, wird die Auszahlung im System ausgesetzt bzw. läuft auf Fehler. Da offiziell - da der Widerruf noch in Bearbeitung ist - die Rechnung dann offen ist (das System weiß ggf. ja noch nichts vom Widerruf), geht die Mahnungsserie los und es entstehen weitere Kosten, um die du dich ggf. wieder kümmern musst. Das sind ja alles Systeme, da sitzt kein Mensch dran. Und die Systeme unterscheiden nicht, ob da einfach ne Abbuchung schief ging, weil Konto nicht gedeckt, oder ob da mit berechtigten Grund zurückgebucht wurde.


    Ob du die Anschlussgebühr bezahlen musst, kann ich dir nicht abschließend beantworten. An sich wirkt ein Widerruf wie eine komplette Rückabwicklung, bei der bereits geleistete Dinge zurückgewährt werden. Allerdings können beide Seiten Wertminderung und bereits tatsächlich angefallene Kosten geltend machen. Sprich, theoretisch kann mobilcom-debitel die Anschlussgebühren erheben, da der Anschluss selbst ja schon stattfand und diese Kosten verursacht hat.


    Zitat


    Ps: Sorry für so viel Text


    Nicht schlimm, dadurch hat man alle Informationen und weiß gut Bescheid, was Sache ist. Ist mir lieber als 3-Satz-Texte ohne weitere Infos ;)

  • AW: Widerruf des Vertrages bei mobilcom debitel / Folgekosten


    Du musst das ja nicht bis zum letzten Tag ausreizen, aber wenn die Ansage von MD am 4.9. kam, würde ich mal noch ne Woche oder anderthalb warten. Wie gesagt, dauert immer ein Stück ;)

  • AW: Widerruf des Vertrages bei mobilcom debitel / Folgekosten


    Hallo hat es sich mittlerweile geklärt?


    Wenn nicht Regel das mal mit dem Kundenservice unter 040/555541000 die helfen gerne.


    Hast du das Gerät geladen ?
    Sollte dem nicht so sein, hast du natürlich ein Widerrufsrecht lt. dem BGB.

  • AW: Widerruf des Vertrages bei mobilcom debitel / Folgekosten


    Wenn ich so eine Bestellung mache, dann fertige ich mir zur Sicherheit Screenshots von dem Angebot ab, so ist man auf der sicheren Seite. In der Regel bekommt man aber immer eine Bestätigung der Konditionen. Wenn es über einen Vermittler läuft, ist der Zuständig.

  • AW: Widerruf des Vertrages bei mobilcom debitel / Folgekosten


    Zitat

    Hast du das Gerät geladen ?
    Sollte dem nicht so sein, hast du natürlich ein Widerrufsrecht lt. dem BGB.


    Ein Widerrufsrecht hat man bei Haustür- und Fernabsatzgeschäften so oder so 14 Tage, auch wenn man das Gerät nutzt/lädt oder was auch immer. Im Zweifel muss man halt nur die Wertminderung bezahlen. Etwa die, die entsteht, wenn das Gerät dann nicht mehr als Neugerät verkauft werden kann.
    Da nicht alles ausgelieferten Geräte von Haus aus genügend vorgeladen sind, muss man manche zwingend laden, um sie in Betrieb nehmen zu können.

  • AW: Widerruf des Vertrages bei mobilcom debitel / Folgekosten


    Also lt. Mobilfunkanbieter nicht,


    Du darfst mit dem Gerät


    einmal Telefonieren
    eine SMS versenden


    Du darfst NICHT


    das Gerät laden
    die Schutzfolie abziehen



    Sonst gilt für die Mobilfunkanbieter das Widerufsrecht nicht mehr


    Sry

  • AW: Widerruf des Vertrages bei mobilcom debitel / Folgekosten


    Laut BGB darf man eine Ware, welche per Fernabsatz oder Haustürgeschäft erstanden wurde, begutachten und testen. Konkret heißt es, dass eine "Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren" gestattet ist.


    Hintergrund ist, dass Kunden eine per Telefon, online, ect. bestellte Ware ebenso testen und begutachten können, wie das bei einem Kauf im Geschäft der Fall ist.


    In § 357 findet sich dann dieser Passus:


    "Der Verbraucher hat Wertersatz für einen Wertverlust der Ware zu leisten, wenn


    1. der Wertverlust auf einen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren nicht notwendig war"


    Sprich, man kann immer widerrufen, muss halt im Zweifel nur Wertersatz leisten - so wie ich es oben also bereist erklärt habe.


    Wenn dein Arbeitgeber da gewisse "Limits" setzt, darf er das gern tun, allerdings hebelt das nicht automatisch das Widerrufsrecht aus, sondern tangiert wenn nur die Frage nach dem Wertersatz.


    Sprich, wenn mit dem Gerät 2 SMS verschickt wurden, obwohl nur eine erlaubt ist, dann kann man es trotzdem fristgerecht widerrufen, muss halt im Zweifel nur den Wertverlust bezahlen.


    Aber mal ganz davon abgesehen, sind diese Limits, wie du sie angibst, nirgends gesetzlich geregelt, sondern maximal eine interne Geschichte der Anbieter bzw. deines Arbeitgebers. Kann er machen, muss er sicherlich auch, um ein einheitliches Vorgehen zu ermöglichen, rechtlich bindend ist das dadurch aber nicht gleich.


    Ob diese Limits auch dem entsprechen, was das Gesetz als ordnungsgemäße "Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren" ansieht, ist ebenfalls fraglich. Sicherlich, subjektiv betrachtet kann man das so sehen und auch ich denke, dass ein Anschalten und kurz gucken, ob alles geht, ausreicht - rechtlich bindend ist meine Ansicht allerdings nicht.


    So gesehen bleibe ich bei meiner Aussage von oben. Ein Widerruf ist gesetzlich vorgeschrieben und beträgt 14 Tage - allerdings kann halt Wertersatz gefordert werden, wenn man es mit dem "Prüfen übertreibt".


    Natürlich kann es da gewisse Ausnahmen geben, etwa wenn das Handy nach 10 Tagen aussieht wie Kraut und Rüben, den direkten Widerruf hebelt aber auch das nicht automatisch aus.
    Die Gesetze sind ja extra so gemacht, dass da nicht ein Anbieter daherkommt und meint "Oha, da wurden 2 SMS geschickt. Das geht gar nicht, damit ist der Widerruf hinfällig" ;)


    Und ja, ich weiß, dass den Shops und den Hotlinern gern solche "Richtlinien" mit den 2 SMS und Co. genannt werden, allerdings bedeutet ein Überschreiten nicht automatisch, dass der Widerruf an sich nicht geht, sondern nur, dass möglicherweise der kostenfreie Widerruf nicht mehr geht. Sprich, zurückschicken geht immer noch, sofern die Frist gewahrt wird - man muss aber halt ggf. den Wertverlust bezahlen. Das ist ein kleiner, aber feiner Unterschied - der jedoch, zugegeben, den Mitarbeiter meist nicht direkt mit kommuniziert wird ;)

  • AW: Widerruf des Vertrages bei mobilcom debitel / Folgekosten


    Hahahaha.....wie willst du denn das Telefon testen, wenn die Schutzfolien drauf ist? Und das Telefon nicht zu laden ist bei Samsung zwar momentan angebracht, aber betrifft den Widerruf auf keinsten :D Das sind die lächerlichsten Argumente, die es gibt...

  • AW: Widerruf des Vertrages bei mobilcom debitel / Folgekosten


    Das ist halt das, was die Anbieter ihren Mitarbeitern gern "mit auf dern Weg" geben. Wer sich damit nicht näher befasst oder das unreflektiert hinnimmt, der gibt es dann natürlich auch so wieder. Mit der Realität hat das dann aber weniger zu tun - aber gut, er arbeit ja an der Hotline, wenn ich mich recht erinnere - da kommt man mit sowas auch eher weniger in Kontakt.


    Aber die Sprüche ala "Nicht mehr als eine SMS" hab ich auch schon gehört bzw. als "Arbeitsanweisung" mitbekommen - meist wird dann eben darauf spekuliert, dass die Mitarbeiter mit dieser Info nachfragende Kunden abwürgen ;)
    Und es gibt auch genug, die ihre Rechte nicht wirklich kennen und sich damit zufrieden geben...

  • AW: Widerruf des Vertrages bei mobilcom debitel / Folgekosten


    Manchmal merkt man ja erst nach einiger Zeit Nutzung das ein Gerät nichts taugt. Mit einem Anruf und einer Sms lernt man ein Gerät nicht kennen.


    Bei Amazon sind das dann die "Warehouse Deals" Geräte die man dann etwas Günstiger abgreifen kann! :D

  • AW: Widerruf des Vertrages bei mobilcom debitel / Folgekosten


    Naja, die meisten Anbieter sind bei sowas auch echt kulant. Wenn die Dinger nicht aussehen wie Kraut und Rüben nehmen die die auch wieder zurück, wenn sie 10 Tage am Stück voll genutzt wurden.
    Dafür ist das Widerrufsrecht natürlich nicht gemacht - eigentlich. Denn wie immer ist es sehr schwammig formuliert und spricht halt nur von einer "Prüfung der Ware". Was damit aber genau gemeint ist, bleibt offen.
    Wenn man sehr streng auslegt, dürfte man es tatsächlich nicht anschalten. Allerdings liegen im Laden halt auch Vorführer rum, die man ausprobieren kann, was das wieder ein Stück aushebelt.


    Im Zweifel muss das eh im Einzelfall entschieden werden, was nun noch eine "widerrufserlaubte" Nutzung ist und was nicht. Hat man das geht es wieder um die Frage nach dem Wertersatz und für welchen "Verlust" der anzusetzen ist.


    Weil es da an handfesten Vorgaben und Regeln mangelt, sind die meisten Anbieter recht kulant und lassen eigentlich vieles zu, solange es im halbwegs wiederverkäuflichen Rahmen bleibt.


    Intern kenn ich solche Listen wie das mit der einen SMS auch - aber das ist halt nur intern und auch nur ein grober Richtwert. Im Zweifel haben diese internen Vorgaben eh keinen Bestand, da man dafür erst mal rechtsverbindlich definieren müsste, was "Testen wie im Laden" überhaupt ist.


    Fakt ist aber: Widerrufen kann man bei Fernabsatz- und Haustürverträgen binnen 14 Tagen - egal, wie das Handy streng genommen aussieht. Man muss dann halt nur Wertersatz leisten.

  • AW: Widerruf des Vertrages bei mobilcom debitel / Folgekosten


    Ich muss ganz ehrlich zugebn, dass ich es nicht mehr genau weiß - allerdings ist es mit der "Nichtnutzung" so eine Sache. Vom Prinzip her ist es ja dasselbe Thema. Ich meine, dass damals die Regelung 10,10,100 galt...oder so ähnlich....10SMS, 10Minuten, 100MB. Allerdings muss ich auch ganz klar sagen, dass es im Rahmen der Kulanz (und Ermessen bzw. Erfahrung des Mitarbeiters) liegt und im Zeifelsfall eh der Kunde gewinnen würde, wenn er vor Gericht ginge.


    Wobei das mit dem Wertersatz richtig ist - Wer schon am ersten Wochenende sein Handy verfeiert braucht sich nicht wundern (daher immer mit Zeugen verschicken ;) ). Ebenfalls müssen die anteiligen Leistungen gezahlt werden. Im Falle von Flats die anteilige Monatsgebühr und die berechneten Gespräche ganz. Der Rest wird normalerweise verrechnet. Allerdings kann das leider echt lange dauern. Mir ist noch ein Fall bekannt, der dauerte ein halbes Jahr und in der Zwischenzeit konnte sich der Betroffene aufgrund der Schufa keinen neuen Vertrag holen, da er ja noch einen Vertrag "am Laufen" hatte :D

  • AW: Widerruf des Vertrages bei mobilcom debitel / Folgekosten


    Eine offizielle Vorgabe ala "10 SMS, 10 Minuten, ect." gibt es nicht. Auf sowas kann sich also erstmal kein Anbieter berufen. Allerdings gibt es diese internen Vorgaben bei fast allen Anbieter. Logisch, irgendwo muss man ja auch die Grenze ziehen, ab wann ein Gerät noch als "Neugerät" gilt und ab wann nicht mehr. Will ja auch keiner ein "Neugerät", welches zuvor schon 14 Tage 24/7 im Einsatz war...


    Aber Ablehnen - wie es der Kollege oben meint - darf man ein Gerät nicht automatisch, nur weil es über den internen Vorgaben liegt. Wie du schon sagst, da dürfte jeder Anbieter vor Gericht scheitern - schon, weil er sicherlich diese internen Vorgaben im Vorfeld mitteilen müsste. Dürfte als überraschend eingestuft werden, wenn der Kunde vorher nicht weiß, dass er nur 1 Minute telefonieren und bei 1 Minute und 5 Sekunden dann nicht mehr widerrufen darf. Dann stellt sich wieder die Frage, reicht denn 1 Minute aus, um einen wirklichen Test durchzuführen, beschränkt man mit so einer Festlegung nicht wieder die "individuelle Prüfung" der Kunden und so weiter...


    Sicherlich wäre es ziemlich hilfreich, wenn es eine festgelegte Routine gebe - schon um die "Ich bestell mir was, überleg es mir anders und schicks zurück"-Mentalität ein wenig auszuhebeln. Die meisten Geräte, die im Rahmen des Widerrufs zurückkommen, sind streng genommen keine Neugeräte mehr und dürften eigentlich gar nicht mehr als solche verkauft werden - werden sie aber dennoch. Geht ja auch gar nicht anders, kann ja sonst keiner wirtschaftlich tragen.

  • AW: Widerruf des Vertrages bei mobilcom debitel / Folgekosten


    Ich habe auch nie behauptet, dass es eine off. Vorgabe war - damals war es eher ein interner Richtwert (wie du schon vermutetest).


    Um mal den Bogen auf die andere Seite zu schlagen - jeder möge sich vorstellen, er hätte ein Produkt und alle Leute testen es, aber nur wenige behalten es. Letztlich bmuss ja irgendwer auf dem Scheiß sitzenbleiben.


    Ich will hier keine Partei ergreifen, nur mal so einen Denkanstoß raushauen. Klar könnte man jetzt argumentieren: "Ich bin ja nur 1 unter den Millionen Kunden". Aber überlegt mal, was es bedeutet, wenn 100 Kunden ein teures Gerät (so bei 600-700€) testen und zurückschicken.


    Sagen wir die Wertminderung beträgt danach 100€ - bei 100 Kunden wären das schon 10000€. Aber nur 100 Kunden auf Millionen Verträge? Sagen wir 1000 Kunden. Upps, da sind es dann schon 100.000€, die eine Firma vorschießen muss, ohne auch nur 1cent Gewinn gemacht zu haben. Der logistische Aufwand dahinter steckt da noch garnicht mit drin.


    Was ich damit sagen will ist, dass sich die Firmen irgendwo auch zurecht absichern müssen.


    Klar hat der einzelne Mensch auch seine Sachen zu tragen, aber jedesmal jemand anderen dafür verantwortlich zu machen, nur weil man nicht in der Lage ist sich die Sachen vorher zu überlegen finde ich absurd.


    Um zurück zu dem Fall zu kommen - in Angetracht meiner Überlegungen sollten man froh sein, dass es die Firmen gerade heute (bei der momentanen Wegwerfmentalität) überhaupt noch hinbekommen den ganzen Scheiß abzuwickeln. Da könnte man sich vielleicht auch selbst etwas zurücknehmen und sagen: "Hey - es dauert zwar, aber das wird schon."


    Aber was erwarte ich eingentlich? Der Kunde ist ja König ;)

  • AW: Widerruf des Vertrages bei mobilcom debitel / Folgekosten


    Dieses Risiko wird ganz einfach umgelegt - das ist in den Gerätepreisen und Tarifpreisen enthalten. In Summe zahlen demnach alle für die, die aus Dumdidelei widerrufen oder das Handy zurückschicken, weil es in einem anderen Shop 5 Euro billiger ist.
    Auch so ein Gedanke, den viele Kunden sicherlich noch nie hatten :D

  • AW: Widerruf des Vertrages bei mobilcom debitel / Folgekosten


    Ich habe mittlerweile von der S-Kon die Widerrufbestätigung erhalten und muss trotz Gerätenutzung (ja ich habe es geladen und ja die Schutzfolie wurde auch entfernt :-D) nichts bezahlen. Habe den Versand als auch den Euro, den ich bezahlt habe, erstattet bekommen.


    Die mobilcom hat sich bis dato nicht mehr gemeldet und auf meinem Konto war auch kein Geldeingang zu verzeichnen. Werde mir das Geld nun morgen bzw. übermorgen zurückbuchen, da die 30 Tage am 07.09. vorüber sind. Werde diesem Laden keinen Cent schenken.

  • AW: Widerruf des Vertrages bei mobilcom debitel / Folgekosten


    Bitte NICHT zurückbuchen!!!


    Das verursacht noch mehr Kosten und verlängert die Abwicklung!

  • AW: Widerruf des Vertrages bei mobilcom debitel / Folgekosten


    Bei Sepa hat man glaube ich 8 Wochen, in denen man zurückbuchen kann und nicht nur 30 Tage. Ich würde hier also auch empfehlen, noch ein bisschen zu warten.
    Wenn du die Bestätigung hast, wird auch die Rücküberweisung von mobilcom bald eintreffen. Wenn da eine dritte Partie (S-Kon?) mit drin hängt, dauert das ein bisschen länger, weil die ja untereinander entsprechend kommunizieren müssen.


    Wenn du jetzt zurückbuchst, während bei mobilcom grad alles in Bearbeitung ist, trittst du ggf. die Mahnungsmachinerie los, weil der Widerruf ggf. noch nicht komplett im System angekommen ist. Und wie gesagt, bei Sepa hat man 8 Wochen Zeit...

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