mobilcom-debitel kündigen...

  • Hallo zusammen


    Ich möchte schon länger meinen Handyertrag bei mobilcom-debitel kündigen, allerdings komme ich erst jetz wirklich dazu...nicht nur nach den ganzen Geschichten, die hier im Board rumschwirren. Hat jemand Erfahrungen mit der Kündigung bei denen? Wie sieht das mit der Kündigungsfrist aus? Muss ich eine bestimmte Form einhalten und gibt es irgendwelche Vorraussetzungen im Vertrag? Will das jetzt endlich hinter mir haben.


    Grüße

  • Wenn du einen Zweijahresvertrag hast, liegt die Kündigungsfrist bei drei Monaten zum Laufzeitende. Verpasst du diese Frist bzw. geht die Kündigung zu spät ein, verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr.


    Das ist bei solchen Verträgen bei allen Anbietern das übliche Vorgehen.


    Ich habe meinen mobilcom-debitel Vertrag Ende 2016 ganz einfach über das Kontaktformular gekündigt. Als Thema "Vertrag" und dann unten drunter "Vertragsbeendigung" auswählen, persönliche Daten auswählen bzw. einloggen, kurzen Texte ala "Hiermit kündige ich..." und weg damit.


    Da ich noch genügend Zeit hatte, hab ich das einfach mal versucht und die Bestätigung kam keine zwei Wochen später. Hat also wunderbar funktioniert. Wurde im Kundenlogin auch alles korrekt vermerkt.


    Gesetzlich vorgeschrieben ist seit Ende 2016 nur noch die Textform, man muss also nicht mehr zwingend mit Brief, Einschreiben und Co. kündigen. Email oder eben Kontaktformular gehen in vielen Fällen auch, Unterschriften und Co. werden nicht mehr benötigt. Siehe auch hier: Kündigungen: Online-Verträge ab Oktober auch online kündbar


    Zumindest in meinem Fall wurde das von mobilcom-debitel auch anstandslos so akzeptiert und durchgeführt.


    Edit: Ich seh grad, einen eigenen Text muss man gar nicht mehr eintippen, der ist jetzt schon fertig drin. Dürfte also tatsächlich mittlerweile ein "offizieller Kündigungsweg" sein.

  • Von der Kündigungsfrist habe ich keine Ahnung, aber schau doch einfach mal in deinen Vertrag...? Wenn die eine bestimmte Kündigungsfrist haben, müssen sie die auch in den Vertrag schreiben.
    Da stehen auch womögliche andere Bedingungen für eine Vertragskündigung drin, das ist aber eher selten. Manchmal gibt es aber auch die Möglichkeit, den Vertrag früher zu kündigen, das steht dann da aber auch drin! Das gilt aber eher für Ausnahmesituationen, wenn es dir z.B. gar nicht mehr bringt den Vertrag zu haben. Aber wie gesagt, das ist eher eine Ausnahme.
    Was meiner Meinung nach aber auch immer hilft, ist mal anzurufen - oft akzeptieren die das dann auch, dass du früher kündigen willst...auch wenn das so nicht offiziell im Vertrag steht.

  • Also mir ist kein Anbieter bekannt, bei dem man vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit "einfach mal so" rauskommt - auch nicht, wenn man nett fragt. Die meisten Kunden beißen da ja schon auf Granit, wenn sie wirklich Gründe für eine vorzeitige Vertragsauflösung haben und streiten sich zum Teil ewig lange rum.


    Eher rauskommen ist eine ganz ganz ganz seltene Ausnahme, zumindest wenn ich so auf meine 10 Jahre in dem Bereich zurückblicke.


    Ansonste ist die Kündigungsfrist wie oben schon geschrieben drei Monate zum Laufzeitende. Mir ist bei MD zumindest kein Laufzeittarif bekannt, bei dem das anders wäre. Da das die "marktübliche Frist" ist, dürfte was anderes auch nicht in den AGB stehen, weil das sonst schnell eine überraschende Klausel darstellen würde...


    Kündigen kann man immer, muss halt nur noch bis zum Ende der Laufzeit bezahlen. Sprich: Bei unsicherer Laufzeit einfach ne Kündigung hinschicken, die Anbieter sagen einem dann schon, wann die Laufzeit endet. Ansonsten ist das das Startdatum + 24 Monaten und dann immer + 12 Monate. Bei aktiven Verlängerungen um weitere 2 Jahre muss man dann ggf. gucken. Wenn man sowas in der letzten Zeit nicht durchgeführt hat, sollte es nach spätestens 15 Monaten (setzt man voraus, dass man die aktuelle Kündigungsfrist ganz knapp verpasst hat) vorbei sein.


    Eine bestimmte "Form" muss man bei einer Kündigung übrigens nicht einhalten. Man muss lediglich seinen Wunsch zu kündigen und seine persönlichen Daten, damit der Anbieter einen zuordnen kann, kundtun. Ob man das handschriftlich auf einem Wurstzettel oder akkurat per Word auf A4 macht, ist völlig egal.

  • Die von der Firma BCS Group GmbH vermittelten Mobilfunkverträge für mobilcom debitel entsprachen nicht der abgegebenen Wirtschaftlichkeitsprüfung.
    Es wurde vor Vertragsabschluss eine monatliche Einsparung 80 bis 90 € vom Vermittler (für 9 Verträge) zugesichert. Im Ergebnis lag die erste Rechnung vom mobilcom debitel bereits mit 40 € über der letzten Rechnung des Altanbieters. Die Angaben aus dem Beratungsgespräch sind zum Teil frei erfunden und nicht richtig wiedergegeben.
    Die Kommunikation mit der Rechtsabteilung des Unternehmens gestaltet sich sehr schwierig, so dass ich eine Anwältin eingeschaltet habe.
    Unsere alten Rufnummern sind bis heute blockiert.
    Ich werde mich mit allen rechtlichen Mitteln wehren und kann nur vor einem Vertragsabschluss mit mobilcom debitel ausdrücklich warnen!

  • Das ist natürlich ärgerlich - dennoch der falsche Thread. Bitte nicht BCS mit md gleichstellen. Der eine ist ein "schwieriger" Vertriebspartner, der andere ein Mobilfunkprovider.


    Achja - Verträge lesen soll auch helfen. Alles was nicht auf dem Vertrag steht ist meist schwer nachzuweisen

  • Da bin ich grundsätzlich bei dir, aber die BCS treibt ja nun schon jahrelang ihr Unwesen. Die sind mindestens seit 10 Jahren mit diesen Methoden unterwegs. Wenn sich MD da wirklich dran stören würde, hätten die die Zusammenarbeit schon längst beendet. So gesehen ist MD da nicht völlig aus der Verantwortung zu nehmen, meiner Meinung nach zumindest.

  • Na, ist doch klar. Jeden deren Vertriebspartner hätten die gekündigt, aber da die so monatlich über 1200 Neuverträge durch Abzocke ergaunern, sagt keiner was, obwohl es sich hier ganz klar und absolut um gewerbsmäßigen Betrug handelt.

  • Solange die Gesetze so sind wie sie sind und die Verträge durch Menschen geschlossen werden, die sich die Verträge nicht durchlesen ist das alles legal - demzufolge würde ich mich mit solchen Aussagen zurückhalten.

  • Das stimmt natürlich auch. Gerade als Unternehmer muss ich doppelt schauen, was ich buche, da das Widerrufsrecht hier ja nicht greift. So gesehen kommen hier natürlich mehrere Faktoren aufeinander. Dennoch ist das Vorgehen und die "kreative Beratung" der BCS ja schon eine Weile bekannt - aber eben auch so erst einmal legal (zumindest bis man den Betrug tatsächlich nachweisen kann). Geschicktes Ausnutzen von Schlupflöchern :D

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