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Kein Netz nach Umzug

  • GechBase
  • 8. Juli 2014 um 22:01
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1. offizieller Beitrag
  • GechBase
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    • 8. Juli 2014 um 22:01
    • #1

    Hallo,

    gibt es eine Möglichkeit auf ein Sonderkündigungsrecht zu bestehen?

    Ich habe seit meinem Umzug keinerlei Netz. Und das ist kein Zustand.
    ich war immer sehr zufrieden mit Base bis jetzt...

    Laut der E-Plus Netzabdeckungskarte ist die Ortschaft ohne Empfang bzw im "nur" im freien. Jedoch habe ich selbst dort kein Netz.
    Die Ortschaften in der Umgebung haben Antennen.
    Somit kann ich nicht erreicht werden außer ich fahre 10 km mit dem Auto .... Selbst mein Chef wollte mich erreichen, konnte es aber wegen diesem Zustand nicht.

    Diese Situation habe ich auch Base geschildert (schriftlich) . Als Antwort bekam ich, dass ich meine UMTS Einstellungen am Handy prüfen soll (also komplett am Thema vorbei) und falls es sich um GSM Schwierigkeiten handelt, solle ich meine Handy Software updaten...
    ich unterstelle Base, dass sie ihre Netzabdeckung genau kennen und vertrösten wollen.

    Wie soll ich weiter vorgehen und wie soll man bei so einem Verhalten eine Firma weiter unterstützten/empfehlen können?

    Gruß
    Lena

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  • mosyr
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    • 9. Juli 2014 um 02:44
    • Offizieller Beitrag
    • #2

    AW: Kein Netz nach Umzug

    Es besteht Sonderkündigungsrecht nach §46 (8) TKG. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Monatsende. Als Beleg ist die Abmeldebescheinigung vom alten Wohnort und die Anmeldebescheinigung vom neuen Wohnort erforderlich.

    Rechne aber damit, dass sich Base querstellt, da gab es selbst bei Umzug ins Ausland schon Probleme:
    https://www.mobilfunk-talk.de/68854-umzug-in…akzeptiert.html
    https://www.mobilfunk-talk.de/67279-ausseror…mit-e-plus.html

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    Schöne Grüße

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    • 9. Juli 2014 um 07:15
    • #3

    AW: Kein Netz nach Umzug

    "Kein Netz" vor Ort - da ist halt vieles Auslegungsssache. Gibt es überhaupt kein Signal vor Ort, oder doch ein schwaches SIgnal und es kommt dann auch auf die Empfangsqualität des Handys an ob man Empfang hat oder nicht? Besteht das Empfangsproblem nur indoor oder auch outdoor? Wenn das ganze dann vom Anbieter und Kunden unterschiedlich gesehen wird, dann kann das schwierig werden aus dem Vertrag herauszukommen, auch wenn es grundsätzlich rechtlich deswegen ein Sonderkündigungsrecht besteht.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt.

    Einmal editiert, zuletzt von bernbayer (9. Juli 2014 um 07:17)

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    • 9. Juli 2014 um 10:48
    • Offizieller Beitrag
    • #4

    AW: Kein Netz nach Umzug

    Eigentlich ist ein Mobilfunkvertrag nicht Standortgebunden und wenn man einen Vertrag für 24 Monate abschließt, sollte man sich auch Sicher sein, das man die Zeit an dem Standort wohnt.

    Der Anbieter kann ja nichts dafür, wenn man dann umzieht und an dem neuem Wohnort keinen Empfang hat.

    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten.

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    • 9. Juli 2014 um 16:11
    • Offizieller Beitrag
    • #5

    AW: Kein Netz nach Umzug

    Nach Angaben des TS besteht laut Netzabdeckungskarte eine lückenhafte Outdoorversorgung, die allerdings vor Ort nicht vorhanden ist. Maßgeblich ist allerdings die Netzabdeckung an der Adresse des neuen Wohnorts.

    Der §46 (8) TKG ist eigentlich für DSL-Verträge gemacht, kann aber aufgrund der sehr universellen Formulierung auch auf Mobilfunkverträge angewandt werden.

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    • 10. Juli 2014 um 10:20
    • #6

    AW: Kein Netz nach Umzug

    Am Ende ist es halt nur Auslegungssache, wie das ganze definiert wird. Bei DSL hat man in dem Sinne ja was in der Hand, da der Anschluss lokal gebunden und nicht einfach mal 10 Km weiter weg genutzt werden kann. Bei den Mobilfunkgeschichten siehts ja wie von prepaid bereits geschrieben, ganz anders aus. Hier kommt es also vor allem auf die Kulanz des Anbieters und im Zweifel auf den Durchhaltewillen des Kunden an.

    Was sicher nicht ganz verkehrt ist, das ganze schriftlich zu formulieren und auf den Paragraphen verweisen. Eine Frist von 3 Wochen zur Behebung und Bereitststellung der Leistung geben und abwarten. Eventuell zeigt Base ja ein einsehen, wenn nicht, kann das wahrscheinlich nur mit rechtlichen Beistand durchgesetzt werden.

    lg Kirschpudding 8)

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    • 10. Juli 2014 um 16:45
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    • #7

    AW: Kein Netz nach Umzug

    Ich glaube nicht, dass E-Plus extra für den TS einen Mobilfunkmasten vor seine Tür stellt, den Punkt Nachbesserung können wir daher in diesem Fall überspringen. Wahrscheinlich dürfte die Kündigung letztendlich nur mit anwaltlicher Unterstützung durchzukriegen sein, denn Base ist bei vorzeitigen Kündigungen nach bisherigen Erfahrungen wenig kulant.

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    • 11. Juli 2014 um 12:13
    • #8

    AW: Kein Netz nach Umzug

    Ich bin auch nicht der Meinung, dass sich der Praktikant in Zukunft mit einer Richtantenne vor die Tür stellt ;)

    Es ging eher darum, E-Plus in Zugzwang zu bringen. Das es für das Problem keine Lösung gibt ist klar, allerdings muss man dem Anbieter ja erstmal eine Chance geben, das selber festzustellen ;)
    Bestenfalls kommen die ja von selber auf den Trichter eine vorzeitige Vertragsauflösung anzubieten. Zum Anwalt rennen kann man im Zweifel ja immer noch, aber der wird auch erstmal sagen, man muss dem Anbieter eine Frist setzen.

    lg Kirschpudding 8)

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    Einmal editiert, zuletzt von Kirschpudding (31. Juli 2014 um 21:13)

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    • 31. Juli 2014 um 21:05
    • #9

    AW: Kein Netz nach Umzug

    Aber bitte, wenn § 46 Abs. 1 TKG gilt, auch den Abs. 2 immer bedenken. Der Anbieter hat immer das Recht die bis zum eigentlichen Ende anfallenden Grundgebühren zu verlangen - denn der Anbieter kann ja nichts dafür, dass der Kunde umzieht. Und Vertrag ist Vertrag ;)

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    • 31. Juli 2014 um 21:22
    • #10

    AW: Kein Netz nach Umzug

    Zitat

    Aber bitte, wenn § 46 Abs. 1 TKG gilt, auch den Abs. 2 immer bedenken.

    Absatz 2 bezieht sich aber nicht auf den Umzug an sich, sondern auf den Anbieterwechsel. Maßgeblich für einen Umzug ist Absatz 8.

    lg Kirschpudding 8)

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    • 1. August 2014 um 17:07
    • #11

    AW: Kein Netz nach Umzug

    Der war gut...!

    Aber KabelDeutschland hat im Moment anderes Sorgen.

    Mannesmann hat damals auch viel an Seriösität eingebußt:D

    VG Ede

    ✂ - - - - - - - - - - - - - - - - HIER ABTRENNEN - - - - - - - - - - - -

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    • 1. August 2014 um 18:01
    • #12

    AW: Kein Netz nach Umzug

    Zitat von Kirschpudding

    Absatz 2 bezieht sich aber nicht auf den Umzug an sich, sondern auf den Anbieterwechsel. Maßgeblich für einen Umzug ist Absatz 8.

    Ach wo bin ich denn gelandet - hab ganz andere Gesetzestexte offen gehabt und nicht den § 46 :D

    Ach siehste, is sogar im BGB geregelt, dass der andere Vertragspartner im Falle einer vorzeitigen Kündigung zu entschädigen ist .. Naja, so kann's gehen :)

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    Einmal editiert, zuletzt von xkaaay (1. August 2014 um 18:05)

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  • GechBase
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    • 4. August 2014 um 18:16
    • #13

    AW: Kein Netz nach Umzug

    Hallo zusammen!

    Danke für die vielen Antworten.
    Also ich habe vor ~3 Wochen ein neues Schreiben geschickt. Mit Fristsetzung und Verweis auf §46 (8) TKG und Karte der Netzabdeckung. Bisher keine Antwort. Bei der Hotline bekomme ich lediglich die Aussage, das es in Bearbeitung ist. Und eine flapsige Antwort dass es eher schlecht aussieht da jeder umziehen kann und dann "selbst schuld ist". Aua.

    Was ist denn das für ein Laden?

    Ich werde eine 2. Frist setzen und dann ist rum.

    Wie lange braucht ein solche Entscheidungsprozess? Bis der Vertrag sowieso ausläuft.
    Ich denke die wollen es aus sitzen...

    Sorry aber Base ist nicht mehr zu empfehlen, Kunde aus lange Sicht vergrault

    Gruß

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  • Kirschpudding
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    • 6. August 2014 um 21:56
    • #14

    AW: Kein Netz nach Umzug

    Naja, bei den Hotliner dauert das manchmal ein bissl, bis gesetzliche Vorgaben bei denen angekommen sind - manchmal auch ein paar Jahre ;)

    lg Kirschpudding 8)

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