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Urteil: Restguthaben muß komplett erstattet werden

  • mosyr
  • 13. April 2011 um 03:02
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1. offizieller Beitrag
  • mosyr
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    • 13. April 2011 um 03:02
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    • #1
    Zitat

    Prepaid-Anbieter dürfen für die Erstattung von Restguthaben keine Gebühren verlangen. Dieses noch nicht rechtskräftige Urteil fällte das Landgericht Kiel (Az. 18 O 243/10). Geklagt hatte in diesem Falle die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen Klarmobil.

    Gesetzliche Auszahlungsverpflichtung

    Nach Meinung des Landgerichts besteht eine gesetzliche Verpflichtung der Mobilfunkunternehmen zur Auszahlung von Restguthaben nach der Kündigung einer Prepaidkarte. Daher ist es unzulässig, den damit verbundenen Aufwand auf den Kunden abzuwälzen.

    Klarmobil verlangte in seinen Geschäftsbedingungen für die Auszahlung von Restguthaben Gebühren in Höhe von 6 Euro. Durch die Gebühr werde nach Auffassung des Landgerichts das Recht auf jederzeitige Kündigung der Prepaidkarte entwertet.

    Weiterlesen==> [COLOR="Blue"]https://www.mobilfunk-talk.de/news/33652-urteil-gebuhren-fur-guthabenauszahlung-unzulassig/[/COLOR]

    Quelle: Mobilfunk-Talk.de/news

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  • Trampel
    Gast
    • 13. April 2011 um 03:06
    • #2

    AW: Urteil: Restguthaben muß komplett erstattet werden

    Interessant, ich wusste gar nicht, dass man Prepaidkarten überhaupt kündigen kann, bis eben glaubte ich, dass sie bei Nichtnutzung einfach irgendwann verfallen.

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  • Spinatlasagne
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    • 13. April 2011 um 07:20
    • #3

    AW: Urteil: Restguthaben muß komplett erstattet werden

    das stimmt ja auch, wenn du sie nicht nutzt verfallen sie

    wenn du sie nicht kündigst bekommst auch kein Geld zurück

    das eine schließt das andere ja nicht aus :)

    Gut sehen tu ich schlecht, aber schlecht hören tu ich gut 8)

    http://www.youtube.com/watch?v=E4GhMYxE2Lc

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  • tmz
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    • 13. April 2011 um 12:44
    • #4

    AW: Urteil: Restguthaben muß komplett erstattet werden

    Ist das denn mit der Personalausweiskopie in Ordnung? Da haben die ja auch meine Perso-Nr. etc., die sicher was wert ist auf dem Werbemarkt!

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  • Spinatlasagne
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    • 13. April 2011 um 16:52
    • #5

    AW: Urteil: Restguthaben muß komplett erstattet werden

    1. was hat das damit zu tun?

    2. Quatsch

    Gut sehen tu ich schlecht, aber schlecht hören tu ich gut 8)

    http://www.youtube.com/watch?v=E4GhMYxE2Lc

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  • tmz
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    • 13. April 2011 um 17:02
    • #6

    AW: Urteil: Restguthaben muß komplett erstattet werden

    1. weil ich z.B bei Simyo nur mein Geld wiederbekomme, wenn ich komplett die Hosen runterlasse.

    2. was ist Quatsch? Das höchstsensible Daten gefordert werden, was (wie z.B. Vodafone zeigt) vollkommen überflüssig ist?

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    • 13. April 2011 um 17:27
    • #7

    AW: Urteil: Restguthaben muß komplett erstattet werden

    Nein, Quatsch ist was irgendjemand mit deiner Ausweisnummer auf dem Werbemarkt will

    egal

    Gut sehen tu ich schlecht, aber schlecht hören tu ich gut 8)

    http://www.youtube.com/watch?v=E4GhMYxE2Lc

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  • Kirschpudding
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    • 13. April 2011 um 19:35
    • #8

    AW: Urteil: Restguthaben muß komplett erstattet werden

    Prüf mal ohne Perso nach, ob der Antragsteller jetzt wirtklich derjenige ist, dem die Karte gehört. Ein simples Schreiben mit den Daten des Herrn Schmidt kann jeder verfassen, den Perso des Herrn Schmidt hat in der Regel auch nur der Herr Schmidt...

    lg Kirschpudding 8)

    Unser Newsbereich: Mobilfunk, Handy, DSL & Festnetz News

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  • Gypaete
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    • 13. April 2011 um 22:33
    • #9

    AW: Urteil: Restguthaben muß komplett erstattet werden

    Zitat

    Interessant, ich wusste gar nicht, dass man Prepaidkarten überhaupt kündigen kann, bis eben glaubte ich, dass sie bei Nichtnutzung einfach irgendwann verfallen.

    Zitat

    das stimmt ja auch, wenn du sie nicht nutzt verfallen sie


    Zitat

    Verfall von Prepaid-Guthaben unzulässig
    OLG München weist Berufung des Mobilfunkbetreibers O2 zurück
    verbraucherrechtliches… OLG München, Urt. v. 22.06.2006, Az. 29 U 2294/06 – Volltext


    Wird das überhaupt umgesetzt?
    Das Urteil stammt von 2006, soweit mir bekannt ist, verfallen die Guthaben munter weiter, teilweise sogar schon nach 6 Monaten.

    • Zitieren
  • tmz
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    • 13. April 2011 um 22:54
    • #10

    AW: Urteil: Restguthaben muß komplett erstattet werden

    Zitat von Kirschpudding

    Prüf mal ohne Perso nach, ob der Antragsteller jetzt wirtklich derjenige ist, dem die Karte gehört. Ein simples Schreiben mit den Daten des Herrn Schmidt kann jeder verfassen, den Perso des Herrn Schmidt hat in der Regel auch nur der Herr Schmidt...

    Nur komisch, dass es Vodafone etc. auch ohne hinbekommen.

    Name des Guthabenkontoinhabers + Girokonto des Guthabenkontoinhabers = Sicherheit.

    Wer kann dir mit Sicherheit sagen, ob der genannte Guthabenkontoinhaber überhaupt jemals der wirkliche Guthabekontoinhaber war. Ich musste bei der Anmeldung bei Simyo jedenfalls nicht meinen Perso vorzeigen! Nur zur Auszahlung werden die auf einmal übervorsichtig! Schon komisch!

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  • mosyr
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    • 14. April 2011 um 02:02
    • Offizieller Beitrag
    • #11

    AW: Urteil: Restguthaben muß komplett erstattet werden

    Zitat von Gypaete

    Wird das überhaupt umgesetzt?
    Das Urteil stammt von 2006, soweit mir bekannt ist, verfallen die Guthaben munter weiter, teilweise sogar schon nach 6 Monaten.


    Das Guthaben verfällt nicht, nur die Simkarte wird deaktiviert.

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  • tomatomarc
    Gast
    • 14. April 2011 um 09:26
    • #12

    AW: Urteil: Restguthaben muß komplett erstattet werden

    Zitat von tmz

    1. weil ich z.B bei Simyo nur mein Geld wiederbekomme, wenn ich komplett die Hosen runterlasse.

    2. was ist Quatsch? Das höchstsensible Daten gefordert werden, was (wie z.B. Vodafone zeigt) vollkommen überflüssig ist?

    Du kannst ja die Perso-Nr. schwärzen. Dürfte eigentlich nichts dagegen sprechen.

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