Abmahnung der Telekom wegen LTE-Drossel in Call & Surf Paketen

  • Die Telekom kommt nicht zur Ruhe. Nach Abmahnung und richterlicher Entscheidung bezüglich der DSL-Drosselt nimmt die Verbraucherzentrale Sachen erneut Anlauf und mahnt die Telekom erneut ab. Als Grund wird die Drosselung des Volumens in den Call & Surf via Funk Tarifen angeführt.


    Die Telekom reagierte bereits und entfernte den Begriff Flatrate im Zusammenhang mit dem Internet. Wie es zukünftig weitergehen wird bleibt offen, auch was mit Bestandskunden geschieht, ist derzeit unklar.


    >>>Weitere Informationen gibt es unter: Telekom: VZ Sachsen mahnt LTE-Drosselung ab, Telekom reagiert


  • AW: Abmahnung der Telekom wegen LTE-Drossel in Call & Surf Paketen


    Hallo,


    ich habe vor einem Jahr einen solchen Call & Surf Tarif mit LTE-Drossel bei der Telekom abgeschlossen. Wenn die Telekom die Werbung dafür jetzt schon entfernt hat, fühle ich mich verarscht! Anscheinend war die damalige Werbung nicht korrekt.


    Kann ich jetzt meinem call & Surf via Funk Tarif fristlos kündigen? Hier gibt es ja auch eine Drosselung auf 384 Kbit/s was Schneckentempo bedeudet! Die Telekom hat hier damals auch mit einer Internet-Flatrate geworben.


    Was ist für Bestandskunden, wenn die Verbraucherzentrale vor Gericht Recht bekommt?! Kann ich dann meinen Vertrag stornieren?

  • AW: Abmahnung der Telekom wegen LTE-Drossel in Call & Surf Paketen


    Hallo,


    ich würde abwarten. Wenn Du schon jetzt Druck aufbaust, wirst Du sicherlich wenig erreichen. Es muss etwas offizielles her. Die VZ Sachsen hat eine Frist gesetzt, welche die Telekom aller Wahrscheinlichkeit auch einhalten wird. In diesem Zeitraum wird es dann auch eine offizielle Meldung geben, notfalls rufe ich die Frau Dr. der VZ mal an.


    Grüße


  • Telekom unterzeichnet Unterlassungserklärung zur LTE-Drossel


    Die Telekom hat auf die LTE-Abmahnung der Verbraucherzentrale Sachsen reagiert und eine Unterlassungserklärung unterzeichnet. Die Tarife werden fortan transparenter formuliert, auf eine Drosselung der Bandbreite besser hingewiesen.


    Die Geschwindigkeit wird weiterhin auf 384 kbit/s gedrosselt. Die VZ Sachsen setzte deshalb eine weitere Frist bis Anfang Januar.


    >>>Weitere Infos: Telekom reagiert auf Abmahnung der LTE-Drossel

  • AW: Telekom unterzeichnet Unterlassungserklärung zur LTE-Drossel


    Hallo,


    hier habe ich gleich mal eine Frage als Call & Suf via Funk Bestandskunde. Nachdem die Telekom eine Unterlassungserklärung unterzeichnet hat und die Tarife auf der Homepage nun anders benennt, habe ich als Bestandskunde nun ein Sonderkündigungsrecht?


    Wenn das ganze damals nicht rechtmäßig war, dürfte ich doch vielleicht wegen arglistiger Täuschung vom Vertrag zurücktreten? Für mich ist das ganze sehr interessant, weil es jetzt auch regionale Angebote ohne Volumenbegrenzung via Funk bei uns gibt.

  • AW: Telekom unterzeichnet Unterlassungserklärung zur LTE-Drossel


    Die Unterlassungserklärung betrifft nur das Wettbewerbsrecht und nicht die Drosselung selbst. Theoretisch wäre ein Sonderkündigungsrecht für Bestandskunden möglich, allerdings würde ich das Verfahren hinsichtlich der Drosselung abwarten. Eventuell gibt ja die Telekom dazu eine weitere Unterlassungserklärung ab oder schwächt die Drosselung ab, so daß zumindest noch das normale Surfen akzeptabel möglich ist. Dann wäre eine Sonderkündigung unsinnig.

  • AW: Telekom unterzeichnet Unterlassungserklärung zur LTE-Drossel


    Hallo,


    ich habe mal bei der Verbraucherschutzzentrale nachgefragt und folgende Antwort erhalten:


    Zitat

    Nach herrschender Meinung führen Wettbewerbsverstöße grundsätzlich nicht zur Unwirksamkeit eines Vertrags, sondern nur dann, wenn besondere Umstände wie etwa Täuschung oder Drohung dazukommen. Bei Verstößen gegen die Irreführungsverbote räumt das UWG dem Verbraucher weder Schadenersatzansprüche noch ein Auflösungsrecht für einen aufgrund der Irreführung zustande gekommenen Vertrag ein. Dem Verbraucher stehen nur die allgemeinen zivilrechtlichen Möglichkeiten aus Schadenersatz-, Widerrufs-, Anfechtungs- oder Gewährleistungsvorschriften des BGB zur Verfügung.


    Die bisher abgegebene Unterlassungserklärung der Telekom beinhaltet keine Erklärungen zur „LTE Drosselung“ an sich, sollte es diesbezüglich zu einer entsprechenden Erklärung der Telekom kommen, sind Auswirkungen auf Bestandskunden – je nachdem, ob dies in der Erklärung so festgehalten wird, - nicht auszuschließen. Wir werden zeitnah darüber berichten.


    Also geht es nicht so leicht den Call & Surf via Funk Tarif per Sonderkündigung auf Eis zu legen.

  • AW: Telekom unterzeichnet Unterlassungserklärung zur LTE-Drossel


    Hallo,


    da die unterzeichnete Unterlassungserklärung nur für die Bewerbung der Tarife gilt und die Telekom bisher keine höheren Bandbreiten angekündigt hat, wurde von der Verbraucherzentrale Sachsen eine letzte Frist (15. Januar) zur Anhebung der LTE-Drossel gesetzt.


    Lenkt die Telekom nicht ein, so wir die Verbraucherzentrale wohl eine Klage vor Gericht anstreben. Gut möglich, dass die Telekom aber vorzeitig reagiert und ihre LTE-Datenbremse auf 2 Mbit/s anhebt. Mit den gedrosselten 384 Kbit/s ist für Call & Surf via Funk Kunden keine uneingeschränkte Internetnutzung mehr möglich.


    mehr Infos ==> LTE-Drossel der Telekom Verbraucherzentrale setzt letzte Frist

  • AW: Telekom unterzeichnet Unterlassungserklärung zur LTE-Drossel


    Die LTE-Drosselung der Call & Surf via Funk Tarife der Telekom ist eine Sauerei!


    Zum einen haben die Leute jahrelang kein Breitbandinternet und dann werden sie gleich ordentlich zur Kasse gebeten! Bei DSL-Kunden hatte die Telekom eine Drosselung ab 75 GB gefordert und wie sieht es bei Call & Surf via Funk Kunden aus?


    Hier greift eine Drosselung bereits bei 10 GB!!! Bei dem Tarif handelt es sich um keinen Tarif für Mobilfunkkunden sondern einen Tarif als DSL-Ersatz! Sind die Kunden nicht schon genug gestraft und hatten jahrelang keinerlei Breitbandverbindungen? Und jetzt noch die Abzocke!

  • Telekom LTE-Drossel gelandet: 30 GB weiteres Volumen gratis


    Die Telekom lenkt ein und passt die Tarife der Bestandskunden bis zum Stichtag an. Kunden der Tarife Call & Surf Comfort via Funk erhalten bis zu 30 GB weitere Volumen gratis. Die Buchung erfolgt in 3 x 10 GB.


    Die Drossel der Geschwindigkeit auf 384 kbit/s bleibt erhalten. Neukunden sehen sich so im Nachteil. Es ist damit zu rechnen, dass es in Zukunft neue Tarife geben wird. Weitere Abmahnungen sind bis dahin möglich.


    >>>Weitere Infos: LTE-Drossel: Telekom knickt ein Kunden erhalten mehr Volumen

  • AW: Telekom LTE-Drossel gelandet: 30 GB weiteres Volumen gratis


    Trotz der Einigung mit der Verbraucherzentrale Sachsen, haben Telekom Kunden des Call & Surf Tarifs via Funk noch keine Informationen zur gratis Buchung der 30 GB erhalten. Bisher wird nach Erreichen der LTE-Drossel weiterhin ein Optionspreis von 14,95 Euro für weitere 10 GB Datenvolumen angezeigt.


    Nach Informationen im Telekom Blog, erhalten jedoch alle Bestandskunden bei Buchung der LTE Speed ON Option eine Gutschrift. Voraussetzung ist ein Call & Surf via Funk Vertragsabschluß vor dem 6. Dezember 2013. Bislang ist nicht bekannt, wann die technische Umsetzung erfolgt.


    mehr Infos ==> Telekom LTE-Drossel: Gutschrift für Speed ON Option

  • Telekom Drossel: SpeedOn für Call & Surf via Funk endlich offiziell


    Endlich macht es die Telekom offiziell. Bestandskunde, welche vor dem 5. Dezember 2013 Kunde dieser Tarife wurden, erhalten dreimal kostenloses SpeedOn in Höhe von 10 GB.


    Ab März 2014 wird die höhere Bandbreite automatisch gewährt, Kunden müssen nicht separat buchen. Rückwirkend erhalten Kunden bis 1. Januar 2014 die gebühren für SpeedOn erstattet. Zur Auswertung der Traffic-Analyse wird es im März ein weiteres Treffen zwischen der VZ-Sachsen und der Telekom geben.


    >>>Infos: Offiziell: Mehr Datenvolumen für Telekom Call & Surf Funk Tarife

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