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Vodafone ignoriert Kündigung obwohl Fristgerecht erfolgt!

  • prepaid.
  • 25. Januar 2012 um 16:05
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    • 20. Mai 2014 um 15:04
    • #21

    AW: Vodafone ignoriert Kündigung obwohl Fristgerecht erfolgt!

    Zitat von prepaid.

    Ich bin aus dem Vertrag herausgekommen, war jedoch ein ziemlicher Aufwand. Eine Vodafonemitarbeiterin in deren Supportforum hat mir geholfen. Ich hatte nochmals alle Belege gefaxt und bin dann aus "Kulanz" aus dem Vertrag gekommen. Muss man sich mal Vorstellen!

    Das ist heute alles nur noch Abzocke. Strom, Gas, Handy, Internet überall wirste über den Tisch gezogen.

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  • Candide
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    • 2. August 2014 um 18:30
    • #22

    AW: Vodafone ignoriert Kündigung obwohl Fristgerecht erfolgt!

    Uns hat so ein "Verbrecher" im Shop grinsend erklärt, zum Kündigen müssten wir bitte im Dezember wieder zu ihm kommen. Auf den Einwand, dann wäre doch die Frist verstrichen, sagte er nichts sondern grinste frech weiter.

    Wir haben noch ganz andere schlimme Sachen mit denen erlebt, wahrscheinlich kämpfen die ums Überleben.

    Wenn die Pleite sind machen wir eine kleine Flasche auf...

    Einmal editiert, zuletzt von Candide (24. August 2014 um 12:55)

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    Gast
    • 19. Januar 2017 um 16:50
    • #23

    Ich möchte ergänzen: für O2-Kunden gilt das ganz genauso. Es ist wohl mittlerweile in der ganzen Branche gängige Praxis, Kündigungen einfach zu ignorieren und darauf zu setzen, daß zumindest einige der geprellten Kunden die juristische Auseinandersetzung scheuen.

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  • stchecke
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    • 19. Januar 2017 um 19:43
    • #24

    Naja, ob die das bestätigen oder nicht ist käse, eine fristgerechte Kündigung ist immer gültig wenn sie per Einschreiben mit Rückschein geschickt wird. Einfach Konto zugang sperren lassen von der Bank.

    Per Fax und Email, müssen nicht annerkannt werden selbst wenn denne ihre agb was anderes sagt.

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  • tweety
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    • 19. Januar 2017 um 20:53
    • #25

    Einschreiben mit Rückschein ist in falscher Sicherheit wiegen. Ein Einschreiben mit Rückschein beweist vor Gericht nur, das man dem Unternehmen was geschrieben/ zugeschickt hat, nicht aber den Inhalt! Wenn "die" wollen, hauen "die" einem das vor Gericht um die Ohren, das es nur so kracht. Man muß beweisen (!) können, das man gekündigt hat.

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  • nullkommajosef
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    • 19. Januar 2017 um 21:08
    • #26

    Ich geb für sowas ein paar Cent aus und kündige meine Verträge mit Hilfe von "Aboalarm"..., hat bis dato immer absolut problemlos funktioniert...!
    Ach ja, ist günstiger als ein Einschreiben mit oder ohne Rückschein und man bekommt sogar eine Art "Kündigungsgarantie" die ich aber noch nicht in Anspruch nehmen musste..!


    ________________________
    Ois ohne Gewäähr... [emoji854]

    Grüße vom Josef


    "...mir sagte man heute im Samsung-Chat, dass das Gerät eine interne Schutzsoftware habe, welche zuverlässig genug ist..."

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    • 20. Januar 2017 um 01:17
    • #27
    Zitat von tweety

    Einschreiben mit Rückschein ist in falscher Sicherheit wiegen. Ein Einschreiben mit Rückschein beweist vor Gericht nur, das man dem Unternehmen was geschrieben/ zugeschickt hat, nicht aber den Inhalt! Wenn "die" wollen, hauen "die" einem das vor Gericht um die Ohren, das es nur so kracht. Man muß beweisen (!) können, das man gekündigt hat.


    Nur muss das Unternehmen vor Gericht auch das zugestellte Schreiben des Kunden zur Einsicht vorlegen. Noch ein Tipp, man kann die Kündigung auch per Gerichtsvollzieher zu stellen lassen, kostet allerdings cirka 25€.

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  • Kirschpudding
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    • 20. Januar 2017 um 11:54
    • #28
    Zitat von stchecke

    Per Fax und Email, müssen nicht annerkannt werden selbst wenn denne ihre agb was anderes sagt.

    Nicht ganz, man kann Onlineverträge seit Ende letzten Jahres auch online kündigen ;)

    Kündigungen: Online-Verträge ab Oktober auch online kündbar

    "Mobilfunkkunden können ihre Kündigung demnach ab 1. Oktober nicht nur per Brief einsenden, sondern auch per Fax (Tele- und Computer-Fax), Email, SMS, eingescannter PDF und ähnliches. Denn: Eine eigenhändige Unterschrift ist ebenfalls nicht mehr notwendig. Kündigungen ohne Unterschrift dürfen in Zukunft nicht mehr ignoriert werden und sind – solange der Vertragsinhaber und sein Wunsch zur Kündigung deutlich erkennbar sind – regulär gültig."

    lg Kirschpudding 8)

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    • 20. Januar 2017 um 19:09
    • #29

    Naja Fax, ist immer so eine Sache das kannn immer verschwinden, genauso wie Email (Spamordner) , Online selbst nur wenn man ein ticket bekommt, sonst sieht es mit der Beweislast dürftig aus.

    Z.b Bei Hundehaftpflicht konnte man schon vor 10Jahren per Internet kündigen, also das Ganze ist jetzt nicht unbedingt neu.

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    • 21. Januar 2017 um 11:52
    • #30

    Das es "neu" ist und vorher nie ging, hab ich auch nicht behauptet.

    Wie du dem Artikel entnehmen kannst, konnten die Anbieter früher die Schriftform festlegen und damit Email, Fax und dergleichen ausschließen. Das dürfen sie jetzt nicht mehr, sondern müssen die Textform akzeptieren - und dadurch auch Emails und dergleichen.

    Ein Risiko bietet dieses System genauso wie ein Einschreiben oder ein Fax. Das kann alles zwar ankommen, dann aber unter den Tisch fallen oder hinter den Schrank rutschen. Beim Einschreiben hat man zwar einen Beleg, der jedoch nicht beweist, dass in dem Umschlag die Kündigung drin war und nicht die letzte Steuererklärung.
    Die Vorgabe der Textform soll die Kündigung lediglich erleichtern und die Anbieter davon abhalten, die Buchung zwar einfach wie Sau, die Kündigung im Gegenzu jedoch mega kompliziert zu machen - was ja in der Vergangenheit nicht selten der Fall war. Bestellen konnte man online mit zwei Klicks, aber kündigen ging dann nur per Brief mit Unterschrift, bei dem man Glück haben musste, wenn das jemand zeitnah in die Hand nahm.

    Emails sind da sogar noch ein Stück besser nachweisbar als normale Briefe. Klar, kann man fälschen, allerdings dürfte die Rechtssprechung dahingehen eher für den Kunden ausfallen, sollte das wirklich mal ein Anbieter vorbringen.

    lg Kirschpudding 8)

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    • 21. Januar 2017 um 13:27
    • #31

    @Kirschpudding
    Der Übergabe-Rückschein für das Einschreiben beweist eine persönliche Übergabe an das Unternehmen. Das Unternehmen kann vor Gericht nicht beweisen das zu diesen persönlichen Übergabetermin durch den Postboden und durch Quittierung eines verantwortlichen Mitarbeiters des Unternehmens auf den Rückschein kein Einschreiben angekommen sei. Für das Gericht ist es irrelevant solange das Unternehmen kein Schreiben zur Einsichtnahme des Inhalts vorlegt das auf diesen Übergabetermin passt.

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  • Edebeton
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    • 22. Januar 2017 um 21:12
    • #32

    Ich kann da nur mit dem Kopf schütteln, lächeln und warten bis der Bundesverband der Verbraucherzentralen diese Posse einfach kassiert...!

    Vodafone macht gerade wie folgt von sich reden...!

    Gehts-noch-Vodafone.png

    Der Langsam-/ äh.. Konzernsprecher Petenmüller kam aus dem Entschuldigen gar nicht heraus, wieviel XXX .Tsd € Kundengelder an Porto dabei durch den Schornstein gegangen sind.

    Hauptsache der Kunde sorgt kostenpflichtig für einen Zugang des Schriftverkehrs, natürlich rechtskonform per Rückschein-Einschreiben.

    Da fragt man sich schon nach der Verhältnismäßigkeit. Vertrag schließen ja sofort, per WAP, SMS, oder anders Digital, aber..., kündigen geht nur per Dampf oder Rauchzeichen. Solange, bis der brave König-Kunden eine Stink-/ Rauch oder Sonstwas-bombe, in den noblen Glaspalast der Firmenzentrale des noblen Düsseldorfer Ferdinand-Braun-Platz 1 adressiert.

    Kommt es soweit...?

    Oder werden gehörnte Kunden zukünftig, ihm Rahmen der Gewährleistung kommender Verträge, das gerade voll geladene Galaxy Note 8 mittels eingeschriebener Übergabesendung in der Fördnerloge als Bombe zur Detonation bringen.

    Ich sag da nur noch...!

    "Gehts noch Vodafone...?" zu lesen bei Heise.de da ist seit einigen Tagen "Vodafone-Bashing"...

    ✂ - - - - - - - - - - - - - - - - HIER ABTRENNEN - - - - - - - - - - - -

    Zitat

    Nobody belongs anywhere, nobody exists on purpose,
    everybody's going to die. Come watch TV...!

    4 Mal editiert, zuletzt von Edebeton (22. Januar 2017 um 21:20)

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    • 23. Januar 2017 um 11:31
    • #33

    Zu lesen auch bei uns: Vodafone: Irreführende Postwurfsendung setzt Kunden unter Druck

    lg Kirschpudding 8)

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  • Edebeton
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    • 23. Januar 2017 um 22:04
    • #34

    Es geht auch anders...! Hier mal ein Vorzeigebeispiel von MD nachzulesen hier "Klick...!"

    +1 @ Kirschpudding für Deinen Beitrag in #33 :) Den "Danke" - Button gibbet ja nu nicht mehr.

    ✂ - - - - - - - - - - - - - - - - HIER ABTRENNEN - - - - - - - - - - - -

    Zitat

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    • 24. Juli 2017 um 22:13
    • #35

    Hallo ich hab das Gleiche Problem habe schriftlich mind 9 Monate vor Vertrag Ende Gekündigt und keine Rückmeldung. Die versauen sich die Kunden damit Langfristig ich kann mir diese Ignoranz ansonsten nicht vorstellen. 2 Da Anrufen geht nach mehrmaligen versuchen keiner ran.
    3. Ich hab auch Einsendung mit Rückschein Gemacht und Kopie usw.
    Ich werde den noch mal das Gleiche schicken ja auch wen es noch mal über ~5 Euro Kostet
    was auch wieder Frech ist mit dem Hinweis ab dem Vertragsennde wird dann Der Geldhahn einfach zugedreht und das hat bei mir bis jetzt immer Funktioniert.Mahnunen einfach in den Müll. Hart bleiben.
    Holz euch blos keinen Anwahlt der Kötter soll nicht auch noch dran Verdienen weil ihr ja im Recht seit. Alles ein System von Anwählten und Lügnern stecken unter einer Decke.
    Lasst euch nicht verarschen weder von dem Vodas oder abzocken von den Anwählten.

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    • 25. Juli 2017 um 15:49
    • #36

    Solange man nachweisen kann, das man fristgerecht gekündigt hat, ist das sicherlich eine Strategie. Wenn nicht, könnte sowas eher ungünstig ausgehen...

    lg Kirschpudding 8)

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    • 20. November 2017 um 19:06
    • #37

    Hallo alle zusammen,.

    Ich habe einen super Vertrag und zahle sehr wenig.
    im April 2018 wird mein Vertrag enden oder verlängert.
    ONLINE bekommen ich allerdings nur einen Vertrag für 44€ ( aktuell zahle ich 20,00€ )
    natürlich würde ich jetzt kündigen und einen neuen Vertrag abschließen.
    Ich bin mit VF zufrieden will aber keine 44€ zahlen für nur 3 GB LTE ..
    absolut nicht verhältnismäßig.
    Die Frage an euch, wenn ich jetzt KÜNDIGE mit dem Hinweis ich schließe einen Neuen Vertrag ab , um viel bessere Konditionen zu bekommen, nimmt das Vodafone so an?
    Ich kann zwar noch einen Shop in der Stadt aufsuchen und um eine Verlängerung zu super Konditionen bitten.??
    allerdings wird dass bestimmt auch nicht gut ausfallen... ( man wird im SHOP ja eh als Dumm und ahnungslos abgestempelt).
    von 19,99 auf 44€ ist schon eine Frechheit.. bin seit 2012 DSL Kunde und seit 2 Jahre auch Mobilekunde.-

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    • 20. November 2017 um 22:50
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    • #38

    Kannst jetzt auch schon kündigen. Das ist die Basis um kurz vor Laufzeitende an günstige Konditionen zu kommen. Die kommen dann schon per Post oder Anruf. Kündigt man nicht, sehen die Konditionen bei "Verlängerung" um 2 Jahre schlechter aus, da sich der Vertrag ja eh schon automatisch um 12 Monate verlängert hat.

    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten.

    • Vorheriger offizieller Beitrag
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    • 21. November 2017 um 12:09
    • #39
    Zitat

    Die Frage an euch, wenn ich jetzt KÜNDIGE mit dem Hinweis ich schließe einen Neuen Vertrag ab , um viel bessere Konditionen zu bekommen, nimmt das Vodafone so an?

    Du musst eine Kündigung nicht begründen ;)

    Würde ich auch nicht, der Akt der Kündigung selbst sagt ja schon aus, dass du Unzufrieden bist. Wenn du das nicht wärst, würdest du ja nicht kündigen ;)

    Eine Kündigung müssen die Unternehmen übrigens immer annehmen. Ein "Ach, sie sind zu früh. Bitte in 3 Monaten noch mal" gibt es da nicht. Du kannst jederzeit kündigen, musst im Zweifel halt nur die Fristen für deren Wirksamwerden einhalten.

    Das sind die berühmten drei Monate zum Laufzeitende. Bis zu diesem Zeitpunkt muss die Kündigung mindest da sein (da, nicht abgeschickt ;)), damit sie auch nach den drei Monaten wirksam wird.
    Schickt man sie zu spät, ist sie aber genauso gültig - dann halt nur erst ein Jahr drauf.

    Ansonsten wie prepaid schon sagt. Wer gute Angebote will, sollte kündigen. Dann kümmert sich in der Regel die Rückgewinnung um einen und die hat meist bessere Sachen im Angebot als die Standardverlängerung. Der Vorteil: Wenn nichts dabei ist, hat man alle Möglichkeiten des Wechsels.

    Wir haben das zum Teil auch schon im Blog beleuchtet:

    o2 Kündigung lohnt sich – 16-faches Datenvolumen › Mobilfunk-Talk.de - News

    Vertragskündigung verspricht Rabatte von mehr als 50 Prozent › Mobilfunk-Talk.de - News

    lg Kirschpudding 8)

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    • 21. November 2017 um 13:37
    • #40

    Hallo ihr,
    gab eine Überraschenden Wende gestern Abend.

    Ich habe via Kundenbetreuung den Videochat gestartet.
    Dort habe ich mich mit einem sehr netten Mitarbeiter unterhalten und er hat mir ein Angebot vorgeschlagen, 27€ für 24 Monate Inhalt: 6 GB LTE .
    ich bekomme 10€ Nachlass , da ich schon sehr lange DSL Kunde bin.
    jetzt warte ich noch auf eine Bestätigung per Mail und SMS.
    im SHOP hätte ich 100% nicht so ein Angebot bekommen??

    Nachteil bei der Sache : -->> ab DEZ zahle ich statt 20,00€ 27€ im Endeffekt bis April 28€ mehr , ist aber noch OK.
    dafür ab DEZ die neuen " Konditionen"

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