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Kein LTE bei Abschluss eines neuen Handvertrages!

  • Hexxe
  • 28. Februar 2017 um 15:11
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1. offizieller Beitrag
  • Hexxe
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    • 28. Februar 2017 um 15:11
    • #1

    Hi, ich ärgere mich grün und blau, dass ich - die immer alles durchliest - einmal nicht alles durchgelesen hat und aufgrund von Zeitknappheit einen Vertrag mit Mobilcom-debitel abgeschlossen habe!!!

    Vertrag - Real Allen Flat mit Iphone 7 - abgeschlossen aufgrund von Werbung in Tageszeitung bei einem großen Verkaufszentrum für Unterhaltungselektronik in unserer näheren Umgebung. Ich weiss, alles Mist ... aber ich dachte, versuch es mal..

    Ich habe beim Gespräch immer betont, dass ich einen LTE-fähigen Vertrag benötige mit schneller Datenrate wegen Fotoübertragungen -- tja, und der "nette" und "zuvorkommende"Verkäufer hat mir schön erklärt -- auf einem Datenblatt immer schon mit Kuli eingekreist und abgehakt in Stakkatoton und sehr schnell was genau beinhaltet ist. Nur eben bei "KEIN LTE" ist weder ein Haken noch ein Kringel -- auf die Schnelle habe ich das echt überlesen. Meine Schuld, ich weiss! Immer alles genau nachlesen - nur bisher habe ich so etwas in meiner ganzen Zeit als Handnutzerin (bin schon ein älteres Semester) nie machen müssen - immer online abgeschlossen oder direkt bei der Telekom und immer sauber und ordentlich und alles bekommen was ich wollte.. und da dachte ich das wäre einfach "normal".

    Heute wurde meine Nummer aktiviert - und siehe da KEIN LTE!!! Ich habe also sofort dort angerufen angerufen und die Mitteilung bekommen, kein Widerruf möglich, keine Rückgabe und kein LTE - und das alle hätte mir der nette Verkäufer alles auch so erklärt und würde alles so auf der Seite 3 der Unterlagen stehen - ungefähr im unteren Drittel (schon komisch, dass das so schnell genau klar war wo das steht)!!

    Aber da das eine der Voraussetzungen für den Vertrag war, habe ich zu 100% nachgefragt und auch zu 100% nie gesagt bekommen "kein LTE" ... sonst hätte ich diesen Vertrag nie abgeschlossen. ABER: leider habe ich keinen Mitschnitt des Gespräches und nur das reale (kein LTE) auch schriftlich. Ich bin stocksauer (hauptsächlich auf mich). Ich sitze jetzt 24 Monate auf einem Vertrag fest mit dem ich nicht viel anfangen kann ausser zu telefonieren - für den Rest ist es nicht brauchbar - Seiten bauen sich nur mit Pixeln auf .. wie in grauer Vorzeit... Fotos übersenden-nicht machbar. Und die 42Mbit/s --- wie bitte schon soll das gehen mit 3G oder E???

    Also für mich gilt ab sofort - Hände weg von Mobilcom-debitel abgeschlossen Mobilfunkverträgen über Unterhaltungselektronikmärkte!!! NIE WIEDER!!!

    Gruß
    Hex

    2 Mal editiert, zuletzt von Hexxe (28. Februar 2017 um 20:12)

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  • Erdbeer
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    • 28. Februar 2017 um 15:37
    • #2

    Das ist echt ärgerlich, beim Abschluss im Shop hat man kein Widerrufsrecht.
    Vielleicht kann der Verkäufer im Shop den Vertrag ändern, wenn er will...
    Aber dann geht bestimmt seine Provision verloren.

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  • Hexxe
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    • 28. Februar 2017 um 16:07
    • #3

    Hi, ich hoffe das klappt irgendwie ... muss ein wenig zurückrudern grade. Er bemüht sich grade echt - hat sogar nochmal angerufen und gefragt ob man etwas noch tun kann..
    Gruß

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  • prepaid.
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    • 28. Februar 2017 um 17:35
    • Offizieller Beitrag
    • #4

    Bei mobilcom-debitel haben im Vodafone und Telekom Netz nur die original Netzbetreibertarife LTE und einige ausgewählte Datentarife! Alle selbstgestrickten Tarife sind nur mit HSDPA (42,2 Mbit/s in deinem Tarif) was auch nicht so schlimm ist, wenn es Verfügbar ist bei dir.

    Wenn dein Gerät also H+ im Display anzeigt, ist das ganze nicht so Schlimm und du könntest damit Leben. Zeigt es allerdings "E" an, kannste dein schnelles Forto hochladen vergessen. Mit Glück geht evtl. WhatsApp, mehr nicht.

    Beispiel:
    Real Allnet=kein LTE
    Red M=mit LTE

    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten.

    2 Mal editiert, zuletzt von prepaid. (28. Februar 2017 um 17:43)

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  • Kirschpudding
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    • 28. Februar 2017 um 17:37
    • #5

    Der Verkäufer beim roten M oder dem blauen S kann meist auch gar nicht so einfach von "seiner Provision" zurücktreten. Da muss ein Teamleiter oder eine andere hohe Stelle ihr okay für geben - und wenn die da Nein sagt, kann der Verkäufer auch nichts machen... Die Provision bekommt ja nicht nur der Verkäufer, sondern vorrangig der Markt.

    Ansonsten besteht wirklich nur die Möglichkeit, auf Kulanz zu hoffen oder zu schauen, was in Richtung Tarifwechsel möglich ist. Ein Widerrufsrecht hat man im Shop vor Ort nicht. Und auf Falschberatung plädieren kann man ja auch nur, wenn man diese halbwegs nachweisen kann...

    Kurze Frage noch: Geht bei dir kein UMTS, weil dir LTE so wichtig ist? Ich hab den Tarif auch und komme hier (noch) bestens ohne LTE zurecht. Von "Seiten bauen sich nur mit Pixeln auf .. wie in grauer Vorzeit... Fotos übersenden-nicht machbar." ist bei mir am Stadtrand einer größeren Stadt keine Rede.

    Wenn du also nicht grade in der Pampa oder im Funklock wohnst, sollte da auch ohne LTE kein Schneckentempo vorherrschen...

    lg Kirschpudding 8)

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  • Hexxe
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    • 28. Februar 2017 um 19:09
    • #6

    Hi, leider ist es mitten in der Pampa, daher auch mein Schwerpunkt mit LTE (ist hier fast überall vorhanden mittlerweile - ohne hat man meist nur E mit etwas Glück und 5 Schritten zur Seite vielleicht mal 3G) .

    Ich werde das als schlechte Erfahrungen verbuchen und nie wieder vor Ort einen Vertrag abschliessen - nur noch online, dann habe ich wenigstens eine Chance alles zu prüfen bevor ich unterschreibe bzw. lese alles genau zu Hause durch vor der Unterschrift.

    Das war im Grunde mein Fehler - ich habe mich einfach getäuscht und nicht alles genau durchgelesen und erst dann unterschrieben - Das Leben ist kein Ponyhof!

    Danke aber trotzdem für die fairen Antworten ... lieben Gruß

    2 Mal editiert, zuletzt von Hexxe (28. Februar 2017 um 20:13)

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  • Harry Hirsch
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    • 28. Februar 2017 um 23:44
    • #7

    Kannst du nicht versuchen, den Vertrag zu verkaufen? Wie du dem Käufer entgegenkommen willst, kannst du dir dann ja überlegen.
    Ich weiß aber über die rechtliche Seite, und was du dabei beachten solltest/musst nichts konkretes.
    Dazu müsste sich dann noch jemand anderes melden.

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  • Harry Hirsch
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    • 1. März 2017 um 00:29
    • #8

    Eventuell kannst du ja doch noch was über einen Rechtsanwalt errreichen, denn du kannst ja ganz klar plausibel machen, dass du auf eine LTE Versorgung angewiesen bist. Und dieses unterstützt meiner Meinung nach, deine Glaubwürdigkeit inbezug auf deine konkrete Erkundigung nach einer LTE Versorgung beim Verkaufsgespräch.
    Zumindest könnte das auf eine Kulanz-Lösung mit dem Geschäft hinausführen.

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  • Kirschpudding
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    • 1. März 2017 um 11:54
    • #9
    Zitat

    Ich werde das als schlechte Erfahrungen verbuchen und nie wieder vor Ort einen Vertrag abschliessen - nur noch online, dann habe ich wenigstens eine Chance alles zu prüfen bevor ich unterschreibe bzw. lese alles genau zu Hause durch vor der Unterschrift.

    Oh oh, hier bitte in Zukunft nicht aufs Glatteis führen lassen. Ein online abgeschlossener Vertrag bedarf nicht zwingend einer Unterschrift. In den meisten Fällen wird der Vertrag mit Klick auf den entsprechenden Button gültig. Die Unterlagen Zuhause unterschreiben ist in vielen Fällen nicht mehr notwendig und wird entsprechend auch nicht durchgeführt.
    Du hast also nach der Bestellung meist schon einen Vertrag und kannst in dem Sinne nicht noch einmal in Ruhe die Daten prüfen, bevor du unterschreibst.

    Allerdings hast du bei Onlineverträgen ein 14-tägiges Widerrufsrecht (Kalendertage, keine Werktage). Du kannst also innerhalb dieser Frist noch vom Vertrag zurücktreten, wenn dir irgendwas dann doch nicht zusagt. Dieses Recht gibt es im Shop vor Ort nicht.
    Streng genommen kannst du binnen dieser 14 Tage also noch einmal alles in Ruhe prüfen und dich ggf. umentscheiden - allerdings musst du dann eben aktiv widerrufen und nicht einfach "nicht unterschreiben". Also dann bitte nicht warten und das ganze aussitzen, sondern aktiv werden ;)

    Nur zur Info, damit die Begrifflichkeiten klar sind und es keine böse Überraschung gibt ;)

    Zitat

    Ich weiß aber über die rechtliche Seite, und was du dabei beachten solltest/musst nichts konkretes.
    Dazu müsste sich dann noch jemand anderes melden.

    Eine Vertragsumschreibung ist an sich jederzeit möglich. Dafür gibt es ein spezielles Formular für, siehe hier: https://www.mobilfunk-talk.de/el/mobilcom-de…rmal_online.pdf

    Kostet um die 30 Euro.

    Setzt allerdings voraus, dass man den neuen Inhaber irgendwie zur Unterschrift ranbekommt und das dessen Bonität halbwegs vernünftig ist. Hat der potentielle neue Inhaber eine schlechte Bonität wird die Umschreibung abgelehnt.

    Ich rate dazu, im Falle eines "Weiterverkaufs" die Umschreibung offiziell vornehmen zu lassen. Es gibt zwar auch die Option, nur die Bankverbindung zu ändern, man selbst bleibt aber Inhaber. Und als dieser ist man immer der, der für alles geradestehen muss. Zahlt der Neue nicht - man selbst bekommt den Stress. Treibt der mit der Karte Schindluder - man selbst bekommt den Stress.

    Auf der sicheren Seite ist man nur mit einer Umschreibung - dann ist man selbst aus der Sache raus. Erst wenn die durch ist, würde ich dem Neuen die Simkarte geben.

    Zitat

    Eventuell kannst du ja doch noch was über einen Rechtsanwalt errreichen, denn du kannst ja ganz klar plausibel machen, dass du auf eine LTE Versorgung angewiesen bist. Und dieses unterstützt meiner Meinung nach, deine Glaubwürdigkeit inbezug auf deine konkrete Erkundigung nach einer LTE Versorgung beim Verkaufsgespräch.

    Das Problem ist hier leider die Nachweisbarkeit. Natürlich kann ein RA ein Schreiben aufsetzen und dann hoffen, dass das Eindruck macht. Aber die Chance ist 50/50. Am Ende gilt, was unterschrieben wurde - entspricht das nicht dem, was ausgemacht war, muss man das nachweisen. Und das Argument "Bei mit geht ja aber nur LTE" ist dafür in meinen Augen nicht ausreichen.
    Beispiel für ein Gegenargument: Das nur LTE geht, war beim Gespräch noch gar nicht bekannt, sondern kam erst raus, als die Karte daheim kaum Netz fand. Und jetzt wird versucht, mit "Aber das hab ich von Anfang an gesagt" den Vertrag los zu werden...

    @ Hexxe - Das ist keine Unterstellung, ich glaub dir, dass du das von Anfang an gesagt hast. Das soll lediglich ein Beispiel sein.

    lg Kirschpudding 8)

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    • 2. März 2017 um 09:07
    • #10

    Hm....im Prinzip wirds auf "Aussage gegen Aussage" hinauslaufen....wobei der Kunde in diesem Fall wohl den kürzeren ziehen würde...... Tarifwechsel aus Kulanz schon angefragt?

    noobsische Grüße :p

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  • Ax1
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    • 3. März 2017 um 22:16
    • #11

    Ein Kunde weiß genau, dass er eine LTE Versorgung benötigt, und schließt dann denoch einen Vertrag ab, der keine LTE Versorgung enthält, obwohl der Verkäufer ihn in der Hinsicht explizit darauf hingewiesen haben soll?
    Der Kunde versucht den Vertrag rückgängig zu machen, was dann aber von der Geschäftsleitung abgelehnt wird. Obwohl sie definitiv wissen, oder zum wohle der Kunden im Zweifel in Erfahrung bringen könnten, dass der Kunde ohne LTE Netzzugriff, auf dem Schlauch steht?
    Was soll das eigentlich für ein Geschäftsprinziep sein?
    Ist das also dann die verbesserte Handlungsweise einer neuen Geschäftsführer Generation in unserer Zeit?

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  • prepaid.
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    • 3. März 2017 um 22:48
    • Offizieller Beitrag
    • #12

    Ich kann mir schon vorstellen, das ein Wechsel in einen Tarif mit LTE Möglich ist! Vielleicht gibt es vom Threadersteller ja mal ein Rückmeldung ob das geklappt hat!
    Leider machen viele das nicht. Es wird ein Thread erstellt mit dem "Missgeschick". Irgendwie wird das Problem gelöst, hier aber nicht gepostet. Eigentlich Schade.

    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten.

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    • 4. März 2017 um 10:23
    • #13
    Zitat von Ax1

    Ein Kunde weiß genau, dass er eine LTE Versorgung benötigt, und schließt dann denoch einen Vertrag ab, der keine LTE Versorgung enthält, obwohl der Verkäufer ihn in der Hinsicht explizit darauf hingewiesen haben soll?
    Der Kunde versucht den Vertrag rückgängig zu machen, was dann aber von der Geschäftsleitung abgelehnt wird. Obwohl sie definitiv wissen, oder zum wohle der Kunden im Zweifel in Erfahrung bringen könnten, dass der Kunde ohne LTE Netzzugriff, auf dem Schlauch steht?
    Was soll das eigentlich für ein Geschäftsprinziep sein?
    Ist das also dann die verbesserte Handlungsweise einer neuen Geschäftsführer Generation in unserer Zeit?

    Es war keiner bei diesem Gespräch dabei. Was da genau besprochen wurde und ob LTE tatsächlich so explizit angesprochen wurde weiß keiner... Ich bin bei Anschuldigungen deswegen immer etwas vorsichtig ;)

    Ansonsten ist ein Mobilfunkvertrag keine ortesgebundene Geschichte. Entsprechend ist es immer recht schwer, sich darauf zu berufen, dass irgendetwas davon an Ort X nicht funktioniert. Das ist bei einem Festnetzanschluss bspw. anders - bei einem Mobilfunkanschluss allerdings nicht so einfach.

    Man kann allen Kunden eh nur raten, IMMER genau zu schauen, was gebucht wird und was man unterschreibt. Am Ende zählt das, unter das man seinen Otto gesetzt hat - ob da im Gespräch noch eine goldene Gans, ein Porsche und 30 Jungfrauen versprochen wurden zählt nicht, solange es nicht im Vertrag steht.
    Und die Zeit, sich das alles noch mal durchzulesen, hat jeder. Man muss sie sich nur nehmen...

    lg Kirschpudding 8)

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  • Ax1
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    • 4. März 2017 um 14:39
    • #14
    Zitat von Kirschpudding

    Es war keiner bei diesem Gespräch dabei. Was da genau besprochen wurde und ob LTE tatsächlich so explizit angesprochen wurde weiß keiner... Ich bin bei Anschuldigungen deswegen immer etwas vorsichtig ;)


    Es lässt sich, wie ich finde, aber ziemlich gut feststellen, ob der Kunde zu Hause LTE Versorgung benötigt. Weil unter den anderen Netzen eine zufriedenstellende Versorgung eben nicht erreicht wird. Gerade deshalb wurde dann für solche Gebiet eine LTE Technik eingeführt. Für den Kunden würde es keine Sinn machen, sich für eine andere Technische Versorgung zu entscheiden. Da liegt es, wie ich finde, sehr nahe, dass er sich nach einer solchen dementsprechenden Versorgung während eines Verkaufsgespräch erkundigt hat.
    Und weil das ja ein entscheidendes Kriterium ist, oder sein kann, sollte auch der Verkäufer da während des Verkaufs/Beratungsgespräch Hilfestellung leisten können.

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    • 4. März 2017 um 19:27
    • #15

    Hätte, hätte, Fahrradkette...... es war keiner dabei und solange es keinen Mitschnitt von dem Gespräch gibt, bringt es keinen weiter.....

    noobsische Grüße :p

    • Zitieren
  • Ax1
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    • 4. März 2017 um 20:06
    • #16
    Zitat von md-noob

    Hätte, hätte, Fahrradkette...... es war keiner dabei und solange es keinen Mitschnitt von dem Gespräch gibt, bringt es keinen weiter.....


    Doch, den Verkäufer und, oder das Unternehmen.

    • Zitieren
  • Kirschpudding
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    • 6. März 2017 um 12:16
    • #17
    Zitat

    Es lässt sich, wie ich finde, aber ziemlich gut feststellen, ob der Kunde zu Hause LTE Versorgung benötigt.

    Das interessiert aber keinen, weil Mobilfunktarife nun einmal nicht ortsgebunden sind und ein Kunde einen Tarif weder zwingend für sich selbst noch für seine Wohnadresse abschließen muss. Der kann auch für die Oma, den Partner, die Kinder, ect sein und in Buxtehude genutzt werden, obwohl er im Saturn in Köln abgeschlossen wurde... Mobilfunktarife sind nicht ortsgebunden, entsprechend ergibt sich durch die Wohnadresse keine direkte Kausalität, auch dann nicht, wenn man sie auf Teufel komm raus konstruieren will.

    Zitat

    Für den Kunden würde es keine Sinn machen, sich für eine andere Technische Versorgung zu entscheiden. Da liegt es, wie ich finde, sehr nahe, dass er sich nach einer solchen dementsprechenden Versorgung während eines Verkaufsgespräch erkundigt hat.

    Was für dich nahe liegt, ist rechtlich leider auch völlig irrelevant.
    Für mich liegt auch nahe, dass Menschen nicht bewusst bei rot über eine Ampel fahren - sie tun es trotzdem.
    Hat es irgendeine Relevanz, dass ich das nicht nachvollziehen kann oder es für mich nicht logisch ist, dass Menschen es dennoch tun? Nein...

    Zitat


    [INDENT]Und weil das ja ein entscheidendes Kriterium ist, oder sein kann, sollte auch der Verkäufer da während des Verkaufs/Beratungsgespräch Hilfestellung leisten können.[/INDENT]

    Sollte, muss aber nicht.
    Vielleicht hat er es ja auch angesprochen und der Kunde wollte den Tarif trotzdem? Das hab ich auch schon erlebt und nicht selten...

    Solange da keiner dabei war, lässt sich schwer feststellen, was wirklich wie besprochen wurde - auch wenn du gern die Schuld auf den Verkäufer abwälzen möchtest.
    Natürlich kann der bewusst den "falschen Tarif" verkauft haben, ebenso kann es aber auch anders gewesen sein. Solange man nur eine Seite kennt und es keine weiteren Nachweise gibt, ist es eben nicht nachzuvollziehen, was wirklich los war.

    lg Kirschpudding 8)

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    • 14. Mai 2017 um 13:44
    • #18
    Zitat von Hexxe

    Hi, leider ist es mitten in der Pampa, daher auch mein Schwerpunkt mit LTE (ist hier fast überall vorhanden mittlerweile - ohne hat man meist nur E mit etwas Glück und 5 Schritten zur Seite vielleicht mal 3G) .

    Ich werde das als schlechte Erfahrungen verbuchen und nie wieder vor Ort einen Vertrag abschliessen - nur noch online, dann habe ich wenigstens eine Chance alles zu prüfen bevor ich unterschreibe bzw. lese alles genau zu Hause durch vor der Unterschrift.

    Das war im Grunde mein Fehler - ich habe mich einfach getäuscht und nicht alles genau durchgelesen und erst dann unterschrieben - Das Leben ist kein Ponyhof!

    Danke aber trotzdem für die fairen Antworten ... lieben Gruß


    Hallo hexxe,

    hat sich das jetzt geklärt, sonst sende mir einmal deine Handynummer und Geb. Datum per Privater Nachricht dann gucke ich mir das mal an.

    Vielen Dank

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    • 14. Mai 2017 um 18:35
    • #19

    Bankverbindung und Kreditkartennummer nich vergessen :D

    noobsische Grüße :p

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  • Shoppie_MD-Trainer
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    • 14. Mai 2017 um 19:30
    • #20

    Nee danke
    Handynummer oder Kundennummer reicht mir.

    Ich brauche nur diese Daten um im System zu gucken

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