ZitatAlles anzeigenPrepaid-Anbieter dürfen für die Erstattung von Restguthaben keine Gebühren verlangen. Dieses noch nicht rechtskräftige Urteil fällte das Landgericht Kiel (Az. 18 O 243/10). Geklagt hatte in diesem Falle die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen Klarmobil.
Gesetzliche Auszahlungsverpflichtung
Nach Meinung des Landgerichts besteht eine gesetzliche Verpflichtung der Mobilfunkunternehmen zur Auszahlung von Restguthaben nach der Kündigung einer Prepaidkarte. Daher ist es unzulässig, den damit verbundenen Aufwand auf den Kunden abzuwälzen.
Klarmobil verlangte in seinen Geschäftsbedingungen für die Auszahlung von Restguthaben Gebühren in Höhe von 6 Euro. Durch die Gebühr werde nach Auffassung des Landgerichts das Recht auf jederzeitige Kündigung der Prepaidkarte entwertet.
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Quelle: Mobilfunk-Talk.de/news