So ich habe mir jetzt auch mal die WinSIM AGB genauer durchgesehen. Unter Punkt
IV. Entgeltpflichtige Leistungen / Nationale und Internationale Verbindungen / Roaming / Premiumdienste heißt es bei 2d:
ZitatJede Zusatzleistung kann von beiden Vertragspartnern gesondert und unabhängig von der Laufzeit des Mobilfunkvertrages im Übrigen nach Ziffer X.2 innerhalb der dort genannten Kündigungsfrist gekündigt werden. Das Recht des Kunden zur jederzeitigen Sperrung der Zusatzleistungen nach Ziffer IV. 2. a) bleibt hiervon unberührt
Unter X2 heißt es:
ZitatZusatzleistungen nach Ziffer IV.2 können von beiden Vertragspartnern abweichend von vorstehender Ziffer X.1 mit einer Frist von 1 Woche in Textform gekündigt werden. Die Kündigung einer oder mehrerer Zusatzleistungen lässt die Laufzeit des Vertrages im Übrigen unberührt
Es geht als darum, dass künftige Roaming als Zusatzleistung zu verkaufen. Wer der Preiserhöhung widerspricht wird wohl künftig kein Roaming mehr erhalten. Ob das ganze rechtens ist - da das Roaming zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses Tarifbestandteil war - müssen wohl die Gerichte klären. winSIM bzw. Drillisch wird also niemanden den Mobilfunkvertrag kündigen, sondern die Roaming-Leistung und will sich hier auf regulatorische Maßnahmen berufen.
Fazit: Preiserhöhung akzeptieren oder Roaming-Sperre