1&1 Mobilfunkvertrag mit Handy

  • eine meiner Töchter hat dort vor zwei Jahren ein eiFon mit Vertrag geholt


    das ist jtz ihres, ich weiß bloß nicht ob sie das Gerät kündigen muss, ob das ausläuft, ob das weiter läuft wenn man nix macht


    muss ich sie direkt mal fragen

  • Gefunden habe ich nichts von einer Rückgabepflicht, es sei denn, du buchst den Tarif mit "NewPhone"-Option (alle 12 Monate ein neues Handy).

  • Soweit mir bekannt - ich hab in den AGB auch nichts anderes gefunden - ist das bei 1&1 eine klassische Handyoption, die nicht separat läuft.
    Eine separate Kündigung allein für das Handy ist da nicht notwendig, allerdings muss man ggf. den ganzen Vertrag rechtzeitig kündigen, weil sonst das ganze Ding 12 Monate weiterläuft - inklusive Handyoption.


    Als Beispiel Allnet Flat Basic im E-Netz: Die kostet im ersten Jahr 25 Euro und im zweiten Jahr 35 Euro, jeweils inklusive Handyoption. Wird nun nicht rechtzeitig gekündigt, laufen die 35 Euro 12 Monate weiter. Man bezahlt das Handy also weiter mit.


    Das ist so wie das auch bei Vodafone, Telekom, MD und dergleichen gehandhabt wird bzw. wurde - eben eine klassische Handyoption, die erhalten bleibt, wenn man nicht kündigt oder den Tarif nach 2 Jahre auf Simonly oder mit neuem Handy verlängert.

  • Wenn man nicht kündigt oder aktiv in einem Simonly-Vertrag verlängert, wird das auch weiterhin berechnet - siehe #5


    Trotzdem gehört es nach 24 Monaten dir - was bei einer klassischen Handyoption ja allerdings nichts ändert.

  • Ich hab grad was in den AGB von 1&1 dazu gefunden:


    "14. Verkauf und Eigentumsübertragung bei Endgeräten


    14.1. Ist der Verkauf eines Endgerätes Gegenstand des Vertrages und ist nichts anderes vereinbart, geht das Eigentum an den Kunden erst mit vollständiger Leistung des Kaufpreises über. Subventionierte Hardware wird dem Kunden nur im Zusammenhang mit einer langfristigen Vertragsbeziehung (Mindestvertragslaufzeit) angeboten. Wird der Vertrag innerhalb der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit, gleich aus welchen Gründen, beendet, ist 1&1 berechtigt, subventionierte Hardware zurückzufordern."


    Kommt wohl drauf an, was man unter "vollständiger Kaufpreis" versteht. Die Einmalzahlung am Anfang oder die Monatspreis für 2 Jahre...


    Wenn man so im Internet quer liest, scheint die einhellige Ansicht zu sein, dass man den Kaufpreis mit dem obligatorischen 1 Euro entrichtet und damit das Eigentum erhält. Entsprechend könnte man das auch jederzeit verkaufen.
    Aber ich bin kein Jurist...

  • Ich hab bis jetzt aber noch nicht gehört, dass da jemand Probleme hatte, wenn er solches Handy zwischendrin verkauft hat.
    Man muss halt nur die Handyoption weiterbezahlen.
    Aber wenn das nach 4 Monaten vom Traktor überfahren wird oder du es in der Bahn liegen lässt, ist es auch weg...

  • Nur als Tipp für jene die ihr Smartphone verkaufen: Die Käufer des Gerätes aus zweiter Hand haben, zumindest über die 1&1, keine Gewährleistung auf Garantieansprüche. Es sei denn der Käufer wendet sich an den Verkäufer und lässt ihn das machen. Die Gewährleistung bleibt beim Vertragsinhaber.

  • Hm, das ist das Dilemma des BGB.


    Die gesetzliche Gewährleistung muss laut BGB nur dem "Erstkäufer" gewährt werden. Wurde das Gerät verkauft und es tritt ein Gewährleistungsschaden auf, ist der private Verkäufer der Ansprechpartner und muss sie beim Hersteller/Ursprungsverkäufer einfordern. Hat der private Verkäufer die Gewährleistung jedoch wirksam ausgeschlossen, ist der Zweitkäufer ggf. der "Angear***te".


    Bei der freiwilligen Garantie siehts so aus, dass der Hersteller/Verkäufer festlegen kann, ob er sie nur dem Erstkäufer oder auch dem Zweitkäufer gewährt...


    Allerdings ist das ja nur für Käufer interessant. Wenn dowser das Handy verkauft und die Gewährleistung wirksam ausschließt, ist er aus der Sache raus - sofern er das möchte.


    Ich hab allerdings noch nie bei Handys erlebt, dass da wirklich mal ein Verkäufer oder Hersteller gezickt hätte, weil auf der Rechnung ein anderer Name stand als auf dem Reparaturbeleg. Außer bei o2 - aber da ist die Rechtslage ja eh wieder ne andere...
    Amazon soll da wohl auch ein wenig schwierig sein, hab ich gehört. Aber zumindest mit den Mobilfunkanbietern und deren per Handyoption verkauften Handys hab ich das noch nicht erlebt.


    Muss ja aber nichts heißen...


    Am sichersten ist es, wenn auf der Rechnung keine persönlichen Daten stehen. Dann stellt sich die Frage Erst- oder Zweitkäufer mangels Nachweisbarkeit nicht. Ansonsten kann man die Gewährleistungsrechte ja auch abtreten, sofern der Händler/Ursprungsverkäufer das mitmacht.

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