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Beiträge von xkaaay

  • E-Plus.. Service? Kulanz? Da hab ich auch was zu berichten....

    • xkaaay
    • 29. Juli 2011 um 18:48

    AW: E-Plus.. Service? Kulanz? Da hab ich auch was zu berichten....

    Zitat von pithein

    Was ist dran an dem Gerücht, dass E-Plus die "Hotline" übernimmt, quasi von der Mutter kauft?


    Ich weiß es, sag es dir aber nicht ;)

  • Handy auf dem Weg von Base zur Reperatur verschwunden

    • xkaaay
    • 29. Juli 2011 um 18:37

    AW: Handy auf dem Weg von Base zur Reperatur verschwunden

    Also - egal von wem das Handy nun eingesendet wurde. Einen Rabatt oder Erlass der Mietgebühr steht dir nicht zu, denn der Verlust ist ja durch die Versandfirma verschuldet. Von denen kannst du natürlich ggf. Schadensersatz verlangen, gar keine Frage. Gleiches gilt ja zum Beispiel, wenn du ein Auto geleast hast - wenn das mal zwei Wochen in einer Werkstatt ist (warum auch immer), erlässt man dir ja auch keine Raten. Hier muss man einfach immer schauen was los ist, denn was kann E-Plus dafür, dass die DHL Mist macht? Dir würde es sicherlich auch nicht gefallen, wenn E-Plus dir Gebühren aufbrummt, weil jemand anders Mist gemacht hat korrekt? Umgekehrt ist es dann also auch so.

    Überlegt doch einfach immer erst einmal was ihr für angemessen finden würdet, wenn die Sachlage genau andersrum wäre.

    @ handyfunker: Der Vertrag übrigens ist unabhängig zum Gerät zu betrachten. Nur weil das Handy irgendwo am Nordpol ist, heißt das schließlich nicht, dass man den Vertrag nicht mit einem anderen Gerät nutzen könnte.

  • Sonderkündigungsrecht bei nicht erhalt der Rechnung?

    • xkaaay
    • 29. Juli 2011 um 18:28

    AW: Sonderkündigungsrecht bei nicht erhalt der Rechnung?

    Hallo handyfunker, kurz zu deinen Ausführungen. Ein Anbieter trägt in keinem Fall die Schuld wenn die Rechnung auf dem Postweg verloren geht. Sobald die Rechnung mit der Hauspost raus ist, trägt der Postdienstleister die volle Verantwortung (deshalb gibt es bei Paketen ja auch eine Haftung im Falle des Verlustes). Eine vorzeitige Kündigung ist also in keinem Fall möglich, nur weil die Rechnung via Post nicht zugestellt wird.

    Wie es nun bei der Rechnung im Internet ausschaut weiß ich nicht. Ich gehe aber davon aus, dass es hier ähnlich aussieht. Als Vertragsnutzer kann man zum Beispiel vor Vertragsabschluss zwischen Online und Papierrechnung wählen, muss aber ggf. andere Preise in Kauf nehmen und: er kann sich ja informieren wie man zu seiner Onlinerechnung kommt. Aber zu Thema Onlinerechnung sind dies nur Vermutungen - kein Wissen!

  • E-Plus.. Service? Kulanz? Da hab ich auch was zu berichten....

    • xkaaay
    • 27. Juli 2011 um 20:26

    AW: E-Plus.. Service? Kulanz? Da hab ich auch was zu berichten....

    Zitat von Matzezetel

    Falsch !!
    das sind 2 Marken unter einen Anbieter
    beides wird getrennt gehalten

    kundenformular
    https://www.eplus.de/Kontakt-und-Hi…lus-Kunden.aspx
    oder
    kundenservice@eplus.de

    nimmst du die base email adresse verweisen die dich auf eplus oder umgekehrt


    email

    Alles anzeigen

    In der Regel wird die E-Mail aber einfach von uns zum richtigen Provider weitergeleitet

  • Sofortiger Wechsel in "mein base" möglich?

    • xkaaay
    • 23. Juli 2011 um 10:06

    AW: Sofortiger Wechsel in "mein base" möglich?

    Kurz und knapp: Auch nach der Kündigung wird die Tarifwechselgebühr bei einer Vertragsverlängerung im Shop fällig.

  • Tausend Euro für Handysurfen?

    • xkaaay
    • 7. Juli 2011 um 23:22

    AW: Tausend Euro für Handysurfen?

    Ganz kurz mal etwas von mir, korrigiere mich bitte wenn ich falsch liege: du kaufst dir ein Handy im Fachmarkt und nutzt damit eine SIM-Karte von E-Plus (bzw. Base). E-Plus hat ja keine Ahnung davon, welches Gerät du grad nutzt und warum du es tust. Jetzt bist du also nicht bereit Kosten zu zahlen, die durch dein gekauftes Gerät angefallen sind, da stellt sich mir folgende Frage: was kann E-Plus dafür? Ich möchte dich freundlichst darauf hinweisen, dass man bei jedem neuen Smartphone darauf hingewiesen wird, dass durch die Nutzung des Internets Gebühren anfallen und man wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass das Handy sich automatisch aktualisiert, was logischerweise nur über eine Internetverbindung funktioniert. Schau dir dazu einfach mal das Handbuch an, welches sich ggf. auf dem Speicher des Handy befindet (wenn nicht, hast du es gelöscht).

    E-Plus meldet sich nun bei dir, weil ungewöhnlich hohe Kosten angefallen sind und bietet dir an einen Teil zu übernehmen (für die es gar keine Berechtigung gibt). Und trotzdem monierst du irgendwas? Irgendwas hast du falsch verstanden glaub ich, denn E-Plus hat es dir angeboten, obwohl dazu keine Pflicht besteht. Im übrigen besteht sowieso schonmal gar keine Pflicht dich über irgendwelche Dinge zu informieren, die du in jeder Bedienungsanleitung nachlesen kannst (auf Anfrage muss natürlich wahrheitsgemäß geantwortet werden).

    Den Weg zum Anwalt kannst du dir in jedem Fall sparen. Ich warne dich nur schon mal: sollte er deinen Fall übernehmen, fallen Kosten für dich an, die du dir sparen kannst (ein seriöser, nicht geld-geiler Anwalt schickt dich nach Hause).

    Mal nen Vergleich: wenn du dein Auto gegen nen Baum setzt, weil du da kaputte Räder einer Fremdfirma dran hast, gibt dir der Autohersteller auch nichts wieder!

    Zum Abschluss: so hart es klingt, gib dich mit dem zufrieden was du bereits angeboten bekommen hast (andere hätten dir vielleicht gar nichts gutgeschrieben, was würdest du dann tun?) und zahl den Rest. Hast einfach Pech gehabt und lernst für die Zukunft.

  • Sonderkündigungsrecht?

    • xkaaay
    • 24. Juni 2011 um 22:02

    AW: Sonderkündigungsrecht?

    Zitat von dowser

    Doch na klar, das gilt bei jedem Kauf, der Händler darf erst nachbessern, dann Tausch/Wandlung.


    Es ging ja nur darum, dass man einfach kein Recht auf einen Tausch hat. Es ist ein Rücktritt vom alten Kaufvertrag und schließt einen neuen Kaufvertrag. Für den Verbraucher mag es das Selbe sein, rechtlich ist es das aber nicht ;)

  • E-Plus, Ärger ohne Ende

    • xkaaay
    • 24. Juni 2011 um 21:45

    AW: E-Plus, Ärger ohne Ende

    Zitat von Die_Handy_Füchse

    Belastungen von Kreditkartenkonten finden bei BASE nicht statt.

    Der Mobilfunkanbieter kann Sie nicht zwingen, eine Einzugsermächtigung für Ihr Girokonto aufzugeben. Die anfallenden Rechnungen müssen Sie ja auch so oder so bezahlen.


    Etwas falsch, denn bei Base kann man sehr wohl seine Kreditkarte belasten lassen. Und die Einzugsermächtigung ist bei einigen Tarifen (Web-Tarifen) Pflicht. Sollte man diese widerrufen hat Base den Anspruch den Tarif auf einen anderen Tarif zu ändern bei dem der Online-Vorteil entfällt.

  • Sonderkündigungsrecht?

    • xkaaay
    • 24. Juni 2011 um 21:37

    AW: Sonderkündigungsrecht?

    Stopp: Einen Anspruch auf Tausch des Handys gibt es nicht - so etwas gibt es nirgendwo.

    • Der Käufer hat das Recht das Gerät reparieren zu lassen (Nacherfüllung) oder vom Kaufvertrag zurückzutreten (nur der Vertrag vom Handy, nicht der Mobilfunkvertrag).
    • Jedoch kann der Verkäufer aus wirtschaftlichen Interessen drei mal die Reparatur vorziehen.

    Das bedeutet also, dass bei E-Plus ein Gerät drei mal repariert werden muss und erst beim vierten Defekt darf man dann vom Kaufvertrag zurücktreten:

    • man kann dann das defekte Gerät wegen des Rücktritts zurückgeben und alle bisher gezahlten Hardwarezuschläge zurückverlangen (wobei der Verkäufer das Recht hat eine Nutzungsgebühr geltend zu machen)
    • auf Wunsch kann man dann ein neues Handy des gleichen Wertes erhalten

    Eine Sonderkündigung des Mobilfunkvertrages ist wegen eines defekten Gerätes in keinem Fall möglich!

  • E-Plus: Probleme beim SMS-Versand / Störungen

    • xkaaay
    • 21. Juni 2011 um 19:44

    AW: E-Plus: Probleme beim SMS-Versand / Störungen

    Zitat von bjoern.dingens


    Aber man glaubt nun an der Hotline, den Schuldigen an meiner SMS-Misere gefunden zu haben. Schuld ist die Sonne.
    Man habe zurzeit allgemein Probleme mit dem SMS-Dienst und ich wäre nicht der einzige, bei dem die SMS teilweise 2 Tage zu spät ankämen. Die aktuellen Sonnenstürme würden dies verursachen und gegen die Sonne sei selbst BASE machtlos.

    Ich musste echt schmunzeln... :p


    Davon höre selbst ich (und ich arbeite ja bei Base) zum ersten Mal :D

    Schuld ist ein erhöhtes Aufkommen beim Versenden von Kurznachrichten zum Teil verbunden mit parallelen SMS-Informationsaktionen.

  • E-Plus, Ärger ohne Ende

    • xkaaay
    • 20. Juni 2011 um 20:12

    AW: E-Plus, Ärger ohne Ende

    @ pausenbiker: Ja ich arbeite bei/für E-Plus, was aber lange nicht bedeutet, dass ich in diesem Forum auch dafür stehe. Hier bin ich eine neutrale Person und so schreibe ich hier auch. Trotzdem: E-Plus wird die Angelegenheit mit einer Kündigung des aktiven Vertragsteils rechtlich geprüft haben (im übrigen machen dies auch die anderen Mobilfunkanbieter). Hier wäre schon längst etwas dagegen geurteil worden, wenn dies rechtlich nicht in Ordnung wäre.

    Vielleicht bringt folgendes etwas Licht ins Dunkle: Bei Kündigung des aktiven Vertragsteils wird die SIM-Karte dauerthaft für alle abgehenden Gespräche / Kurznachrichten usw. gesperrt. Die Kündigung (also komplette Deaktivierung der Karte) findet zum Ende der vereinbarten Mindestlufzeit statt. Bis dahin bist du weiterhin telefonisch erreichbar (nicht Roaming) und kannst Kurznachrichten empfangen, da du ja über die Schadensersatzsumme deine Grundgebühr zu 75 % bis zum Laufzeitende zahlst.

    Letzendlich findet die Kündigung also tatsächlich erst statt, wenn die Laufzeit endet. Nach deinen Aussagen wäre das ja korrekt. Bis dahin ist die Karte halt nicht nutzbar, weil man den Zahlungen nicht nachgekommen ist.


    Im übrigen möchte ich klarstellen, dass du automatisiert nur eine Bestätigung über den Eingang eines Schreibens bekommst bzw. Anliegen, die tatsächlich automatisch abgearbeitet werden können (Kündigungen, Stornierungen). Alle Kundenanfragen die eine individuelle Antwort benötigen, bekommen diese auch - es gilt aber: auch Menschen machen Fehler :D

  • Base Tab Verkaufsstart

    • xkaaay
    • 11. Juni 2011 um 11:02

    AW: Base Tab Verkaufsstart

    Ganz kurz:
    @ nutella: das mit dem Gutschein und dem behalten nach den 24 Monaten ist korrekt.
    @ Kirschpudding: inklusive ist die normale Internet Flatrate bei der nach 500 Mb gedrosselt wird.

  • Vertagsverlängerung bei E-Plus

    • xkaaay
    • 10. Juni 2011 um 13:17

    AW: Vertagsverlängerung bei E-Plus

    Zitat von Kirschpudding

    Bei einigen Tarifen muss man doch zu Base wechseln, wenn man ein neues Handy möchte, oder?


    Nein nein, du hast - egal ob mit oder ohne Handy - immer die freie Wahl den alten E-Plus Tarif weiter zu nutzen. Ein Wechsel zu Base ist dafür nicht erforderlich.

  • Base Tab Verkaufsstart

    • xkaaay
    • 10. Juni 2011 um 13:14

    AW: Base Tab Verkaufsstart

    Angedacht ist der 16. Juni ;)

  • Samsung Galaxy S2 bei Base ?

    • xkaaay
    • 7. Juni 2011 um 17:18

    AW: Samsung Galaxy S2 bei Base ?

    Kurz und knapp: Gerät ist aktuell über Base lieferbar ;)

  • Sonderkündigungsrecht bei nicht erhalt der Rechnung?

    • xkaaay
    • 7. Juni 2011 um 17:16

    AW: Sonderkündigungsrecht bei nicht erhalt der Rechnung?

    Ob Vertragsbestandteil, Nutzen, Nachteil oder sonst was. Was kann E-Plus (Base) dafür, wenn zum Beispiel der Postbote die Rechnung nicht korrekt ausliefert? Die Antwort lautet: Nichts. Also hast du hier 100 % kein Recht auf eine vorzeitige Kündigung. Im übrigen gibt es eine Sonderkündigung bei Dauerschuldverhältnissen nicht. Es würde sich hierbei um eine außerordentliche Kündigung handeln, für die natürlich keine ausreichenden Gründe vorliegen.

    Selbst wenn E-Plus es versäumt die Rechnung zu versenden, besteht ein solche Recht nicht. Es ist ja immer möglich, die Rechnung nachzusenden bzw. auf den Rechnungsbetrag zu verzichten.

  • E-Plus, Ärger ohne Ende

    • xkaaay
    • 7. Juni 2011 um 17:12

    AW: E-Plus, Ärger ohne Ende

    Zitat von pausenbiker

    [...] Und dann hat E-Plus wohl noch ein eigenes bürgerliches Gesetzbuch, nach dem nur der aktive Teil eines Vertrages gekündigt werden kann. Nach allgemeinem BGB ist diese Auffassung Bulls…t. [...]


    Ich gehe jetzt nicht näher auf alles andere ein, da sich dies hier nicht klären lässt (keine Kundendaten etc.). Aber denkst du ernsthaft, dass E-Plus mit der Kündigung des aktiven Vertrages gegen deutsches Recht verstößt? Man, dass wird bei zu starkem Zahlungsrückstand usw. seit über 10 Jahren gemacht. Diverse Urteile wird es dazu geben und die sprechen in dem Fall für E-Plus, sonst würde dies nicht mehr gemacht werden. Meinst nicht?

  • Vertagsverlängerung bei E-Plus

    • xkaaay
    • 7. Juni 2011 um 17:05

    AW: Vertagsverlängerung bei E-Plus

    Zitat von Kirschpudding

    Das ist völlig egal. EPlus vermarktet offiziell nix mehr. Freu dich, dass du noch einen EPlus-Tarif nutzen kannst, sobald du verlängern willst, greifen automatisch die Bedingungen von Base. Und die bieten halt nur noch die Handymiete an....


    Fast Kirschpudding. Wenn man seinen alten Tarif bei E-Plus behalten will, kann man das auch tun und somit gelten auch die alten Bedingungen. Erst wenn man den Tarif wechselt und auf Base umsteigt, gelten auch deren Bedingungen.

    Recht hast du jedoch damit, dass E-Plus momentan überwiegend Mietgeräte vermarktet!

    Zitat von pithein

    Wenn auch beide zur E-Plus Group gehören, ich habe keinen Vertrag mit Base, sondern mit E-Plus.

    Ob E-Plus oder nicht, einen Anspruch auf ein Kaufhandy hast du eh nicht. Somit musst du dich ggf. mit dem zufrieden geben, was E-Plus anbietet und das sind momentan nun mal nur Miethandys ;)

  • 3 Mein-Base-Verträge / Samsung I9000 für 16€, kann das sein?

    • xkaaay
    • 27. Mai 2011 um 18:50

    AW: 3 Mein-Base-Verträge / Samsung I9000 für 16€, kann das sein?

    Folgende Dinge:

    • Eine Deaktivierungsgebühr gibt es nicht mehr wenn du inaktiv bist. Die Kündigung jedoch schon, was ja nicht stören sollte ;)
    • Sollte das Handy an einen der drei Verträge gekoppelt sein, läuft dieser eine Vertrag natürlich 24 Monate, weil dort ja das Handy berechnet wird und der Vertrag somit nicht inaktiv ist.
    • Die Optionen kannst du (egal wie viele aktiv sind) nach einem Monat kündigen - es gilt eine 1-Monatige Laufzeit.

    Was ich jedoch nicht glaube ist, dass das Handy nur 14,99 € pro Monat kostet. Kann es vielleicht sein, dass 14,99 € pro Vertrag berechnet werden? Denn wie du schon sagtest, das Handy wäre dann zu günstig und E-Plus bzw. der Händler will ja verdienen, nichts verschenken.

  • Vertagsverlängerung bei E-Plus

    • xkaaay
    • 29. April 2011 um 07:18

    AW: Vertagsverlängerung bei E-Plus

    Zitat von rainergra_2010

    Ein "Versehen" könnte natürlich möglich sein. Aber es gab in den letzten Tagen hin und wieder mal technische Probleme im Registrierungsbereich des E-Plus-Systems. Evtl. liegt ja auch da die Ursache. Versuch es doch mal mit einer Mail an die Adresse "meine@base.de"; die können meist sehr schnell für Aufklärung sorgen.


    Und schon wieder ein total sinnloser Post. Was sollen die Leute von "mein@base.de" bitte tun? Ihn an E-Plus verweisen? Ganz tolle Sache!

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