Base: iPhone 4 wieder erhältlich

  • Obwohl E-Plus im Gegensatz zu der Telekom, o2 und Vodafone kein offizieller Partner von Apple ist, gibt es ab sofort bei der E-Plus Tochter Base das iPhone 4. Allerdings nur "solange der Vorrat reicht", wie viele Exemplare genau zur Verfügung stehen ist nicht bekannt.
    Mit Internet-Flat ab 35 Euro


    Zur Auswahl stehen unter base Site | BASE: Top-Smartphones mit Vertrag gnstig online bestellen zwei iPhone 4 Varianten mit 16 GB oder 32 GB Speicher. Die monatliche Grundgebühr beträgt mit einem MeinBase Laufzeitvertrag von 24 Monaten 35 und 40 Euro. Im Angebot enthalten ist außerdem eine Internet-Flat, mit einem Datenvolumen von 500 Megabyte. Bei Erreichen des Datenvolumens wird die maximale Geschwindigkeit der Datenübertragung auf GPRS gedrosselt.
    iPhone 4 rechnerisch für 600 Euro


    Über die Laufzeit von 24 Monaten ergibt sich beim 16 GB Modell ein Gesamtpreis von 840 Euro und bei der 32 GB Speicher-Variante von 960 Euro. Im Gesamtpreis sind auch 240 Euro für die Internet-Flatrate enthalten, die monatlich mit 10 Euro zu Buche steht. Somit ergibt sich für das iPhone 4 rechnerisch ein Preis von 600 bzw. 720 Euro.
    iPhone 4 ohne SIM und Netlock


    Da die iPhone 4 Geräte aus dem EU-Ausland stammen, sind diese im Gegensatz zur Telekom und Vodafone ohne SIM- oder Netlock versehen. Passende Tarif-Optionen wie z.B. Flatrates können beim Mein Base Vertrag monatlich bequem hinzugebucht, oder entfernt werden.
    Bestellung per Hotline


    Für die Bestellung des iPhone 4 hat Base eine extra iPhone-Hotline eingerichtet. Bereits im Januar hatte Base ein ähnliches iPhone 4 Angebot gestartet, dieses war bereits nach zwei Tagen ausverkauft. Interessenten sollten sich daher beeilen, da auch dieses Angebot wohl schnell vergriffen ist.

  • AW: Base: iPhone 4 wieder erhältlich - zur Miete


    Was aber nirgendwo auf der Homepage steht, ist, dass es sich hierbei um einen Handy-Miet-Vertrag handelt. Ich habe mir alles genau durchgelesen und es gibt wirklich keinerlei Hinweise darauf.

    Ich habe das Teil bei der IPhone-Hotline bestellt und da sagte die Dame schon so etwas wie "Handy-Sorglos-Paket". Auf Nachfrage versicherte sie mir, dass es sich nicht um einen Mietvertrag handele. Soweit ich mich erinnere gab es diese Pakete doch immer nur bei den Handy-Mietverträgen, oder?

    Als einen (!) Tag später das Telefon und die Simkarte sowie die Vertragsbestätigung geschickt wurden, habe ich sofort nachgeschaut. Auf dem Vertrag ist nur die Rede von "Endgeräte-Zuschlag". Den kenne ich vom Komfort-Kauf und das war ja auch OK.

    Dann habe ich ein paar Seiten weitergeblättert. Mittendrin dann ein "Glückwunsch-"Schreiben zu Ihrem Handy-Sorglos-Paket. Der letzte Satz: Es gelten die AGB ... für Handy-Miet-Verträge.

    In meinen Augen ist ein Mietvertrag nicht zustande gekommen. Ob ich aber auf den Kauf zum gleichen Preis bestehen kann, muss ich mir noch mal genauer angucken.

    Ich sehe es auf jeden Fall als arglistige Täuschung an, den auf der Homepage angebotenen Vertrag nicht als Mietvertrag zu kennzeichnen.

    Katrin

  • AW: Base: iPhone 4 wieder erhältlich


    Das "Handy-Sorglos-Paket" ist die Handymiete! IMHO steht deshalb auf der Homepage nichts von Handymiete oder "Handy-Sorglos-Paket", weil bei Online-Bestellungen keine Handy-Mietverträge angeboten werden.


    Auf allen anderen Vertriebswegen werden die Handys zur Miete angeboten. Allerdings blicke ich da auch nicht mehr ganz durch, weil es bei der Handymiete bei Base ständig neue Regelungen gibt.


    EDIT: Ich sehe gerade, daß das iPhone nur über die Hotline bestellt werden kann. Dann wird es auch nur zur Miete angeboten. Steht aber auch auf der Homepage drauf, wenn auch schwer zu finden (unter rechtliche Hinweise, ganz unten!).

    Zitat

    Das Paket-Angebot „Internet Flat inklusive“ mit einer Internet Flat und einem iPhone 4 gilt nur solange der Vorrat reicht. Angebot ist nur mit Miete des Endgerätes für die Mindestlaufzeit des Mobilfunkvertrages erhältlich, wobei für das Paket aus Miete und Internet Flat für 24 Monate der o.g. monatliche Zuschlag auf den Tarif (z. B. 35,- €/Monat bei Wahl des iPhone 4 16 GB) anfällt.


    Du kannst ja den Vertrag noch widerrufen, die 14 Tage sind ja noch nicht um.

  • AW: Base: iPhone 4 wieder erhältlich


    In den Fußnoten unter Punkt 4 steht, das es sich um ein Mietangebot handelt.


    Zitat: 4. Das Paket-Angebot „Internet Flat inklusive“ mit einer Internet Flat und einem iPhone 4 gilt nur solange der Vorrat reicht. Angebot ist nur mit Miete des Endgerätes für die Mindestlaufzeit des Mobilfunkvertrages erhältlich, wobei für das Paket aus Miete und Internet Flat für 24 Monate der o.g. monatliche Zuschlag auf den Tarif (z. B. 35,- €/Monat bei Wahl des iPhone 4 16 GB) anfällt. Angebot ist nur mit ausgewählten Smartphones erhältlich.

    Den Sinn solcher Mietangebote verstehe ich nicht, wer will denn sowas haben? Man kann nichts daran ändern und kann es nicht verkaufen.


    Dann lieber über o2 "Mein Handy" für 25€ im Monat abbezahlen.

  • AW: Base: iPhone 4 wieder erhältlich


    Hallo!


    Ich hatte das Angebot auch bestellt, und natürlich fielen mir die rechtlichen Hinweise, die mosyr zitiert hat auch erst nach der Bestellung auf...
    Ich habe also nochmals angerufen um nachzufragen, wie das denn sei, und bekam die Antwort, dass es zwar ein Mietgerät sei, aber dass ein Gutschein beiliege, mit dem man das Handy nach Vertragsende kostenlos auslösen kann, so dass es in mein Eigentum übergeht.


    Liegt da bei dir nichts bei?


    Ich bin jedenfalls gespannt und werde mir das alles wenn das Paket ankommt SEHR deutlich durchlesen... und ggf. dann ebenfalls widerrufen, sofern dies so nicht stimmt. Bezahlen zur Ablöse will ich jedenfalls nicht, denn dann ist das Angebot absolut keins mehr.
    Könnte man auch etwas offensichtlicher hinschreiben :down:, ich war gestern abend schon leicht angefressen.

  • AW: Base: iPhone 4 wieder erhältlich


    Hallo @styx,


    vielen Dank für deinen Beitrag. Kannst du uns nach Erhalt des iPhone 4 nochmal mitteilen welcher Gutschein genau beiliegt, und wenn es nicht zuviel verlangt ist ein Foto hier hochladen.


    Wir würden gerne über diese Verwirrung berichten und die Interessenten somit besser zu informieren, als das bisher Base auf seiner Seite macht.


    Über ein positives Feedback würde ich mich freuen!


    Gruß Thomas

  • AW: Base: iPhone 4 wieder erhältlich


    Hallo Thomas,


    ich melde mich dann gerne nochmals, wenn das Paket da ist. Heute war es leider nicht dabei, ganz so schnell wie bei der Threaderstellerin sind sie bei mir offenbar nicht ;)


    Ich bin schon wirklich gespannt, wie das nun ausgeht und was da nun wirklich Sache ist.


    Bis dahin viele Grüße!

  • AW: Base: iPhone 4 wieder erhältlich


    Hallo @styx,

    vielen Dank für deinen Beitrag. Kannst du uns nach Erhalt des iPhone 4 nochmal mitteilen welcher Gutschein genau beiliegt, und wenn es nicht zuviel verlangt ist ein Foto hier hochladen.



    Ich habe den Gutschein auch bekommen, immerhin über 100 Euro. Base verspricht, dass man damit nach 24 Monaten das IPhone ablösen kann. Mal sehen, ob sie sich diesmal an ihre Aussagen halten. Gab ja wohl schon mal Probleme damit.

    Aber darum geht es nicht. Ein Miet-Handy gehört während der Mietzeit nicht mir, sondern Eplus/BASE. Die können bestimmen, was ich damit machen darf usw. Ich darf es nicht weiterveräußern, ja laut Mietbedingungen noch nicht mal verleihen.

    Es ist wie bei einer Eigentumswohnung vs. Mietwohnung - ein himmelweiter Unterschied.

    In meiner Vertragsdurchschrift kommt das Wort "Miete" nicht vor. Der Gutschein, auf dem auf die Geltung der Miet-AGB hingewiesen wird, ist nicht Vertragsbestandteil. Er hängt nämlich ein paar Seiten weiter hinten dran, der Vertragstext endet vorher, da wird extra darauf hingewiesen.

    Zum Glück habe ich Jura studiert und bilde mir ein, behaupten zu können, dass der Hinweis auf die Handy-Miete auf der Homepage so versteckt war, das diese AGB nach §§ 305c i. V. m. 306 BGB nicht Vertragsbestandteil geworden sind.

    Ich habe übrigens auch im BASE-Blog darauf hingewiesen:
    Back again?Es ist wieder zu haben: das iPhone 4 bei BASE! | Das BASE Blog

    Die Antwort ist eine Falschaussage und ziemlich frech:
    @Katrin: Alle unsere Geräte gibt es zur Handymiete. Das Angebot unterscheidet sich nicht von den anderen. VG, Nevin


    Mal sehen, was BASE dazu sagt.

    Liebe Grüße
    Katrin

  • AW: Base: iPhone 4 wieder erhältlich


    Hallo K@trin,


    danke für deinen Bericht und den Anhang, wir werden dein Wissen in unserem Artikel miteinfließen lassen, dieser wird wohl Morgen veröffentlicht. Falls ihr weitere Infos habt schreibt es einfach.


    Gruß Thomas

  • AW: Base: iPhone 4 wieder erhältlich


    Hallo zusammen!


    Danke K@trin für die weiteren Infos und danke Webmaster für den neuen Artikel.


    K@trin du musst hier unbedingt auf dem Laufenden halten, auch bezüglich der juristischen Fragen. Ich habe zwar beruflich ebenfalls mit Gesetzen zu tun, dennoch bin ich in diesen Regelungen nicht wirklich fit und beurteilen, ob dies so tatsächlich versteckte Hinweise sind, kann ich überhaupt nicht. Immerhin weisen sie im Angebot auf die Fußnote 1 hin... dass die nicht auf Anhieb sichtbar ist, ist klar... ich bin da ja selbst darauf reingefallen und halte mich im Allgemeinen nicht für ganz blöd.

  • AW: Base: iPhone 4 wieder erhältlich


    Bitte erwartet aber nicht, dass ich mich mit jetzt mit BASE vor Gericht anlege.

    Im Allgemeinen (und meist auch im Besonderen) komme ich mit dem Verein ganz gut klar. Bis jetzt haben wir noch immer eine für alle akzeptable Lösung gefunden. Sonst hätten meine Familie und ich auch nicht insgesamt 6 Verträge dort zu laufen.

    Ich habe die Erfahrung gemacht, dass man mit höflichem Nachfragen (am besten schriftlich) und ab und zu einem klitzekleinem Wink mit dem BGB am weitesten kommt.

    Deshalb werde ich einfach nur (mal wieder) höflich die Geschäftsleitung (wer auch immer das in Wirklichkeit zu lesen bekommt) darüber informieren, dass es nicht schön ist, was da gerade passiert.

    Und dann werde ich natürlich über deren Meinung dazu berichten. *1

    Gruß Katrin

    *1) Aber nur, wenn ich mir nicht weiter von Experten im Forum anhören muss "... wer die AGB nicht liest, ist selber schuld..." (kann man die Fußnote eigentlich verstecken?)

  • AW: Base: iPhone 4 wieder erhältlich


    Bitte vermerke in deinem Bericht nachträglich, was das Handy-Sorglos-Paket beinhaltet, nämlich im Gegensatz zu o2 einen Schutz gegen Sturz- und Wasserschäden (allein dadurch ist das Angebot schon besser) und das der Kaufpreis nach Ablauf der Mietzeit maximal dem Gutscheinwert entspricht! Nutzt man den Gutschein also für den Kauf, hat man keine Mehrkosten und kann das Teil trotzdem behalten!

  • AW: Base: iPhone 4 wieder erhältlich


    Warum das so ist, kann ich dir nicht sagen. Ich gestalte die Seite nicht, wenn ich das machen würde - würde die um einiges besser funktionieren ;)


    Noch was ist mir aufgefallen und verzeih mir wenn ich falsch liege, denn ich hab kein Jura studiert. § 305c des BGB hab ich mir grad durchgelesen, findet jedoch (meiner Meinung nach) durch die Bestellung per Telefon keine Anwendung. Es würde nur dann eine überraschende Klausel sein, wenn die Bestellung Online vorgenommen werden würde, weil ja nur dort die Fußnote versteckt ist, nicht aber am Telefon .... Richtig ?

  • AW: Base: iPhone 4 wieder erhältlich


    § 305c des BGB hab ich mir grad durchgelesen, findet jedoch (meiner Meinung nach) durch die Bestellung per Telefon keine Anwendung. Es würde nur dann eine überraschende Klausel sein, wenn die Bestellung Online vorgenommen werden würde, weil ja nur dort die Fußnote versteckt ist, nicht aber am Telefon .... Richtig ?



    OK, dann kauen wir das jetzt gemeinsam durch:

    § 305c BGB
    Überraschende und mehrdeutige Klauseln


    (1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil.

    Gilt für Telefonverträge genauso wie für Online-Abschlüsse. Zumal ich die Dame am Telefon (von der ich sogar den Namen weiss) explizit danach gefragt habe. Sie sagte mir, es handele sich nicht um einen Mietvertrag. Somit muss ich auch nicht damit rechnen. Außerdem habe ich mein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages aufgrund der Werbung auf der BASE-Homepage gemacht. Dort sah das äußere Erscheinungsbild nicht nach Mietvertrag aus. Insbesondere weil es sonst ausschließlich Angebote zum Kauf auf der Homepage gibt.

    Wie gesagt, ich habe mein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages telefonisch abgegeben und die Dame dort hat es angenommen und ausdrücklich einen Mietvertrag ausgeschlossen. Damit ist nach §§ 145 ff. BGB ein Kaufvertrag zustande gekommen.

    Weiterhin enthält meine Vertragsdurchschrift weder die Worte "Miete, Mietvertrag" etc. noch nicht mal das "Handy-Sorglos-Paket". Wobei ich dabei auch nicht zwangsläufig an einen Mietvertrag denke.

    Der Vertrag endet ganz unten auf der Seite mit den Worten: "Diese Vertragsdurchschrift ist für Ihre Unterlagen bestimmt."

    Deshalb muss ich auch nicht davon ausgehen, dass ein (nicht mal direkt) dahinter angehefteter Gutschein noch Vertragsbestandteil ist. Also sagt mir auch das äußere Erscheinungsbild meines schriftlichen Vertrages: "überraschende" Klausel.

    PS: Im Zweifel gilt § 305c Abs. 2 BGB: "Zweifel ... gehen zu Lasten des Verwenders."

    So genau wollte ich das eigentlich nicht durchkauen, aber jetzt lass ich das mal so stehen.

    Will hier aber nicht der Besserwisser sein. Frag einen anderen Juristen, der erzählt dann vielleicht das Gegenteil.

    Gruß
    Katrin

  • AW: Base: iPhone 4 wieder erhältlich


    Das iPhone 4 ist jetzt auch online bestellbar.


    Bisher war das kürzlich gestartete iPhone 4 Angebot bei Base nur über die sogenannte “iPhone Hotline” buchbar. Ab sofort ist das iPhone 4 Angebot der E-Plus Tochter Base auch unter Handyvertrag ab 0 €: Mein BASE Vertrag jetzt online bestellen - www.base.de bestellbar. Wie Mobilfunk-Talk.de aus E-Plus Unternehmenskreisen erfuhr, wolle man das iPhone 4 Angebot in Zukunft öfter auflegen.



    Wie bereits berichtet, ist das iPhone 4 Angebot nur in Verbindung eines Base Handy Mietvertrags erhältlich. Bei den Vertragsunterlagen liegt jedoch ein 100 Euro Wertgutschein für das iPhone 4 bei. Nach Ende der 24-monatigen Vertragslaufzeit können Kunden das iPhone 4 mit dem Wertgutschein auslösen. Dabei soll der Auslösebetrag dem beiliegenden Gutscheinwert nicht überschreiten, dies wurde auf Nachfrage von E-Plus bestätigt.


    Bei einigen Kunden herrschte zunächst Verwirrung über die Handymiete, da auf diese lediglich in einer Fußnote hingewiesen wird.

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